Kulturpolitik
Inhalt dieser Internetseite:
Formaldemokratie und Politikverdrossenheit - Über Politik in modernen Massengesellschaften
Die GEZ und die Zukunft des Kulturbereichs - Über Massenmedien in modernen Massengesellschaften
Feinderklärungen im rechtsfreien Raum? - Über rätselhafte und unerklärliche Vorfälle und Vorgänge in Kreuzberg
An der Meridiansäule in der Stadt Hammerfest am 24.09.2017 während meiner Fahrradreise durch das nördliche Europa im Sommer und Herbst 2017.
Selbstverständlich reise ich umweltfreundlich, naturverträglich und nachhaltig, denn ich tanke bleifrei, hier am 19.05.2015 während meiner Fahrradreise duch Skandinavien Frühjahr 2015.
Formaldemokratie und
Politikverdrossenheit
Über Politik in modernen Massengesellschaften
von Manfred Suchan
Am 12.02.2023 wurde in Berlin die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt (1). Bei dieser Wiederholungswahl ist die Wahlbeteiligung (2) mit 63,0 % insgesamt sehr gering ausgefallen Bei der zuvor für ungültig erklärten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 26.09.2021 (3) lag die Wahlbeteiligung immerhin bei 75,4 %. Bezüglich der Wahlbeteiligung und der Rangfolge der gewählten Parteien gibt es in den 1507 Wahlbezirken in Berlin sehr erhebliche Unterschiede (4). So liegt z.B. die Wahlbeteiligung in einem Wahlbezirk in Hellersdorf Nord bei nur 35,4 %. Zweifellos ist diese geringe Wahlbeteiligung in Berlin ein Ausdruck von sogenannter "Politikverdrossenheit" (5).
Schon häufiger war ich als Wahlhelfer (6) bei verschiedenen Wahlen und Volksabstimmungen tätig gewesen. Aufgabe der Wahlhelfer ist es zu gewährleisten, daß die jeweilige Wahl ordnungsgemäß abläuft, und es ist das Leitziel (7), daß der sogenannte „Wählerwille“ zum Ausdruck gelangt. Aufgabe der Wahlhelfer ist es nicht, Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Demokratie (8) zu diskutieren, die ideale Form einer Demokratie zu erörtern und deren Verfallsformen im Rahmen eines Verfassungskreislaufs (9) zu verdeutlichen. Ebenso ist es nicht Aufgabe der Wahlhelfer, die Defizite einer Formaldemokratie, die Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems (10) und die Enttäuschungen der Massendemokratie (11) in den Massengesellschaften (12) aufzuzeigen.
Herrschaft, Massengesellschaft und Weltanschauung
Innerhalb der Menschheitsgeschichte (13) ist die Entstehung von Massengesellschaften ein sehr junges, vollkommen neuartiges und zuvor nie dagewesenes Phänomen, und die Geschichte von Herrschaft (14) von Menschen über Menschen ist mit der Geschichte der Massengesellschaften, die etwa mit der Neolithischen Revolution (15) beginnt, untrennbar verbunden. Die Neolithische Revolution ist innerhalb der Menschheitsgeschichte eine der bedeutendsten und folgenreichsten Entwicklungen. Die Neolithische Revolution erfolgte im Zuge der Einführung des Ackerbaus und der Sesshaftigkeit, und sie begann vor ca. 11.000 Jahren. Die Neolithische Revolution führte zur Entstehung von despotischer Herrschaft und zur Entwicklung cephaler, hierarchischer, arbeitsteiliger, bürokratischer, zentralverwalteter, staatlich organisierter Gesellschaften nach dem Modell der „hydraulischen Gesellschaft“ (16), ein historischer Prozeß, der ausgelöst durch postglazialen (17) Klimawandel (18) insbesondere in großen Flußlandschaften, wie z.B. des Nil, Euphrat und Tigris, Indus, Ganges, Mekong und Huang He in mehreren Regionen der Welt stattfand. In seinem Werk: „Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht“ (19) entwickelt der Soziologe Karl August Wittfogel (1896-1988) (20) mit dem Begriff der „Hydraulischen Gesellschaft“ ein Modell der Entstehung von Herrschaft und cephaler, hierarchischer, arbeitsteiliger, bürokratischer, zentralverwalteter, staatlich organisierter Gesellschaften als eine Folge postglazialen Klimawandels. Diese ersten Zivilisationen der frühen Hochkulturen (21) entwickelten ein auf Ritual, Kosmologie und Religion sowie auf Zwang, Furcht und Strafe begründetes Herrschaftsmodell, das die Gesellschaft zum Zweck zentral organisierter Arbeitsleistung gleichschaltete und das mit Kriegen nach außen expandierte. Das Ordnungs-, Organisations- und Herrschaftskonzept des Staates hat hier seinen Ursprung (22); es weitete sich über die gesamte Welt aus und unterwarf im historischen Prozeß schlußendlich die gesamte Menschheit. Von Beginn an präsentiert sich der Staat in seinem Herrschaftslegitimationsmythos (23) als Hort der Zivilisation, der den barbarischen „Naturzustand“ (24) des Menschen und der menschlichen Gesellschaft überwunden hat, woraus er seinen Anspruch ableitet, seine Herrschaft nach innen und außen auszuweiten, um die gesamte Menschheit zu zivilisieren und zu beglücken. Heute erscheint der Staat als die alternativlose und quasinatürliche Organisationsform des Menschen.
Noch immer ist das Denken und Handeln der meisten Menschen geprägt von unhinterfragten, doch fragwürdigen Weltbildern (25), von ebenso antiquierten wie defizitären Ansichten über die Natur (26), von überholten Vorstellungen über die „Natur“ des Menschen und von vorurteilsbelasteten Menschenbildern (27), sowie antiquierten wie defizitären Ansichten über die menschliche Gesellschaft und frei erfundenen Annahmen von dem „Naturzustand“ der menschlichen Gesellschaft. Deren permanente Reflektion und Überprüfung steht im Zentrum politischer Bildung, was der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898-1975) (28) hervorhebt: „Politische Bildung ist unvollkommen, wenn sie sich nicht darüber Rechenschaft ablegt, von welchem Bild des Menschen unser politisches Denken geprägt ist, das heißt aber, zu welcher politischen Anthropologie wir uns bekennen“ (29). Doch noch heute sind frei erfundene Annahmen über die „menschliche Natur“ und den „Naturzustand“ der Gesellschaft nicht in Frage gestellte Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften, aber interdisziplinäre historisch-anthropologische Forschungen können zur Aufklärung beitragen (30).
Der Soziologe Thomas Lemke erklärt in seinem Buch: „Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens“ warum die Soziologie keinen angemessenen Begriff von „Natur“ hat: „Die Analyse des Verhältnisses zwischen Natur und Gesellschaft fand in der soziologischen Tradition lange Zeit wenig Aufmerksamkeit. (…) Die Etablierung der Soziologie als neuer Wissenschaftsdisziplin Ende des 19. Jahrhunderts erforderte die Bestimmung eines eigenständigen Gegenstandsbereichs. Dabei spielte die Abgrenzung gegen klimatische, geografische und biologische Erklärungen sozialer Phänomene eine entscheidende Rolle für die Ausbildung des disziplinären Profils. (…) Bestimmend für die disziplinäre Selbstbegründung der Soziologie wurde schließlich die Durkheimsche Forderung, ‚die Erklärung des sozialen Lebens in der Natur der Gesellschaft selbst zu suchen‘ (…). In der Folge etablierte sich eine wissenschaftliche Arbeitsteilung, deren Charakteristikum darin besteht, Natur- und Sozialwissenschaften strikt voneinander getrennt zu halten (...), spätestens seit den 1970er Jahren wurde jedoch immer deutlicher, dass die ‚Austreibung der Natur aus der Soziologie‘ (…) nicht länger haltbar war. Anstöße für eine disziplinäre Neuorientierung seit den 1970er Jahren lieferten die ökologische Krise, die mit der Thematisierung der ‚Grenzen des Wachstums‘ (Meadows 1972) und den großen Umweltkatastrophen von Seveso, Harrisburg und Bophal ins öffentliche Bewusstsein trat“ (31).
Noch kennen und verstehen wir das Meiste nicht und unser traditionelles Bild von Natur ist äußerst unzulänglich und ungenügend. Ebenso wie unser Weltbild wandelt sich unser Bild von Natur im Laufe der Zeit und es ist von Vorannahmen und Vorurteilen geprägt. Doch unsere Vorstellung von Natur ist ebenso wie unsere Vorstellung vom Menschen und von der Gesellschaft und deren „Naturzustand“ entscheidende Grundlage der gesamten Bereiche der Politik, der Philosophie, der Religion, der Kultur einschließlich der Wissenschaft, und weiterer, mit direkten und unmittelbaren Folgen und Konsequenzen für deren Erscheinungsbild und Ausgestaltung. Heute ist das Zeitalter der Moderne und insbesondere das Industriezeitalter in Verdacht geraten, im extremen 20. Jahrhundert zu kulminieren. Wir sind also insbesondere mit Blick auf das extreme 20. Jahrhundert herausgefordert, unser Weltbild, unsere Vorstellung von Natur, vom Menschen und von der Gesellschaft und deren „Naturzustand“ immer wieder neu zu hinterfragen, zu überprüfen und einer Revision zu unterziehen.
Auf Grundlage eines neuen Denkens kann das durch das extreme 20. Jahrhundert unterbrochene Projekt der Aufklärung (32) wieder aufgenommen und nunmehr in einem globalen Rahmen einer friedlichen Weltgesellschaft neu begründet und weiterentwickelt werden. Nach der Unterbrechung durch das extreme 20. Jahrhundert ist eine Wiederaufnahme und Neubegründung des Projekts der Aufklärung angesagt, und auf einem neuen und erweiterten Wissens- und Erkenntnisfundament kann ein neues, zweites und nun globales Zeitalter der Aufklärung begründet werden (33). Ebenso wie im Zeitalter der Aufklärung stellt sich auch heute die Frage: „Wie klärt man Menschen so auf, dass sie aufgeklärt sein wollen?“ (34)
Sollte dieser historische Bruch mit dem extremen 20. Jahrhundert und eine Neubegründung des Projekts der Aufklärung nicht gelingen, wird die Menschheit durch irrationale Ängste gesteuert werden und in despotische Herrschaftsformen zurück fallen, wie die sogenannte "Corona-Krise" deutlich erkennen läßt. Diese despotischen Herrschaftsformen werden auf Grundlage der durch wissenschaftlich-technologischen „Fortschritt“ erlangten technischen und sozialtechnologischen Möglichkeiten der Beherrschung von Individuen, Gesellschaft und Natur totalitäre Herrschaftsformen sein.
Es stellt sich die Frage, wie man die im historischen Prozeß entstandene und akkumulierte Herrschaft wieder abbaut und überwindet. Eine in ihren inneren und äußeren Verhältnissen friedliche und herrschaftsfreie Gesellschaft ist möglich, ohne Gewalt, Kriege, Herrschaft, Strafe, Totale Institutionen, also ohne Herrschaftstechniken und Machtmittel, und deren Selbststeuerung durch Kultur auf Grundlage der menschlichen Reflektions- und Erkenntnisfähigkeit und der kommunikativen Fähigkeiten erfolgt. Ziel ist die Selbststeuerung der Gesellschaft durch Kultur. Es stellt sich Frage, ob, in welchem Umfang, und ob möglicherweise vollständig jegliche Herrschaftspraxis durch Kulturpraxis ersetzt und generell Herrschaft in Kultur aufgelöst werden kann. Damit würde innerhalb der Menschheitsgeschichte die Epoche der Herrschaft von Menschen über Menschen ein Ende finden und durch eine fortschrittlichere Epoche abgelöst werden. Fortschritt (35) wird jedoch heute nicht als kultureller Fortschritt, also als Fortschritt der Erkenntnis, der Aufklärung, der Ethik, der Weisheit und der Tugend verstanden, wie es noch in der Antike verbreitet war, sondern als wissenschaftlich-technologischer Fortschritt (36) unter dem Postulat der Wertfreiheit (37). Folglich erscheint alles als technisch machbar und erzwingbar, gemäß technischer Rationalität und „instrumenteller Vernunft“ (38) (Max Horkheimer) gelten sowohl die Natur und auch die Natur des Menschen und die Gesellschaft als technisch beherrschbar, als kontrollier- und steuerbar, und wir sind gewohnt, zum Erreichen von Zielen die Gewalt der technischen Mittel zu steigern, anstatt ein Denken und Handeln in Alternativen zuzulassen. So drängen die gegenwärtigen Entwicklungen mit geballter und entfesselter Macht erneut auf eine Vermehrung und Intensivierung von Herrschaft über die Menschen, die Gesellschaft und über die Natur, und diese Herrschaft erreicht derzeit eine neue globale und totale Qualität. Mit dem weiteren Voranschreiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nehmen die Möglichkeiten der Überwachung, Kontrolle, Manipulation, Zurichtung und Beherrschung der Menschen weiter zu, und insbesondere die neuen digitalen Technologien eröffnen hierfür nahezu unbegrenzte Möglichkeiten (39).
Demokratie, Partizipation und Massengesellschaft
Der historische Ursprung der Demokratie wird insbesondere im antiken Griechenland (40) verortet. Das antiken Griechenland bestand überwiegend aus Stadtstaaten, den Poleis (41). In diesen entstand das Modell der Attischen Demokratie (42). Die griechischen Stadtstaaten sahen sich in einem Gegensatz zum Persischen Imperium als der orientalischen Despotie. Im Zeitalter des Hellenismus (43), das von kosmopolitischen (44) Weltanschauungen geprägt ist, weitete sich das Modell der griechischen Polis über große Teile der damals bekannten Welt aus (45). Das Mittelalter ist geprägt vom gesellschaftspolitischen Gegensatz von republikanisch (46) verfaßten freien Städten und feudalen, monokratisch regierten Flächenstaaten. Während der mittelalterlichen Stadtgründungsphase (47) entwickelte sich das Leben in Europa in eine Richtung, die es schon einmal in den Städten des antiken Griechenlands eingeschlagen hatte.
Der Geograf Peter A. Kropotkin (1842-1921) (48) stellt im fünften und sechsten Kapitel „Gegenseitige Hilfe in der Stadt des Mittelalters“ seines im Jahre 1902 erschienenen Werks: „Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt“ die Besonderheiten der freien Städte des Mittelalters dar: „Freiheit, Selbstverwaltung und Frieden zu gewährleisten, war das Hauptziel der Stadt des Mittelalters“ (49). Die Stadt des Mittelalters war „ein Versuch, (…) einen engen Verband zu gegenseitiger Hilfe und Beistand zu organisieren, für Konsum und Produktion und für das gesamte soziale Leben, ohne den Menschen die Fesseln des Staates aufzulegen, sondern unter völliger Wahrung der Freiheit für die Äußerungen des schöpferischen Geistes einer jeden besonderen Gruppe von Individuen in der Kunst, dem Handwerk, der Wissenschaft, dem Handel und der politischen Organisation“ (50). Die Stadt des Mittelalters war „eine befestigte Oase inmitten eines Landes, das unter dem Feudaljoch lebte“ (51). Kropotkin stellt fest: “Die mittelalterlichen Städte haben ohne Zweifel der europäischen Zivilisation einen außerordentlichen Dienst erwiesen. Sie haben sie davor bewahrt, den Theokratien und despotischen Staaten der Vorzeit zu verfallen“ (52) und „der Verlust, den Europa durch den Untergang seiner freien Städte erlitt, kann nur verstanden werden, wenn wir das 17. Jahrhundert mit dem 14. oder 13. vergleichen“ (53).
Am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit erfolgte ein Niedergang der Städte, und im Zeitalter des Absolutismus (54) wird der absolutistisch regierte Staat allgemeiner Standard. Als einziger Ausnahme in Europa ist nur in der Schweiz allen modernen Tendenzen zur Zentralisierung, die sich seit dem Zeitalter des Absolutismus ereignen, erfolgreich widerstanden worden. Neben dem Konzept der Willensnation gründet das Modell der Schweiz auf einer Tradition kommunaler Selbstverwaltung, genossenschaftlicher Selbstorganisation und direkter Demokratie, und diese Tradition hat ihren Ursprung im Mittelalter, wo sie weit verbreitet war, doch sie ist heute nirgendwo sonst noch erhalten. Der heutige moderne Staat entstand, indem dem absolutistischen Flächenstaat das Modell der repräsentativen Demokratie aufgesetzt wurde. Dies ist ein historisch neuartiges Experiment, das in der bisherigen Geschichte keine Entsprechung hat, und wie wir bis heute feststellen müssen, ist es in verschiedener Hinsicht nicht unproblematisch. Eine Diagnose ergibt den folgenden kurzgefaßten Befund: Einer politischen Klasse (55), steht eine passive Masse gegenüber, die Politik ohne selbst zu partizipieren massenmedienvermittelt als Zuschauer erlebt. Die Bereiche der Politik, der Medien und der Wissenschaft werden von Lobbyisten (56) gesteuert.
Für die Frage nach einem zukünftigen gesellschaftspolitischen Modell, in dem die Grenze zwischen den Wenigen des Establishments (57), der Eliten (58) und der politischen Klasse, die die Politik gestalten und Entscheidungen treffen, und den vielen passiven Wählern, die einmal in vier Jahren ihre Stimme abgeben und dann die Politik ohne selbst zu partizipieren massenmedienvermittelt als Zuschauer erleben, aufgehoben wird, und wo sich alle gleichberechtigt beteiligen und mitgestalten können, bieten die deliberative Demokratietheorie (59) und die partizipatorische Demokratietheorie (60) Konzepte. Deliberation (61) ist nach der Definition der Politikwissenschaftler Gary S. Schaal und Felix Heidenreich in ihrem Buch: „Einführung in die Politischen Theorien der Moderne“ „der auf Argumenten und Begründungen basierende faire und gleichberechtigte kommunikative Austausch von inhaltlichen Positionen von sich wechselseitig als frei und gleich wahrnehmenden Bürgern“ (62). Im Zentrum der Diskurstheorie (63) steht der herrschaftsfreie Diskurs, in dem ausschließlich der „zwanglose Zwang“ des besseren und überzeugenderen Arguments gilt.
Nach Auffassung des Philosophen Jürgen Habermas (64) unterscheidet sich der wahre gesellschaftliche Konsens vom falschen durch die symmetrische Verteilung der Chancen aller möglichen Beteiligten an dessen Teilnahme und das Fehlen jeglicher Art von Zwängen, sodaß „durch eine Gleichverteilung der Chancen, Deutungen, Behauptungen, Erklärungen und Rechtfertigungen aufzustellen und deren Geltungsansprüche zu begründen oder zu widerlegen, die Grundlage dafür geschaffen werden, daß keine Vormeinung auf Dauer der Thematisierung und der Kritik entzogen bleibt“ (65). Doch die gesellschaftlichen Realitäten in den modernen Massengesellschaften sehen anders aus. Sowohl der real-existierende Politikbereich, als auch der Bereich der Massenmedien und der Wissenschaftsbetrieb werden von Lobbyisten kontrolliert und gesteuert, und die Partizipationsmöglichkeiten der Menschen in den repräsentativen Massendemokratien sind gering. Die Folge ist Politikverdrossenheit, und diese Politikverdrossenheit ist ein Symptom der Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems und der Enttäuschungen der Massendemokratie und der Massengesellschaften. Ergebnis ist eine alternativlose Affirmation des Bestehenden.
Gemäß der von Jürgen Habermas vertretenen deliberativen Demokratietheorie sind nur solche gesellschaftlichen Entwicklungen zustimmungsfähig und können Geltung beanspruchen, die das Resultat eines Deliberationsprozesses sind, der den Bedingungen der Gleichheit aller Teilnehmer, der Offenheit der Agenda und der Möglichkeit der Infragestellung geltender Diskursregeln unterliegt (66). Die deliberative Demokratietheorie postuliert, daß die politischen Überzeugungen von Bürgern zugleich aufklärungsbedürftig als auch aufklärungsfähig sind, was durch die politische Kommunikation der Bürger untereinander erfolgt. Damit gründet sie auf dem diskurstheoretischen Grundsatz der „Theorie des kommunikativen Handelns“ (67) von Jürgen Habermas, nach dem genau die Regelungen Legitimität beanspruchen dürfen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen könnten. In seinem Buch: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ zeigt der Philosoph Jürgen Habermas auf, daß der Diskursbegriff der Demokratie die Frage aufwirft, „wie eine diskursive Meinungs- und Willensbildung unter Bedingungen von Massendemokratien eingerichtet werden kann“, wobei die „Kommunikationsvoraussetzungen für faire Verhandlungen und zwanglose Argumentationen“ „die vollständige Inklusion aller möglichen Betroffenen, die Gleichberechtigung der Parteien, Zwanglosigkeit der Interaktion, Offenheit der Themen und Beiträge, Revidierbarkeit der Ergebnisse“ verlangen (68).
Alternativkultur, Alternativprojekte und ihre Relevanz
Der Zivilgesellschaft (69) kommt hierbei eine besondere Rolle zu, und es stellt sich die Frage, wie diese in einer Gesellschaft, in der der Bereich der Politik von Parteien okkupiert ist (70) und in der die Öffentlichkeit (71) von Massenmedien (72) beherrscht wird, zur Geltung gelangen kann. Zur Zivilgesellschaft zählen auch Alternativprojekte als Bestandteil einer Alternativkultur, die einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion leisten. Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert „Alternativkultur“ und „Alternativbewegung“ folgendermaßen: „Die Alternativbewegung, deren primäres Ziel die Durchsetzung der Ziele der Alternativkultur ist, aktualisiert sich in der Entwicklung von neuen Lebensformen und Wertorientierungen oder Wertgewichtungen. Grundanliegen ist, der ‚Kolonisierung der Lebenswelt‘ (Jürgen Habermas), d.h. dem weiteren Übergreifen der technisch-wissenschaftlichen Rationalität auf alle nur denkbaren Lebensbereiche, entgegenzuwirken. Zentrale Bedeutung wird den kleinen sozialen Einheiten beigemessen“ (73). Als Bestandteil der Alternativbewegung werden die neuen sozialen Bewegungen (74) angesehen. Die Begriffe Alternativbewegung und Alternativkultur sind jedoch weiter, so umfassen sie z.B. auch die Lebensreformbewegung (75), die im Zeitraum um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert bestand, wobei eins der bekanntesten Projekte im Rahmen der Lebensreformbewegung das Projekt „Monte Verità“ (76) bei Ascona im Tessin gewesen ist. Bestandteile von Alternativkultur und Alternativbewegung sind Alternativprojekte. Alternativprojekte stellen eine Form von versuchter Utopie neuer Gesellschaftlichkeit dar, und ihre gesellschaftliche Relevanz bemißt sich in der kreativen Fähigkeit der Projekte, transformativ in die Gesellschaft zu wirken, sodaß wir von ihnen lernen können (77).
Da Alternativprojekte vom Mainstream abweichen, werden sie kontrovers diskutiert, und die Meinungen zu Alternativprojekten und zu Alternativkultur gehen weit auseinander. Eine Studie zur Alternativkultur aus dem Jahre 1980 der Autoren Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer mit dem Titel: „Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten“ stellt fest: „Je nach dem Standpunkt des Betrachters werden höchst gegensätzliche Urteile über entstehende Ansätze alternativer Lebenspraxis und Politikformen geäußert; sie reichen von der feindseligen Behauptung, dort bilde sich ein umfangreiches Potential militanter Systemgegner heraus, bis hin zu der euphorischen These, es handle sich um Keimformen eines historisch richtungsweisenden Zivilisationsentwurfes einer humanen und solidarischen Gesellschaft“ (78). Diese Studie zur Alternativkultur hat als Vorbilder zum Einen die berühmt gewordene Studie „Student und Politik“ (79) der Autoren Jürgen Habermas, Ludwig von Friedeburg, Christoph Oehler und Friedrich Weltz aus dem Jahre 1961, und zum Anderen die Studie „Freie Universität und politisches Potential der Studenten“ (80) der Autoren Ludwig von Friedeburg, Jürgen Hörlemann, Peter Hübner, Ulf Kadritzke, Jürgen Ritsert und Wilhelm Schumm aus dem Jahre 1968. Die Autoren dieser Studie zur Alternativkultur aus dem Jahre 1980 mit dem Titel: „Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten“ führen weiter auf: „Eine wichtige Tendenz bei den aktiven Gruppen einer neuen Studentengeneration ist deren Integration in außeruniversitäre politische Initiativen“, (…) doch „finden die von den Werten und der Realität unserer Gesellschaft enttäuschten Studenten keinen Rückhalt in den dominierenden Denktraditionen an unseren Hochschulen und versuchen sich so eigene Räume zu schaffen, in denen sie mit neuen Lebensformen experimentieren können. Häufigste Reaktion der Öffentlichkeit und der staatlichen Institutionen darauf war ein von Verständnislosigkeit geprägtes Abwehren dieser Experimente und der Versuch, die Studenten in unserer Gesellschaft zu marginalisieren“ (81).
Um wider diese Verständnislosigkeit zu einem Verständnis beizutragen, stellt sich die Frage, was die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur begründet. Nach dem Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ des Philosophen und Pädagogen John Dewey (1859-1952) (82) hat die moderne Demokratie experimentellen Charakter. Demokratie ist keine Frage der Regierungsform, sondern als gelebte Demokratie eine selbstbestimmte Lebensform (83). Dieses Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ von John Dewey erklärt der Erziehungswissenschaftler und Soziologe Hauke Brunkhorst in seinem Buch: „Demokratischer Experimentalismus“: „Unter radikaler Demokratie verstand er kein bloß politisches Herrschaftsprinzip, sondern die Idee umfassender gesellschaftlicher Selbstorganisation – Demokratie nicht nur ‚for‘, sondern ‚by the people‘. (…) Sie erschöpft sich nicht in der Selbstorganisation freier und gleicher Bürger im politischen Diskurs, sondern zielt gleichermaßen auf die Selbstorganisation aller jeweils Betroffenen (…). Der normative Sinn Deweyscher radikaler Demokratie geht deshalb weit über die republikanische Kritik an der Herrschaft von Bürgern über Bürger hinaus und impliziert eine emanzipatorische Kritik aller Herrschaft von Menschen über Menschen“ (84). Das Modell einer gelebten Demokratie als Lebensform „sprengt das Paradigma des liberalen Konstitutionalismus. Sie betont mit der aktivbürgerlichen Komponente von Politik zugleich das Engagement der Einzelnen oder auch von Gruppen“, worauf der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg in seinem Buch: „Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven“ hinweist (85).
Das Konzept des Demokratischen Experimentalismus ist eine Antwort auf das Paradox der Steuerung moderner, komplexer Gesellschaften, das in der Debatte um Unregierbarkeit zum Ausdruck gelangt. Regieren verkommt zur Krisenbewältigung, denn die Politik kann den Zusammenhang nicht herstellen, weil ihr die Expertise für die Steuerung und die Mittel für die Implementation ihrer Programme fehlen, sodaß die Gesellschaft ihre Kohärenz verliert. Diese Entwicklung findet in der Dewey-Lippmann-Debatte über die Stellung der öffentlichen Meinung im Zeitalter der Massenmedien und der Massengesellschaften ihren Ausdruck (86). In Reaktion auf die Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems und die Enttäuschungen der Massendemokratie und der Massengesellschaften sieht Dewey in Abgrenzung zur demokratieskeptischen Elitentheorie (87) des Journalisten und Publizisten Walter Lippmann (1889-1974) (88) eine Alternative im behutsamen Experimentieren mit immer wieder neuen Modellen gesellschaftlicher Partizipation. Der Philosoph Matthias Kettner erklärt dazu in seinem Text „John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft“: „Die demokratische Experimentiergemeinschaft experimentiert im allgemeinen Interesse mit dem Reichtum ihrer latenten und manifesten, unterschiedlichen und gegensätzlichen Perspektiven“ (89). Dies macht die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur aus. Zudem entwirft Dewey das Konzept eines zivilgesellschaftlichen Umbaus der Wissenschaft in Abgrenzung zur Sozialtechnologie, bei der die Verwendung wissenschaftlich erzeugten Wissens in einem zweckrationalen Kontext auf das soziale Leben erfolgt, sodaß weder die Ziele, noch die Mittel von denjenigen mitbestimmt werden, für die diese Verwendung wissenschaftlich erzeugten Wissens beträchtliche Folgen birgt. Der Anwendungskontext von ziviler Forschung hingegen wird durch verständigungsorientiertes Handeln hergestellt, worauf der Philosoph Matthias Kettner hinweist: „Ihr Experimentalcharakter bezieht sich vielmehr auf die aktive, gesuchte und gewollte produktive Erweiterung der gemachten Erfahrung sowie auf einen gewaltlosen und undogmatischen Umgang mit Meinungsverschiedenheiten über die Dinge, die man untersucht“ (90).
Eine besondere Form von Alternativprojekten sind die Projektwerkstätten (91), die an der Technischen Universität Berlin seit 1985 bestehen, und die Projekttutorien, die aus dem UNiMUT-Studentenprotest des Wintersemesters 1988/89 (92) hervorgegangen sind. Das Motto dieses UNiMUT-Studentenprotest war: „Wir machen unsere Uni selbst“, und es entstanden rd. 400 selbstorganisierte Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichsten Themen, aus denen die Projekttutorien hervorgingen. Die Projekttutorien bestanden an der Freien Universität Berlin bis zum Jahre 2002, und sie bestehen noch heute an der Humboldt Universität Berlin. Projektwerkstätten und Projekttutorien beruhen u.a. auf dem vom Zukunftsforscher Robert Jungk (1913-1994) (93) entwickelten Konzept der Zukunftswerkstatt (94). Robert Jungk stellt fest: „Unsere Gesellschaft bräuchte immer mehr Generalisten, die den Überblick über das Ganze erhalten, von allem etwas wissen und das zusammenführen können. (…) Es fehlen uns Institutionen, in denen interdisziplinär und antizipatorisch über den weiteren Gang der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung nachgedacht wird“ und „die die verschiedenen Fachdisziplinen zusammenführen und die wechselseitigen Wirkungen und Folgen der Forschungsgebiete untersuchen“. Nach Auffassung von Robert Jungk muß die Öffentlichkeit an der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung teilhaben, und dafür muß die Wissenschaftssprache so verfaßt sein, daß die Menschen verstehen, worum es geht. Robert Jungk ist davon überzeugt, daß Mut zum Vorauswurf erforderlich ist, denn „wenn man sich das Andere, das Neue und Bessere nicht vorstellen kann, dann hat es überhaupt keine Chance, je durchgesetzt zu werden“ und daher „muß der Versuch, zu anderen Modellen zu gelangen, gewagt werden.“ Wir brauchen einen neuen Entwurf einer sanften oder alternativen Technik, und um solche neuen Entwürfe zu denken, „bedarf es nicht nur der angesprochenen interdisziplinären Kenntnisse, sondern in erster Linie konkreter Phantasie und Gestaltungskraft“ (95). Zu diesem Zweck hat Robert Jungk das Konzept der Zukunftswerkstätten entwickelt. Alternativen müssen also kreativ vorausgedacht, modellhaft entwickelt und im Rahmen von Alternativprojekten experimentell erprobt werden, um einerseits auswertbare Erfahrungen und Erkenntnisse gewinnen zu können, und damit andererseits diese modellhaft entwickelten Alternativen in der Gesellschaft als potentielle Alternativen sichtbar und wahrnehmbar in Erscheinung treten können, sodaß sie das Wahrnehmen und Denken der Menschen affizieren können, um so einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs über mögliche und wünschenswerte zukünftige Entwicklungspfade leisten zu können. Über die Projektwerkstätten und Projekttutorien erfährt die Alternativkultur und die Alternativbewegung eine Einbindung in einen alternativen Wissenschaftsbereich, und dieser wirkt auf die Alternativkultur und Alternativprojekte zurück.
Geopolitik und die alternativlose Affirmation des Bestehenden
Im Zuge der Umsetzung der technokratischen Bologna-Reform (96) in der Europäischen Union wurde jedoch an der Freien Universität Berlin das Projekttutorienprogramm eingestellt. Die technokratische Bologna-Reform wurde in der gesamten Europäischen Union in kurzer Zeit durchgesetzt, ohne daß es irgendwelche Proteste (97) gegeben hat. Damit die technokratische Bologna-Reform verständlich wird, muß sie im Rahmen gegenwärtiger geopolitischer Entwicklungen analysiert werden: In den Medien wird heute das Thema Europa auf „EU“ und „Euro“ reduziert, und es gerät aus dem Blick, daß Europa, wie der Soziologe Ulrich Beck und der Politologe Edgar Grande in ihrem Buch: „Das kosmopolitische Europa“ hervorheben, ein „hochkomplexes und äußerst differenziertes, politisch bewegtes und bewegliches politisches Projekt“ ist, das sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher miteinander in Wechselwirkung stehenden politischen Prozessen, Ebenen und Akteuren zusammensetzt, die in ihrer interdependenten Gesamtheit das europäische Projekt ausmachen (98). Dies läuft auf eine Förderung einer Multiebenendiversität des Politischen im Rahmen eines Mehrebenensystems einer dezentrierten Weltgesellschaft hinaus. Es entsteht somit in Europa ein völlig neues Modell von Politik, das sich von historisch überholten Politikformen verabschiedet, deren Scheitern in Anbetracht des extremen 20. Jahrhunderts unübersehbar geworden ist.
In der Europäischen Union hingegen ist heute seit der technokratischen Bologna-Reform der gesamte Bildungs- und Wissenschaftsbereich ein gleichgeschaltetes (99) Anhängsel des Wirtschaftsprozesses im europäischen Großwirtschaftsraum, der von der Europäischen Union verwaltet wird. Diese technokratische Bologna-Reform ist mit Abstand das herausragendste Beispiel der Regulierungs- und Gleichschaltungswut, von der die Technokraten (100) der Europäischen Union angetrieben werden (101). So hat sich die EU zu einem technokratischen Imperium (102) entwickelt, in dem es an innovativen und zukunftsweisenden Konzepten sowie an Partizipation und Demokratie mangelt. Der Politologe Dirk Jörke zeigt in seinem Buch: „Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation“ auf, daß „ab einer bestimmten Größe der Bevölkerung oder des Staatsgebietes sich die Qualität der Demokratie verschlechtert und in sehr großen Herrschaftsverbänden nur in einem schwachen Sinne von der Existenz demokratischer Institutionen und Praktiken ausgegangen werden kann“ (103). Je mehr sich die Europäische Union als ein technokratisches Imperium erweitert, umso mehr nehmen Partizipation und Demokratie ab und umso mehr wird der Mangel an innovativen und zukunftsweisenden Konzepten größer. Doch innovative und zukunftsweisende Konzepte sowie Partizipation und Demokratie sind heute in EUropa kein relevantes Thema mehr, denn die EU will sich heute als handlungs-, leistungs- und interventionsfähiger sowie durchsetzungsstarker globaler Akteur im Rahmen der erwarteten zukünftigen geopolitischen (104) Krisen und Konflikte im Weltsystem präsentieren, um erfolgreich mit anderen Welt- und Supermächten geopolitisch konkurrieren zu können, und diese neuen Krisen und Konflikte im Weltsystem haben schon begonnen, wie wir in mehrfacher Weise feststellen müssen.
Nach dem Ende des Zeitalters der Bipolarität und der Blockkonfrontation 1989/90 erfolgt eine Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen. Es ist eine neue Zuspitzung von globalen Gegensätzen zwischen Großmächten (105), Weltmächten (106) und Supermächten (107), zwischen imperialen Machtblöcken feststellbar, vergleichbar mit dem Zeitalter des Imperialismus (108), das in zwei Weltkriegen gipfelte, und es findet gerade ein „Wettlauf“ (scramble) (109) um eine Neuverteilung raumrelevanter Interessen- und Einflußzonen zur zukünftigen Absicherung von Herrschaftsansprüchen statt. Im diesem neuen Zeitalter imperialer Geopolitik und Machtpolitik ist wissenschaftlich-technischer Fortschritt, die auf Hochtouren laufenden und effizienzmaximierte Industriegesellschaft und permanentes Wirtschaftswachstum alternativlos, denn nur diese sind die Grundlage für erfolgreiche geoimperiale Machtpolitik, wie das Zeitalter des Imperialismus zeigt, das in zwei Weltkriegen kulminierte. Erfolgreiche geoimperiale Machtpolitik kann nur betrieben werden, wenn Alternativen erfolgreich unterdrückt werden, und der geoimperiale Akteur, der erfolgreicher und effizienter Alternativen unterdrückt, ist im Rahmen der geoimperialen Konkurrenz im Vorteil. Alternativen sind erst wieder möglich, wenn ein vollständiger Bruch mit dem extremen 20. Jahrhundert und eine vollständige Revision der dieses extreme 20. Jahrhundert ermöglichenden Ideen und Konzepte erfolgt ist und auch tatsächlich grundsätzlich anders und auf anderen Grundlagen Politik gemacht wird.
Aufgrund des Fortbestandes wesentlicher, für das extreme 20. Jahrhundert typischer Merkmale (110) hält das extreme 20. Jahrhundert jedoch bis heute weiter an, und es erfährt seine technologische Modernisierung. Es mangelt an zukunftsweisenden Alternativen, und ein Wechsel der Agenda (111) steht noch aus, sodaß der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung (112) in seinem Text: „Geopolitik nach dem Kalten Krieg: ein Essay zur Agendatheorie“ zu der Schlußfolgerung gelangt, „daß die politische Klasse dieser Erde ein momentanes geopolitisches Agendavakuum mit unvollendeten Agenden der Vergangenheit füllt (…). Die politische Klasse hat nicht umgedacht, und das liegt nur teilweise daran, daß sie keine Zeit für kreative Aktivitäten hatte“ (113). Noch erfolgte kein vollständiger historischer Bruch mit dem extremen 20. Jahrhundert und es erfolgte keine vollständige Revision (114) der dieses extreme 20. Jahrhundert ermöglichenden Ideen und Konzepte, da wesentliche, das extreme 20. Jahrhundert prägende und konstituierende Merkmale fortbestehen, sodaß sich das extreme 20. Jahrhundert heute digitaltechnisch modernisiert ins 21. Jahrhundert verlängert und die abschließende Historisierung des extremen 20. Jahrhunderts durch den Historiker Eric Hobsbawm (1917–2012) als „Das Zeitalter der Extreme“ (115) zu früh erfolgt ist. Wie die auch nach der vermeintlichen Epochenwende 1989/90 fortbestehenden Krisen, Konflikte und Kriege zeigen, setzt sich das extreme 20. Jahrhundert als „Zeitalter der Extreme“ vielmehr im 21. Jahrhundert weiter fort, da wesentliche das extreme 20. Jahrhundert prägende Merkmale weiter fortbestehen, diese sich einem historischen Bruch verweigern und ihre Kontinuität ins 21. Jahrhundert verlängern. Nach dem Zeitalter der Bipolarität und der Blockkonfrontation bestand zu Beginn der 90er Jahre tatsächlich die Hoffnung, daß ein neues globales Zeitalter des Friedens, der Kooperation und der Entwicklung anbrechen würde, was sich jedoch als Illusion erwies, wie wir heute feststellen müssen. Warum dieses nicht gelang, werden zukünftige Historiker ergründen, erforschen und analysieren müssen.
Die Verlängerung der Vergangenheit bedeutet ein Ende der Zukunft. In seinem Buch: „Der unterlegene Mensch“ zeigt der Physiker und Philosoph Armin Grunwald auf: „Wir verspielen das Neue, das Kreative, das Unerwartete – all das, was Zukunft eben sein kann jenseits der bloßen Verlängerung der Vergangenheit. (…) Zukunft als ein Raum unbekannter und vor allem neuer Möglichkeiten hingegen kann nicht datenbasiert erzeugt werden, sondern durch Visionen und Ideen, durch Pläne und Utopien, durch Kreativität und Phantasie und durch Vorstellungen, wie eine bessere Gesellschaft aussehen könnte. Diese Art von Überlegungen ist (…), wie die Philosophen sagen, kontrafaktisch, das Gegenteil von Fakten und Daten (…) im Sinne des Gedankens, dass die Welt nicht so sein muß, wie sie jetzt ist, sondern wir bewußt an Veränderungen arbeiten können“ (116). Grunwald hebt hervor: „Entgegen der Rhetorik des Optimierens kommt es darauf an, den Blick dahingehend offenzuhalten, dass es meist auch anders ginge und dass es Alternativen gäbe. Souveränität und Mündigkeit bedeuten, das Denken in Alternativen zu pflegen, sich um die jeweils angemessene Lösung zu streiten und sich zu guter Letzt zu entscheiden“ (117). Mit der Frage nach zukunftsfähigen Alternativen befinden wir uns im Zentrum von Zukunftsforschung (118). Doch der Bereich der Zukunftsforschung oder Futurologie wird heute von den Protagonisten und Apologeten eines Posthumanismus (119) und Transhumanismus (120) und einer Technologischen Singularität (121) dominiert, die sowohl eine Alternativlosigkeit des von ihnen definierten wissenschaftlich-technischen Fortschritts (122), als auch eine Alternativlosigkeit des gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Zustands propagieren, sodaß es an zukunftsweisenden Alternativen mangelt, das extreme 20. Jahrhundert digitaltechnisch modernisiert weiter anhält und ein Wechsel der Agenda weiterhin aussteht (123). In seinem Text: „Der Neue Mensch – ein (technik)utopisches Upgrade“ analysiert der Mediensoziologe Sascha Dickel diese Entwicklungen „in einer Epoche des ‚rasenden Stillstands‘, in der die Gesellschaft eher Sachzwängen hinterher eilt, als sich kollektiv zu gestalten“: „Die transhumanistischen Utopien werden in einer Gesellschaft artikuliert, die in sachlicher Hinsicht so komplex geworden ist, dass die Idee einer Transformation der Sozialordnung hin zu einem gesellschaftlichen Alternativmodell kaum mehr plausibel erscheint. In einer vernetzten, globalisierten Welt, die kein Außen mehr kennt, scheint selbst die Realisierung lokal begrenzter Gegenmodelle fraglich“ (124).
Nach dem extremen 20. Jahrhundert müßte grundsätzlich anders Politik gemacht werden, und alle bisherige Politik und deren Grundlagen müssen einer Revision unterworfen werden. Insbesondere muß jegliche Geopolitik und Machtpolitik ein Ende finden, und die derzeit entstehende Weltgesellschaft muß so strukturiert und organisiert sein, daß jegliche Geopolitik und Machtpolitik strukturell dauerhaft unmöglich ist. Im weltweiten Vergleich läßt sich feststellen, daß meist in kleinen Ländern beachtenswerte Alternativen entwickelt werden, die aber kaum wahrgenommen und beachtet werden, wohingegen die großen Länder, die überwiegend Machtpolitik und Geopolitik betreiben, im Zentrum der öffentlichen Medien-Aufmerksamkeit stehen, was ein Beispiel für das Wirken von "Soft Power" (125) ist.
Die neue Spaltung Europas im neuen Kalten Krieg
In Europa gelangt die neue Zuspitzung von globalen Gegensätzen imperialer Machtblöcke in Gestalt der neuen Spaltung Europas entlang eines neuen „Eisernen Vorhangs“ (126) in einem neuen „Kalten Krieg“ (127) zur Ausprägung. Dieser neue „Eiserne Vorhang“ verläuft entlang der östlichen Außengrenze der EU, was man in den neuen „Frontstaaten“ entlang dieser Grenze studieren kann.
Diese Entwicklungen konterkarieren den KSZE-Prozeß (128). Der KSZE-Prozeß war der zentrale Bestandteil der Entspannungspolitik, und er hatte entscheidend dazu beigetragen, daß der Ost-West-Konflikt (129) und das Zeitalter der Bipolarität ein Ende finden konnten. Getragen war die Entspannungspolitik (130) von dem Konzept „Wandel durch Annäherung“, und der gesamte KSZE-Prozeß war von diesem Konzept geprägt und durchdrungen. So war Ziel des KSZE-Prozesses u.a. „die Stärkung freundschaftlicher Beziehungen und des Vertrauens zwischen den Völkern“, was u.a. erfolgen sollte durch die „Entwicklung von Kontakten“ zwischen den Menschen, dies auch durch Förderung von „Möglichkeiten für umfassendes Reisen“, des Weiteren durch „eine Steigerung des Austausches (...) von Informationen“, und zudem war es Ziel, eine „wirksame Ausübung“ von Rechten und Grundfreiheiten zu „fördern und ermutigen“, wie in der Schlußakte von Helsinki der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 01.08.1975 über die Grenzen des „Eisernen Vorhangs“ hinweg vereinbart wurde.
Mit der Charta von Paris (131) vom 21.11.1990 erklärte die KSZE den Ost-West-Konflikt für beendet. Es bestand die Hoffnung auf ein neues Zeitalter des Friedens und der Kooperation. Der ehemalige Umweltminister von Brandenburg, Matthias Platzeck stellt in seinem Buch „Wir brauchen eine neue Ostpolitik. Russland als Partner“ rückblickend fest: „Die Euphorie war groß. Der Geist der Zeit spiegelte sich in der Charta von Paris für ein neues Europa wider, die im November 1990 von den USA, der UDSSR und mehr als dreißig europäischen Staaten unterzeichnet wurde. In der Präambel wurde festgehalten: ‚Das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas ist zu Ende gegangen. … Europa befreit sich vom Erbe der Vergangenheit. Durch den Mut von Männern und Frauen … bricht in Europa ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit an.‘ Der Kampf der Ideologien schien ein für alle Mal beendet, die Frage von Krieg und Frieden in Europa endgültig entschieden. Heute müssen wir feststellen, dass sich die an das Ende des Kalten Krieges geknüpften Hoffnungen nicht erfüllt haben, dass vielmehr die Gräben zwischen Ost und West neu aufgeworfen sind und wir uns wieder als Gegner betrachten. Im Rückblick mutet die Verheißung von damals geradezu blauäugig und naiv an“ (132).
Zwar hatte die KSZE in ihrer Charta von Paris im November 1990 den Ost-West-Konflikt für beendet erklärt, am 1. Juli 1991 wurde der Warschauer Pakt aufgelöst (133) und das sowjetische Militär wurde aus der östlichen Hälfte Europas abgezogen. Auch aus Deutschland wurde das sowjetische Militär im Jahre 1994 vollständig abgezogen. Dieser Abzug des sowjetischen Militärs war im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrages (134) bis zum 31. Dezember 1994 vereinbart worden. Jedoch wurde die Zusage, die Nato nicht nach Osten auszuweiten, nicht eingehalten (135). Im Zuge der seit 1989/90 erfolgenden Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen erweitert sich parallel und nahezu zeitgleich mit der NATO (136) die EU (137) als imperialer Akteur immer weiter, und ein Beitritt zur NATO ist faktisch die Voraussetzung für eine Aufnahme in die EU.
Mittlerweile hat sich Europa vom Sicherheitsverständnis des KSZE-Prozesses verabschiedet. In Europa wird seither "Sicherheit" nicht mehr verstanden als Ergebnis von Völkerverständigung und wechselseitigem Kennenlernen der Menschen und kulturellem Austausch, sondern nunmehr sicherheitstechnisch durch Aufrüstungen von Grenzregimen und flächendeckender Überwachung und Kontrolle der Menschen, was sich heute im gesamten Europa feststellen läßt. Mittlerweile begrenzt ein neuer "Eiserner Vorhang" die Reisefreiheit in Europa. Dieser neue "Eiserner Vorhang" verläuft entlang der Außengrenze der EU, und er prägt den Begriff der "Festung Europa", denn seit 1989/90 wird die in der östlichen Hälfte Europas erlangte Reisefreiheit von der EU als Bedrohung aufgefaßt, und durch Aufrüstung des Grenzregimes wird versucht, diese neue gewonnene Reisefreiheit in der östlichen Hälfte Europas zu kontrollieren und zu unterbinden. Daß bis heute nicht eine Reisefreiheit im gesamten Europa erreicht werden konnte, ist hauptsächlich im Prinzip der Gegenseitigkeit begründet, das bei Einreise- und Visa-Bestimmungen allgemein zur Anwendung kommt. Das Prinzip der Gegenseitigkeit bedeutet, daß Staaten wechselseitig ihren Bürgern visafreies Reisen gewähren. Wie ich feststellen konnte, ist es tatsächlich im östlichen Europa die EU, die schon seit Längerem ein visafreies Reisen in der gesamten östlichen Hälfte Europas verhindert: Vorschläge der Regierung Rußlands zur beiderseitigen Visafreiheit wurden bislang von der EU abgelehnt. Die Intentionen das KSZE-Prozesses werden damit konterkariert. Es zeigt sich auch hier, daß sich die westliche Hälfte Europas bequem in ihrer Konsumkultur in der westlichen Hälfte Europas westlich des "Eisernen Vorhangs" eingerichtet hatte, sie wurde von den Ereignissen der Jahre 1989/90 überrascht, und bis heute zeigt die westliche Hälfte Europas wenig Bereitschaft, die spezifischen Besonderheiten in der östlichen Hälfte Europas verstehen und angemessen berücksichtigen zu wollen. Gleichberechtigte Partnerschaft wird nicht angestrebt, vielmehr erklärte der Westen seinen "Sieg im Kalten Krieg", und seither soll sich der Osten dem Westen und dessen westlicher Variante der industriellen Moderne anpassen, obwohl die globalen ökologischen Krisen aufzeigen, daß Alternativen jenseits der industriellen Moderne benötigt werden und entwickelt werden müssen. Ergebnis dieser Ignoranz und Arroganz des Westens ist ein neuer "Eiserner Vorhang", wie wir heute feststellen müssen, und die vom KSZE-Prozeß intendierte Reisefreiheit im gesamten Europa existiert bis heute nicht.
In Europa wird heute die Reisefreiheit, der Austausch und die Entwicklung von Kontakten zwischen den Menschen wieder eingeschränkt. Ethnonationalistische Konflikte nehmen zu, und sie sind die größte Herausforderung für europäische Politik. Der Nationalstaat (138) gilt weiterhin als das anzustrebende Ideal der Politik, der Nationalismus (139) wird wieder zur Leitideologie Europas (140). Insbesondere in der östlichen Hälfte Europas ist die „Entwicklung einer nationalen Identität“ (141) oberstes Staatsziel der Politik, und immer weniger werden dort Rücksichten auf Minderheitenrechte (142) und Menschenrechte (143) genommen. In seinem Buch: „Friedensprojekt Europa“ stellt der Sozialwissenschaftler und Friedensforscher Dieter Senghaas fest: „Dieser ‚Ethnonationalismus‘ ist erneut zu einem Kernproblem regionaler, nationaler und internationaler Politik geworden“ (144). Die Soziologin Ingrid Oswald verweist in Ihrem Buch: „Nationalitätenkonflikte im östlichen Teil Europas“ darauf, daß die „ethnische Verschachtelung die Bildung von Nationalstaaten von vornherein zu einem äußerst schwierigen, extrem konfliktträchtigen Unterfangen“ (145) macht.
Der Nationalismus in der östlichen Hälfte Europas ist heute nicht weniger gefährlich als in der Zwischenkriegszeit (146) zwischen den beiden Weltkriegen, wie die aktuellen Entwicklungen zeigen. Die Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien (147) sind ein mögliches Szenario für die gesamte östliche Hälfte Europas, wenn sich dort ethnonationalistische Konflikte weiter zuspitzen, worauf der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung in seinem Buch: „Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert“ hinweist: „das könnte eines Tages zur Makro-Version dessen führen, was wir im relativ kleinen Ausmaß im ehemaligen Jugoslawien erlebt haben“ (148).
Gleichschaltung, Bewußtseins-Industrie und politische Kultur
Nicht zufällig erfolgte die Gleichschaltung des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches im gesamten EU-Europa im Zuge der technokratischen Bologna-Reform kurz vor der großen EU-Erweiterung der Jahre 2004 und 2007. Sämtliche Kontinuitäten wurden abgeschnitten und Vielfalt reduziert. Im gleichgeschalteten Bildungssystem wird eine neue Klasse einer konformen Bildungselite des EU-Imperiums produziert werden, analog zu den Apparatschiks (149) und der Nomenklatura (150) der ehemaligen Sowjetunion, und in Brüssel verkündet die EU-Kommission auf riesigen Plakaten das Programm „Next Generation“ als Bestandteil ihrer Personalplanung und Kaderpolitik (151).
Hans Magnus Enzensberger (152) prägte den Begriff der „Bewußtseins-Industrie“, und in der fortgeschrittenen Industriegesellschaft schreitet die Industrialisierung des Bewußtseins weiter voran, wie auch immer weitere Bereiche der Gesellschaft einer Industrialisierung unterworfen werden. In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft werden immer mehr gesellschaftliche Bereiche ökonomischem Kalkül unterworfen, zweckrational zugerichtet, gemäß technischer Rationalität und „instrumenteller Vernunft“ (Max Horkheimer) gleichgeschaltet und industrialisiert. Mit der technokratischen Bologna-Reform erlangt die Bewußtseins-Industrie ihre volle Entfaltung, denn sie bemächtigt sich ihres Kernstücks, dem gesamten Bildungsbereich, der geradezu gleichgeschaltet wird. Nach Hans Magnus Enzensberger ist das gesellschaftliche Ziel der Bewußtseins-Industrie überall dasselbe, „die existierenden Herrschaftsverhältnisse, gleich welcher Art sie sind, zu verewigen. Sie soll Bewußtsein nur induzieren, um es auszubeuten“, und sie beginnt mit der „Elimination von Alternativen (...). Daß dieser Zustand von der Majorität hingenommen und freiwillig ertragen wird, ist heute die wichtigste Leistung der Bewußtsteins-Industrie“ (153). Damit ist die Bewußtseins-Industrie die Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts.
Mit den dargestellten Entwicklungen verbunden ist ein Wandel der Zivilgesellschaft, und dieser Wandel ist insbesondere auch eine Folge der technokratischen Bologna-Reform. Heute prägen große, kampagnenfähige Nichtregierungsorganisationen (NGO) (154) das Erscheinungsbild der Zivilgesellschaft, die in der Lage sind, im Zusammenwirken mit Massenmedien und etablierten politischen Parteien große öffentlichkeitswirksame Kampagnen (155) zu organisieren und durchzuführen, um mit diesen die öffentliche Meinung und die Politik zu beeinflussen und zu prägen. Diese großen Kampagnen erinnern etwas an die inszenierten Kampagnen der in Gestalt von Massenorganisationen (156) gleichgeschalteten und staatlich organisierten „Zivilgesellschaft“ in der östlichen Hälfte Europas vor 1989/90. Nahezu verschwunden ist heute jedoch die große Vielfalt der zahlreichen kleinen Basisinitiativen (157), Projekte und selbstorganisierten Arbeitsgruppen, die insbesondere in den 70er, 80er und 90er Jahren das Erscheinungsbild der Zivilgesellschaft bestimmten. Hier ging es weniger um öffentlichkeitswirksame Kampagnen in den modernen Massengesellschaften, sondern um die Eröffnung von Möglichkeitsräumen für innovative und zukunftsweisende Projekte im Rahmen des Konzepts des „Demokratischen Experimentalismus“.
Alternativkultur ist in Berlin mittlerweile nahezu vollständig verschwunden und stattdessen gibt es dort heute Subkultur. Erscheinungen und Entwicklungen, die regelmäßig im Zusammenhang mit Protestbewegungen, Alternativkultur und Alternativprojekten für negative Schlagzeilen sorgen, wie Gewalt, Krawalle, Ausschreitungen, Drogen u.a.m. werden gezielt gefördert, um diese zu diskreditieren, damit diese keinen erfolgreichen Beitrag dazu leisten können, die herrschende Ideologie der Alternativlosigkeit des Bestehenden in Frage zu stellen. Die Folge ist eine Marginalisierung der Alternativkultur, die nunmehr als „Subkultur“ wahrgenommen wird. Der Begriff „Subkultur“ (158) ist in den Gesellschaftswissenschaften nicht einheitlich definiert. Zum Einen wird er synonym mit „Alternativkultur“ gebraucht, oder er wird zum Anderen verwendet für die sozio-kulturellen Teilbereiche, über die sich die Pluralität einer Gesellschaft ausdrückt. Nach us-amerikanischem Begriffsgebrauch hingegen ist „Subkultur“ durch schichten- und altersspezifische Kriminalität und abweichendes Verhalten geprägt, und „Subkultur“ wird somit Gegenstand der Kriminalsoziologie und polizeilicher Maßnahmen vorbeugender und präventiver Verbrechensbekämpfung und Strategien gesellschaftlicher „Normalisierung“.
Für den Niedergang der Alternativkultur insbesondere in Berlin lassen sich im Wesentlichen vier Ursachen bestimmen: 1. Das durch die Bologna-Reform bewirkte Ende der selbstorganisierten studentischen Arbeitsgruppen an den Universitäten, durch die die Alternativkultur in einen alternativen Wissenschaftsbereich eingebunden war. 2. Die Überlagerung der Alternativkultur durch eine von Ablenkungen, Zerstreuungen und seichten Vergnügungen geprägten hegemonialen Konsumkultur, was insbesondere in ehemaligen Zentren und Bezirken der Alternativkultur, wie z.B. Kreuzberg überall sichtbar und unverkennbar in Erscheinung tritt. 3. Die Gleichsetzung von Alternativkultur mit dem Begriff einer „Subkultur“, die angeblich durch Kriminalität und abweichendes Verhalten geprägt ist, sodaß deren „Normalisierung“ erforderlich sei, also deren Zwangsanpassung an den gesellschaftlichen Mainstream. 4. Gebiete, in denen sich Alternativkultur etabliert, werden, wie insbesondere am Beispiel von Berlin mit seiner geographischen Lage im Zentrum Europas und im Zentrum des Ost-West-Konflikts deutlich wird, von unterschiedlichen Akteuren als Manövergebiet zur Erprobung von Strategien verdeckter Kriegsführung mißbraucht. Folge dieser vier Faktoren ist: Der Mainstream und das Dogma der alternativlosen Affirmation des Bestehenden kann nun nicht mehr in Frage gestellt werden. Der in Berlin erreichte Endzustand erfolgreicher gesellschaftlicher Marginalisierung ist eine „Subkultur“, deren Erscheinungsbild überwiegend durch Vermeidung der Öffentlichkeit, Nachtaktivität und Zurückgezogenheit in die Nischen von Hinterhöfen und Kellern sowie einheitliche schwarze Bekleidung geprägt ist.
Am Beispiel der Protestbewegung gegen das Grundrechte einschränkende Maßnahmenregime des Corona-Maßnahmenstaates wird zum Weiteren eine eigenartige Besonderheit der politischen Kultur (159) insbesondere in Berlin offensichtlich: Insbesondere in Berlin ist es übliche Praxis, jedes Thema in das antagonistische Schema eines eindimensionalen Rechts-Links-Gegensatzes (160) zu zwängen und jedes gesellschaftspolitische Phänomen und Problem als eine Erscheinung und Ausprägung dieses eindimensionalen Rechts-Links-Gegensatzes darzustellen und zu vermitteln. Dieses ist Ausdruck und Erscheinungsform eines reduzierten, manichäischen und dualistischen Weltbildes. Dieses dualistische Weltbild ist eine nachwirkende Altlast aus dem Zeitalter der Bipolarität und der Blockkonfrontation während des Ost-West-Konflikts, der in Berlin aufgrund der geografischen Lage der Stadt in besonderem Maße präsent war. Daher prägte der Ost-West-Konflikt das Denken der Menschen in Berlin in besonderem Maße, und das daraus resultierende dualistische Weltbild bestimmt nachhaltig bis in die Gegenwart das Denken und die Weltsicht der Menschen in Berlin. Das insbesondere in Berlin ausgeprägte dualistische Weltbild spiegelt die beschränkte Weltsicht einer piefigen und bornierten Mauergesellschaft wider, wobei der Horizont der Weltsicht dieser Mauergesellschaft an der Mauer (161) endete. Heute wird der Rechts-Links-Gegensatz identitätspolitisch (162) instrumentalisiert, was dessen Fortbestand begünstigt. Dieses einfache eindimensionale Schema kommt nahezu ohne Analyse aus, es basiert auf Abgrenzungen und Feinderklärungen, und es hat eine verkürzte und reduktionistische Sichtweise zur Folge.
Alternativlosigkeit und Politikverdrossenheit in der Massengesellschaft
Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Menschen immer weniger Akteure von Politik, und sie werden vielmehr zu Objekten von Politik. Die Folge ist Politikverdrossenheit, die u.a. in sinkender Wahlbeteiligung ihren Ausdruck findet, und diese Politikverdrossenheit ist ein Symptom der Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems und der Enttäuschungen der Massendemokratie und der Massengesellschaften. Bei Wahlen fördert die Sperrklausel der 5-Prozent-Hürde (163) die etablierten und privilegierten Parteien, und sie bewirkt, daß die Mehrheit der Parteien, die zur Wahl antreten, keine Chance haben.
Eine Wahl soll den Wählerwillen zur Geltung bringen, doch bei den Wählern kleiner Parteien wird dieser Wählerwille mißachtet. Bei der wiederholten Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12.02.2023 in Berlin sind insgesamt 31 Parteien zur Wahl angetreten, doch nur fünf dieser Parteien gelangten über die 5-Prozent-Hürde. Diesmal ist sogar eine Partei aus dem Spektrum der traditionellen etablierten und privilegierten Parteien an der 5-Prozent-Hürde gescheitert: die FDP erlangte lediglich 4,6 % der abgegebenen Stimmen. Durch die Sperrklausel werden die Wähler genötigt, eine der etablierten Parteien zu wählen, da ansonsten ihre Stimmabgabe die selbe Relevanz hat, als wären sie nicht zur Wahl gegangen. Wahrscheinlich gehen deswegen viele Wahlberechtigte nicht zur Wahl. Auch ich hatte schon überlegt, nicht zur Wahl zu gehen. Ich habe mir aber dann auf dem von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (164) bereitgestellten sogenannten „Wahl-o-Mat“ (165) die einzelnen Parteien angesehen, die zur Wahl zugelassen sind und die dort antreten. Ich habe dann eine der zahlreichen kleinen Parteien gewählt, deren Programm mir zusagte, die aber aufgrund der 5-Prozent-Hürde chancenlos geblieben ist. Werde ich aufgrund solcher Erfahrungen zur nächsten Wahl gehen?
Eine Wahl soll den Wählerwillen zur Geltung bringen, doch bei den Wählern kleiner Parteien wird dieser Wählerwille mißachtet. Dies betrifft bei der wiederholten Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12.02.2023 9,1 % der Wähler, die kleine Parteien gewählt haben; und rechnet man nun auch die FDP mit dazu, sind es 13,7 % der Wähler, deren abgegebene Stimme aufgrund der Sperrklausel der 5-Prozent-Hürde nicht berücksichtigt wird. Bei der Abgeordnetenhauswahl am 26.09.2021 wurden 12,5 % der abgegebenen Stimmen aufgrund der 5-Prozent-Hürde nicht berücksichtigt. Zweifellos gehen insbesondere die Wähler kleiner Parteien nicht zur Wahl, da sie wissen, daß ihre Stimmabgabe nicht zählt und ohne Relevanz ist. Eventuell können Listenverbindungen oder Listenvereinigungen kleiner Parteien zusammen die Sperrklausel der 5-Prozent-Hürde überwinden. Zweifellos wäre die Wahlbeteiligung ohne die 5-Prozent-Hürde erheblich höher, und insbesondere der Stimmenanteil der diskriminierten kleinen Parteien wäre erheblich größer. Folgen sind ganz erhebliche Verzerrungen der politischen Repräsentation des sogenannten "Wählerwillens".
Mit der Sperrklausel der 5-Prozent-Hürde werden selbst die Standards des insgesamt wenig demokratischen repräsentativen Demokratiemodells mißachtet, dessen zentraler Grundsatz ist, daß jede Person eine gleichberechtigte und gleich zu achtende Stimme hat. Damit wird Artikel 38 Abs. 1 GG mißachtet, der eine Wahlgleichheit (166) vorschreibt, und es wäre eine Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit (167), diese Wahlgleichheit durchzusetzen, sodaß diese zur Geltung gelangt und die Verfassungswirklichkeit (168) prägt und gestaltet.
Ergebnis des real-existierenden Wahlsystems der real-existierenden Formaldemokratie ist ein Politikbereich, der die alternativlose Affirmation des Bestehenden betreibt.
In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft stellt die Individualität, Kreativität und Autonomie der Menschen eine Gefahr für das reibungslose und effiziente Funktionieren des technischen und bürokratischen Gesamtsystems dar, das nach dem Modell einer großen, permanent zu optimierenden und zu beschleunigenden Maschine funktioniert, mit dem Ziel, permanentes Wirtschaftswachstum zu erzwingen, und es ist eine Aufgabe der Psychologie und der Gesellschaftswissenschaften und ihrer Experimente, Möglichkeiten der Konditionierung und Manipulation der Menschen zu erforschen zum Zweck einer Effizienzmaximierung und eines störungsfreien Funktionierens des gesellschaftlichen Gesamtsystems, wofür sämtliche Bereiche der Gesellschaft zugerichtet und gleichgeschaltet werden. Die ökonomische Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems der fortgeschrittenen Industriegesellschaft bemißt sich in dessen Fähigkeit, durch permanente Mobilisierung und Mobilmachung aller Bereiche der Gesellschaft diese zum Zweck permanenten Wirtschaftswachstums permanent zu beschleunigen, und der Kommunikationswissenschaftler und ehemalige Berliner Wissenschaftssenator Peter Glotz hat mit seinem Buch: „Die beschleunigte Gesellschaft“ eine Theorie dieser permanent beschleunigten Gesellschaft vorgelegt (169). Zum Zweck permanenter Beschleunigung muß die Gesellschaft in einem Zustand dauerhafter Besinnungs- und Reflektionslosigkeit gehalten werden, damit die destruktive Absurdität der permanent beschleunigten fortgeschrittenen Industriegesellschaft und ihrer Konsumkultur, die zugleich eine Wegwerfkultur ist, nicht zu Bewußtsein gelangt. In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft wird permanentes Wirtschaftswachstum durch die permanente Vermehrung und Ausweitung des Konsums, durch die Verkürzung der Nutzungszeit von Produkten und durch die Entwicklung und den Unterhalt hocheffizienter und hochleistungsfähiger Müllentsorgungssysteme gewährleistet. Mit der permanenten Ausweitung des Konsums verbunden ist ein permanent wachsender Verbrauch und wachsende Verschwendung von Energieressourcen und Rohstoffen mit der Folge sich ausweitender Naturzerstörungen. Ebenso wird im auf Hochtouren laufenden industriellen Produktionsprozeß die menschliche Arbeitskraft und Lebenszeit verschwendet. Immer weitere gesellschaftliche Bereiche werden ökonomischem Kalkül unterworfen, zweckrational zugerichtet, gemäß instrumenteller Vernunft gleichgeschaltet und industrialisiert. Mit der technokratischen Bologna-Reform hat dieser Trend auch den gesamten Bildungsbereich erfaßt, dem Kernstück der Bewußtseins-Industrie, dem sich diese jetzt bemächtigt. Die Affirmation des Bestehenden und dessen Alternativlosigkeit ist damit zur herrschenden und nicht mehr hinterfragbaren Doktrin geworden. Mittlerweile ist der Zustand einer „abgesicherten Alternativlosigkeit“ erreicht, denn wo Alternativen nicht mehr sichtbar und präsent sind, können diese auch nicht mehr das Wahrnehmen und Denken der Menschen erreichen, affizieren und beeinflussen, und damit sind Alternativen auch nicht mehr im gesellschaftlichen Diskurs präsent.
Die alternativlose Notwenigkeit permanenten Wirtschaftswachstums (170) ist nicht nur Produkt einer Medienkampagne, es ist vielmehr die Grundlage nahezu jeglicher wirtschaftlicher und politischer Theorie und Praxis. Nur durch permanentes Wirtschaftswachstum, das im Allgemeinen in Form des Bruttosozialprodukts (BSP) gemessen wird, entsteht nach allgemeiner Auffassung Wohlstand und Lebensqualität, und diese messen sich in der Menge der konsumierbaren Industrie-Produkte und Waren. In der Konsumgesellschaft (171) werden die Menschen auf die Rolle und Funktion von Konsumenten standardisierter Industriefertigprodukte reduziert und es verkümmert ihre Kreativität und Initiative. Folge ist eine Konsumkultur, die durch Passivität und Bequemlichkeit, durch Ablenkungen, Zerstreuungen und seichte Vergnügungen, durch Besinnungs- und Reflektionslosigkeit geprägt ist. Die Konsumkultur verhindert, daß die Menschen nach dem Modell der Maslowschen Bedürfnishierarchie (172) die Ebene der Transzendenz erreichen. In der Konsumkultur bleiben sie Gefangene nicht reflektierter Leidenschaften und manipulierter Wünsche. Die Konsumkultur ist nach der Analyse des Sozialpsychologen Erich Fromm (1900-1980) (173) in seinem Werk: „Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft“ vom Haben und nicht vom Sein bestimmt. In dieser Analyse der Konsumgesellschaft, die zu einem Klassiker der Konsumkritik geworden ist, entwirft Erich Fromm das Modell einer neuen Gesellschaft, die auf die Erfordernisse des nicht-entfremdeten, am Sein orientierten Individuums ausgerichtet ist: „Wenn die Menschen jemals freiwerden, das heißt dem Zwang entrinnen sollen, die Industrie durch pathologisch übersteigerten Konsum auf Touren zu halten, dann ist eine radikale Änderung des Wirtschaftssystems vonnöten“ (174). Es besteht ein Wachstumszwang (175), da sich scheinbar sämtliche wirtschaftlichen, politischen und sozialen Probleme durch permanentes Wirtschaftswachstum lösen lassen. Die ökologische Krise bildet hingegen eine Ausnahme, da diese einen Problemkomplex bildet, der sich nicht durch permanentes Wirtschaftswachstum lösen läßt, sondern der im Gegenteil gerade durch das Dogma eines permanenten Wirtschaftswachstums verstärkt wird, sodaß es seit Anfang der 70er Jahre eine Wachstumskritik (176) gibt. In diesem Rahmen wurde eine Vielfalt an Alternativen diskutiert, und hier hat ein bedeutender Teil der Alternativbewegungen bzw. der neuen sozialen Bewegungen ihren Ursprung, doch heute ist dieses alles nicht mehr aktuell, sondern es ist mittlerweile ein Bestandteil der Zeitgeschichte, und die alternativlose Affirmation des Bestehenden prägt heute wieder die Politik und den Kulturbereich.
Lobbyismus und Ausnahmezustand
War schon bisher der allgemeine Verfall der politischen Kultur unübersehbar und weit vorangeschritten, wobei Politik zunehmend als die Kunst der erfolgreichen Intrige, von Feinderklärungen, inquisitorischen Gesinnungsterrors, sowie der erfolgreichen Manipulation der Menschen im Rahmen durchsetzungsstarker Machtpolitik verstanden wird, und nicht als das Ergebnis eines allgemeinen, mit rationalen Argumenten geführten herrschaftsfreien öffentlichen Diskurses, so ist nun darüber hinaus der weitere Schaden für die politische Kultur durch den herrschenden Umgang mit der sogenannten "Corona-Krise" enorm und in seinen Wirkungen und Folgen nicht absehbar und einschätzbar. Hierzu stellt Dr. med. Wolfgang Wodarg in seinem Buch: „Falsche Pandemien. Argumente gegen die Herrschaft der Angst“ fest: „Viele gesetzlich garantierte Freiheiten der Bevölkerung sind durch Notstandsverordnungen (…) außer Kraft gesetzt. Nicht einmal der Grund dafür darf in Frage gestellt werden. Wer nicht auf Linie ist, wird bestraft und ausgeschaltet. Wer unerwünschte Fragen stellt, kritische Meinungen äußert oder auf verbrieften Rechten besteht, wird systematisch verunglimpft oder medial abgeschnitten. Noch unterdrücken die Pandemisten mit ihrem Einfluss auf alle großen Medien alle Zweifel und lassen jeden kritischen Beitrag löschen. Sie haben mit ihrer aus Geld geborenen Macht die Herrschaft über unser Land übernommen und mit Horrormärchen sowie verfälschten Zahlen und Bildern erreicht, dass viele Menschen Angst bekamen“ (177).
Im Rahmen der sogenannten „Corona-Krise“ wurden die Menschen mit einer wochenlangen Medienkampagne verunsichert, und auf Grundlage so erzeugter irrationaler Angst, allgemeiner Hysterie und Paranoia lassen sich nahezu unbegrenzt repressive Maßnahmen unter Einschränkung und Suspendierung von Grundrechten und Grundfreiheiten verfügen, und man kann sich sogar noch der Zustimmung der Bevölkerung sicher sein. In seiner Analyse der SARS-Pandemie 2002/2003 stellt der Soziologe Ulrich Beck fest, „daß gerade autoritäre Staaten sich im ‚Kampf gegen das Risiko‘ ihre gefährdete Autorität und Legitimität ‚runderneuern‘ können. Die Sorge um Sicherheit und das politische Spiel mit der Angst erlauben es Staaten, unter Berufung auf globale Institutionen und deren Forderungen Freiheitsnormen ohne Aufschrei, ohne Protest zu verletzen“ (178).
In seinem Buch: „Falsche Pandemien. Argumente gegen die Herrschaft der Angst“ zeigt Dr. med. Wolfgang Wodarg auf, daß schon seit mehreren Jahren Pandemien als Panikmacher einer „Angstmaschine“ perfektioniert werden: „Wir sind Zeugen eines Prozesses, der in den letzten Jahrzehnten begann: Einer leider von Sponsoren aus der Impfindustrie völlig abhängigen Weltgesundheitsorganisation, der WHO, ist es gelungen, geschäftstüchtige Virologen für eine ‚Angstmaschine‘ zu gewinnen. (…) Das koordinierte Handeln der Akteure dieser Angstmaschine haben Vertreter aus Finanz-, Militär-, Big-Data- und Pharmaindustrie im Rahmen einer ‚Pandemic Preparedness‘ seit Beginn dieses Jahrtausends konzipiert, also bereits vor SARS und Vogelgrippe. Seitdem wird dieses Konzept perfektioniert und global ausprobiert. Da die Medien sensationshungrig, weitgehend wirtschaftlich abhängig sowie politisch beeinflussbar sind, spielen sie stets brav ihre Rolle als Panikmacher. Sie sind wichtige Partner beim Agenda Setting und bei der medialen Angstmache“ (…). Offenbar ist Terrorismus inzwischen als Angstmaschine überholt“ (179).
„Die Furcht der Menschen richtet sich jedoch meist nicht nach dem tatsächlichen Risiko, sondern nach den ‚Schockfaktoren‘. Dabei spielen vor allem psychologische Faktoren eine Rolle“: Dafür führen die Autoren des „Lexikon der Öko-Irrtümer. Fakten statt Umweltmyten“, Dirk Maxeiner und Michael Miersch, das folgende Beispiel auf: „Durch die Gefahr A sterben in jedem Jahr 50 Menschen irgendwo im Lande. Gefahr B könnte mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10 irgendwann in den nächsten zehn Jahren alle 50.000 Menschen in der Nachbarschaft umbringen. Eine Risikoanalyse ergibt für beide Gefahren denselben Erwartungswert der jährlichen Mortalität, nämlich 50. Die ‚Schockbewertung‘ hingegen sagt, daß Gefahr A vielleicht akzeptabel ist, B ganz sicher nicht“ (180).
Gemäß der Ansteckungstheorie der Massenpsychologie neigen Menschen in Menschenmassen zu irrationalem und hysterischem Verhalten (181). Dieses historisch-anthropologisch neuartige Phänomen der Massenpsychologie von Menschenmassen, das es erst seit dem erstmaligen Entstehen von Massengesellschaften in den alten Hochkulturen gibt, und das im Industriezeitalter völlig neuartige Dimensionen und Qualitäten erreicht, analysiert der Psychologe Alexander Mitscherlich (1908 - 1982) in seinem Buch: „Massenpsychologie ohne Ressentiment“: „Das, was diesen Massenzustand am stärksten charakterisiert – und das hat schon Le Bon prägnant gesehen -, sind ‚Affektsteigerung‘ auf der einen und ‚Denkhemmungen‘ auf der anderen Seite. (…) Dies führt zu der Frage, durch welche konstellierenden Faktoren in einer Massengesellschaft homogenes Verhalten entsteht (…), welche Dynamismen sich hier abspielen, und wie diese wiederum das Bewußtsein beeinflussen“ (182). Die Massenpsychologie von Menschenmassen bewirkt einen Mechanismus, der immer wieder geradezu perfekt funktioniert und der seit den alten Hochkulturen Despotie und im Industriezeitalter Totalitarismus zum Ergebnis hat. Es geht um die Kontrolle, Manipulation und Beherrschung der Menschen, und mit dem Voranschreiten der wissenschaftlich-technologischen Entwicklungen und der Zunahme und Perfektionierung der technischen Möglichkeiten insbesondere im angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalter wachsen die Möglichkeiten der Überwachung, Kontrolle, Manipulation, Zurichtung und Beherrschung der Menschen weiter an.
In hochgradig fragwürdiger und verwerflicher Weise wird mit der geschürten irrationalen Angst der Menschen Politik gemacht, an allen rationalen öffentlichen Diskursen vorbei und unter deren Suspendierung. Das Thema "Corona Virus" eignet sich dafür ideal, da die vermeintliche Bedrohung unsichtbar ist, sich somit unserer sinnlichen Wahrnehmung entzieht, und als kaum erklärbar, unberechenbar, nicht einschätzbar, unkalkulierbar, nicht steuerbar und unbeherrschbar erscheint. Der Soziologe Ulrich Beck stellt in seiner Analyse der Weltrisikogesellschaft fest: „Im Zuge der Globalisierung von Risiken sind Schlüsselprobleme grundsätzlich in ihrer Verursachung und in den erwartbaren Konsequenzen nicht-linear geworden, diskontinuierlich sowohl im Raum als auch in der Zeit, was sie ihrer Natur nach unvorhersehbar, kaum begreifbar und noch weniger ‚manageable‘ macht“ (183). Beck analysiert die politische Dynamik, die hieraus entsteht: „Die ökologischen und gesundheitlichen Folgen mögen noch so hypothetisch, so berechtigt, so verharmlost oder so dramatisiert sein, wie sie wollen. Wo sie geglaubt werden, haben sie die genannten sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Konsequenzen. Man kann dies auch so formulieren: Wenn Menschen Risiken als real erleben, sind sie real“ (184).
„Im Ausnahmezustand (…) kommt die Prärogative ganz zu sich“, was der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg in seiner Studie zum politischen Autoritarismus mit dem Titel: “Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven“ weiter ausführt: „Totalisierend zieht sich der Ausnahmestaat von der Regel, vom Normenstaat zurück und öffnet der Prärogative ein schier unbegrenztes Terrain. Das Recht dankt ab, die Prärogative tritt auf“ (185). Das Risikopotential derartiger Entwicklungen sollte nicht unterschätzt werden: Nicht zuletzt die Weimarer Republik ging ganz formal-legal im und am Ausnahmezustand (Artikel 48 WRV) (186) über Notverordnungen und Ermächtigungsgesetze zugrunde, und vergleichbare Beispiele finden sich weltweit überall in Fülle. Die Verfassungswirklichkeit des NS-Staates ist der verstetigte und permanente Ausnahmezustand (187). Nach Auffassung des Philosophen Giorgio Agamben, die er in seiner historischen Analyse des Ausnahmezustands als einem Paradigma des Regierens mit dem Titel: „Ausnahmezustand“ ausführt, zeigt das Ende der Weimarer Republik „in aller Klarheit, daß eine ‚geschützte Demokratie‘ keine Demokratie ist und daß das Paradigma der Verfassungsdiktatur eher als Phase eines Übergangs funktioniert, der in fataler Weise zur Einsetzung eines totalitären Regimes führt“ (188). In seinem Text: „Politisches Ethos und Verfassung“ erklärt der Rechts- und Politikwissenschaftler Ulrich K. Preuß: „Die Beschränkung der Demokratie zur Rettung der Demokratie als innere Logik der Verfassung ist das wahrhaft Gefährliche, denn sie führt mit Notwendigkeit zu einer dauerhaften Umformung des parlamentarisch-demokratischen Verfassungsstandes in den legitimistischen Maßnahmestaat“ (189). „Aufgrund der „Logik der Gefahrenabwehr“ ist es nach Einschätzung des Soziologen Ulrich Beck in seinem Buch: „Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne“ nicht leicht, „angesichts der sich abzeichnenden Gefahren politische Alternativen aufzuzeigen, die wirklich verhindern, was unter der Diktatur der Gefahr verhindert werden muß. Gerade mit dem Anwachsen der Gefahren entstehen in der Risikogesellschaft völlig neuartige Herausforderungen an die Demokratie. Die Risikogesellschaft enthält eine Tendenz zu einem ‚legitimen‘ Totalitarismus der Gefahrenabwehr, der mit dem Recht, das Schlimmste zu verhindern, nur in allzu bekannter Manier das andere Noch-Schlimmere schafft“ (190). Die Erklärung des Ausnahmezustands wird zunehmend ersetzt durch eine beispiellose Ausweitung des Sicherheitsparadigmas als normaler Technik des Regierens, was der Professor für Rechts- und Politikwissenschaften Bernard E. Harcourt in seinem Buch: „Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger“ (191) darstellt. Der Ausnahmezustand zeigt sich als die legale Form dessen, was keine legale Form annehmen kann. Bernard E. Harcourt zeigt auf, daß der Ausnahmezustand integraler Bestandteil eines neuen Regierungsparadigmas ist, das in den Formen der aufstandsbekämpfenden Kriegsführung verwurzelt ist, die ursprünglich zur Unterdrückung antikolonialer Revolutionen und dann zum „Krieg gegen den Terror“ entwickelt wurde.
Mit dem verstetigten Ausnahmezustand unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ wurde ein Corona-Notstandsregime mit totalitären Zügen eines „Maßnahmenstaates“ errichtet. Die Medien, die politischen Parteien und die Wissenschaft sind gleichgeschaltet. Die Blockparteien (192) der faktischen Corona-Diktatur erlassen mit dem Infektionsschutzgesetz quasi ein „Ermächtigungsgesetz“ zur Suspendierung unveräußerlicher Grundrechte. Nur außerparlamentarisch besteht eine geringe Opposition. Trotz der autoritär verfügten Maßnahmen mit Suspendierung von Grundrechten unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ existierte wochenlang keine Bürgerrechtsbewegung zu diesem Thema, und man nahm keine Proteste (193) in der Öffentlichkeit wahr. Es ist erstaunlich, daß es zu Beginn der sogenannten „Corona-Krise“ zu den autoritär verfügen Maßnahmen, die immerhin in erheblichem Umfang Grundrechte und Grundfreiheiten einschränken, nirgendwo Proteste gegeben hat, wie man sie ansonsten regelmäßig bei schon sehr viel unbedeutenderen Themen und Anlässen antrifft, denn eine Protestkultur und ziviler Ungehorsam (194) sind ein selbstverständlicher Bestandteil der politischen Kultur, wie der Philosoph Jürgen Habermas feststellt: „Jede rechtsstaatliche Demokratie, die ihrer selbst sicher ist, betrachtet den zivilen Ungehorsam als normalisierten, weil notwendigen Bestandteil ihrer politischen Kultur“ (195). Erst nach mehreren Wochen entstand eine Protestbewegung gegen die verfügten Maßnahmen unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ (196). Diese Protestbewegung bot jedoch ein konfuses Bild, und sie wurde von den Mainstream-Medien pausenlos diffamiert und diskreditiert (197). Zweifellos wurden die Vorwände zu dieser Diffamierung und Diskreditierung absichtlich und gezielt geschaffen.
Es ist immer wieder der gleiche Vorgang, wie sich auch an der Geschichte der außerparlamentarischen Opposition (APO) der 60er Jahre, der Studentenbewegung (198) und der neuen sozialen Bewegungen (199) feststellen läßt: Entweder Protestbewegungen passen sich dem Mainstream an und lassen sich in die bestehenden Strukturen und Institutionen integrieren, oder sie werden so lange bekämpft, bis sie bedeutungslos werden und sich auflösen. Die Partei der „Grünen“ bietet ein Musterbeispiel für diesen Vorgang, „Protestbewegungen in die gesellschaftlich immunisierten Formen von Partei und Parlament einmünden und damit versiegen zu lassen“, wie der Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar in seinem Buch: „Was sollen die Grünen im Parlament?“ (200) feststellt. Diese betriebene Marginalisierung von Protest- und Alternativbewegungen ist eine in allen Gesellschaften anzutreffende Erscheinung und somit Teil deren „Normalität“, denn überall ist die alternativlose Affirmation des jeweiligen, letztlich beliebigen Bestehenden die Hauptaufgabe, der Zweck und das Ziel des offiziellen Politik- und Kulturbereiches.
Am Beispiel der sogenannten "Corona-Krise" haben wir gesehen, wie die etablierten Parteien allesamt zu Blockparteien eines Corona-Maßnahmenregimes mit totalitären Zügen geworden sind. Mittlerweile ist deutlich geworden, daß die sogenannte "Corona-Krise" erst durch die verfügten Maßnahmen sichtbar wird und in Erscheinung tritt, und sie würde ansonsten nicht wahrgenommen und nicht existieren, wenn es nicht eine Medienkampagne geben würde, die diese Krise erfindet, konstruiert und propagiert. Die sogenannte "Corona-Krise" zeigt, daß die Bereiche der Politik, der Medien und der Wissenschaft mittlerweile in einer globalen Massengesellschaft, in der es kein Innen und kein Außen mehr gibt, durch Lobbyisten kontrolliert, manipuliert und gesteuert werden, und diese Bereiche werden von den Lobbyisten über konzertierte Kampagnen gemäß deren Interessen gleichgeschaltet. Die Alternative ist, Politik, Medien und Wissenschaft selber zu machen und nichts zu delegieren.
Am Beispiel der sogenannten „Corona-Krise“ zeigt sich, daß uns jegliche Möglichkeiten fehlen, die herausgegebenen Informationen und die kursierenden Gerüchte auf ihren Wahrheitsgehalt, und die verfügten Maßnahmen auf ihre Begründung in der Sache und ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Ebenso zeigt die sogenannte „Corona-Krise“, wie schnell der Zustand, den wir als gesellschaftliche Normalität verstehen, mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die wir als selbstverständlich ansehen, quasi über Nacht suspendiert werden kann, und wie im Zuge eines Ausnahmezustands ein autoritäres Notstandsregime mit totalitären Zügen errichtet wird.
Die sogenannte „Corona-Krise“ und der offizielle Umgang mit dieser zeigen unübersehbar, daß sowohl die Idee der Republik, als auch die Idee der Demokratie substanzlos geworden sind. Politik ist jetzt das Ergebnis erfolgreicher propagandistischer massenmedialer Medienkampagnen und der erfolgreichen Durchsetzung und Umsetzung autoritär verfügter Maßnahmen. Unveräußerliche Grund- und Menschenrechte als dem unaufhebbaren Kern einer jeglichen Verfassung sind unter deren verfassungsfeindlichen Mißachtung suspendiert und ebenso der Rechtsweg, um diese einzuklagen und deren uneingeschränkte Geltung durchzusetzen.
Glaube ersetzt Wissen und der Einzelne wird ebenso wie die gesamte Gesellschaft von der Rolle eines selbstbestimmten, kreativ gestaltenden Subjekts zu der eines Objekts fremdbestimmter, autoritär aufgezwungener Maßnahmen degradiert. Die gegenwärtigen Entwicklungen sind allgemein und weltweit und insbesondere auch in Europa von totalitären Tendenzen, zunehmender Repression und der Elimination von Alternativen geprägt.
Anmerkungen:
1) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin_2023
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin
2) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlbeteiligung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtwähler
3) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin_2021
4) Vgl.: https://interaktiv.morgenpost.de/berlin-wahl-2023-umfragen-ergebnisse-wahlkarte/
5) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Politikverdrossenheit
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlmüdigkeit
6) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratietheorie
7) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlhelfer
8) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Leitziel_(Ethik)
9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungskreislauf
10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentative_Demokratie
11) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massendemokratie
12) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massengesellschaft
13) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschheitsgeschichte
Als Menschheitsgeschichte kann die Geschichte der Ausbreitung und Ausdifferenzierung des anatomisch modernen Menschen vor ca. 70.000 Jahren von seinem Ursprung im östlichen Afrika über den gesamten Planeten Erde bis zur Gegenwart aufgefaßt werden. Hierbei hatten mehrere technologische Revolutionen weitreichende gesellschaftliche Folgewirkungen, insbesondere die Promethische Revolution, die Neolithische Revolution, die Industrielle Revolution und aktuell die Digitaltechnische Revolution. Heute ist die Menschheit in ihrer Entwicklung an einem Punkt angelangt, an dem der weitere Verlauf der Menschheitsgeschichte nicht eine Frage nach dem „Wie“, sondern nach dem „Ob“ ist, ob die Menschheit eine Zukunft hat, oder vielmehr die Menschheitsgeschichte in naher Zukunft endet, was bei Fortbestehen der gegenwärtigen Entwicklungstrends als hochgradig wahrscheinlich angesehen werden muß.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_der_Menschheit
14) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Herrschaftsformen
15) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neolithische_Revolution
16) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hydraulische_Gesellschaft
17) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Postglazial
18) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Klimawandel
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Klimageschichte
19) Vgl.: Karl August Wittfogel: Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht. 1981, Frankfurt am Main.
20) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_August_Wittfogel
21) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Frühe_Hochkulturen
22) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Entstehung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsentstehung
23) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Mythos
24) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturzustand
25) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbild
Weltbilder bieten ein Erklärungsmodell, wie die Welt als Ganzes aufgebaut ist. Die Biologin Lynn Margulis weist in ihrem Buch: „Der symbiotische Planet oder wie die Evolution wirklich verlief“ auf die Bedeutung unseres Weltbildes hin: „Unser Weltbild prägt das, was wir sehen, und die Art und Weise, wie wir etwas lernen. Jede Idee, die wir als Tatsache oder Wahrheit akzeptieren, ist in ein umfassendes Denkgebäude eingebettet, dessen wir uns in der Regel nicht bewusst sind.“ Siehe: Lynn Margulis: Der symbiotische Planet oder Wie die Evolution wirklich verlief. Frankfurt am Main, 2021. S. 9.
Weltbilder bilden in Verbindung mit Menschenbildern sowie mit Wert-, Lebens- und Moralauffassungen eine Weltanschauung:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
26) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturtheorie
27) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenbild
28) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fraenkel_(Politikwissenschaftler)
29) Siehe: Ernst Fraenkel: Möglichkeiten und Grenzen politischer Mitarbeit der Bürger in einer modernen parlamentarischen Demokratie. S. 271. In: Derselbe: Deutschland und die westlichen Demokratien. Frankfurt am Main, 1991. S. 261-276.
30) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Anthropologie
Das Erkenntnisinteresse
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnis_und_Interesse
des interdisziplinären Projekts der modernen Anthropologie orientiert sich an der kant’schen Frage: „Was ist der Mensch?“
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant
31) Siehe: Thomas Lemke: Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens. Frankfurt am Main, 2013. S. 7-8.
32) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufklärung
33) Die Forderung nach einem neuen, nunmehr globalen Zeitalter der Aufklärung wird mittlerweile häufiger erhoben, so z.B. von dem Physiker und Biologen Ernst Ulrich von Weizsäcker und dem Wissenschaftler Anders Wijkman in ihrem Buch: „Wir sind dran. Was wir ändern müssen, wenn wir bleiben wollen“: „Die neue Aufklärung, die ‚Aufklärung 2.0‘, wird nicht europazentriert sein. Sie muß sich auch an den großartigen Traditionen anderer Zivilisationen orientieren.“ Siehe: Ernst Ulrich von Weizsäcker, Anders Wijkman: Wir sind dran. Was wir ändern müssen, wenn wir bleiben wollen. 2019, München. S. 181.
34) Auf diese Leitfrage einer Aufklärung verweist der Literaturwissenschaftler Steffen Martus in seinem Buch: „Aufklärung. Das deutsche 18. Jahrhundert – ein Epochenbild“: „In den aktuellen Kulturkonflikten stellt sich das Problem mehr denn je. Wir sehen tagtäglich, dass Argumente, die uns triftig erscheinen, anderen Menschen gar nicht einleuchten. Wir stellen fest, dass unser Lebens- und Denkstil, unsere Lebens- und Denkhaltung nicht per Anweisung, Belehrung oder Gesetz übertragen werden können. Wir verstehen, dass wir für unsere grundlegenden Einstellungen werben müssen und dass wir dafür viel Zeit, Geduld und nicht allein gute, sondern auch attraktive und interessante Ideen benötigen.“ Siehe: Steffen Martus: Aufklärung. Das deutsche 18. Jahrhundert – ein Epochenbild. 2018, Reinbek bei Hamburg. S. 16-17.
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fortschritt
36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technischer_Fortschritt
37) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertfreiheit
38) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Instrumentelle_Vernunft
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Horkheimer#Kritik_der_instrumentellen_Vernunft
Und: Max Horkheimer: Zur Kritik der instrumentellen Vernunft. 1974, Frankfurt am Main. Die instrumentelle Vernunft und ihre Kritik bildet die analytische Schlüsselkategorie der Kritischen Theorie der vom Sozialphilosophen Max Horkheimer (1895-1973) gegründeten Frankfurter Schule, die auf Grundlage interdisziplinärer geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Analysen eine Synthese von Gesellschafts- und Kulturkritik leistet.
39) Vgl. hierzu meinen Text: Herausforderungen der Digitaltechnischen Revolution – Ist ein Szenario einer neuartigen globalen totalitären Vergesellschaftung vermeidbar?
40) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Antikes_Griechenland
41) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Polis
42) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Attische_Demokratie
43) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hellenismus
44) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosmopolitismus
45) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hellenismus#Hellenistische_Poleis
46) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Republik
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Staatsformen_und_Regierungssysteme
47) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadt#Stadtentwicklung_im_Mittelalter
48) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Pjotr_Alexejewitsch_Kropotkin
49) Siehe: Peter A. Kropotkin: Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt (1902). Frankfurt am Main, 2011. S. 150.
Mit seinem im Jahre 1902 erschienenen Buch „Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt“ hat sich der Geograf Peter A. Kropotkin (1842-1921) dem von Konkurrenz und „Kampf ums Dasein“ geprägten sozialdarwinistischen Mainstream seines Zeitalters, dem Zeitalter des Imperialismus, widersetzt und den Aspekt der Kooperation als Prinzip der Evolution und darüber hinaus der Menschheitsgeschichte hervorgehoben. Kropotkin hat sich den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis seiner Zeit in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen erarbeitet, und auf dieser Grundlage setzt er dem sozialdarwinistischen Mainstream seines Zeitalters, dem Zeitalter des Imperialismus, eine wissenschaftlich fundierte und umfassend begründete alternative Sichtweise entgegen: Nicht Konkurrenz, sondern Kooperation ist das wesentliche Prinzip sowohl in der Evolution, als auch in der Menschheitsgeschichte.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gegenseitige_Hilfe_in_der_Tier-_und_Menschenwelt
In diesem Wikipedia-Artikel werden die Begriffe Zunft
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zunft
und Gilde
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gilde_(Berufsverband)
nicht korrekt voneinander unterschieden. Thema von Kropotkin sind Gilden, nicht jedoch Zünfte. Die Gilde kann als eine Assoziation freier und gleichberechtigter Individuen zu einem bestimmten, vertraglich vereinbarten Zweck angesehen werden, ähnlich Genossenschaften und Bruderschaften. Dieses Konzept der Gilde ist eine das gesamte Mittelalter prägende und gestaltende Form gesellschaftlicher Selbstorganisation von unten. Ein Beispiel von Gilden sind die Fahrtgemeinschaften der Hansen.
50) Ebenda. S. 154.
51) Ebenda. S. 164.
52) Ebenda. S. 174.
53) Ebenda. S. 170.
54) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Absolutismus
55) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Klasse
56) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus
Als ein prägnantes Beispiel für die Gestaltungs- und Wirkungsmacht von Lobbyismus kann das Beispiel des Aufstiegs der NSDAP, die eine unbedeutenden Splitterpartei gewesen ist, aufgeführt werden. Es floß solange Geld in nahezu unbegrenzten Mengen, bis diese Wahlerfolge erzielte und sie dann den gesamten Staatsapparat okkupieren konnte und ihre Macht mithilfe des permanenten Ausnahmezustands auf Grundlage von Artikel 48 WRV verstetigte. Vgl.: Wolfgang Zdral: Der finanzierte Aufstieg des Adolf H..Wien, 2002.
Zweifellos wäre die NSDAP ohne diese Finanzierungen eine unbedeutende Splitterpartei geblieben und die Geschichte des extremen 20. Jahrhunderts wäre anders verlaufen. Dies ist eine Frage kontrafaktischer Geschichte.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrafaktische_Geschichte
Kontrafaktische Geschichte ist notwendiger Bestandteil von Geschichtswissenschaft, die mehr sein will als Geschichtsschreibung, die den gegenwärtigen Zustand als das determinierte und alternativlose Ergebnis des historischen Prozesses darstellt. Es gilt, die im historischen Prozeß angelegten möglichen Entwicklungspfade herauszupräparieren, und zu analysieren und gut und umfassend zu begründen, warum der eine Entwicklungspfad zur Ausprägung gelangte, und nicht andere, ebenso im historischen Prozeß angelegte und gleichermaßen mögliche Entwicklungspfade. Dieses bildet eine Grundlage, um die Methode des Vergleichs in der Geschichtswissenschaft erfolgreich anwenden zu können.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Philosophie)
Die Methode des Vergleichs ersetzt sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Geographie sowie weiteren Geistes- und Gesellschaftswissenschaften die Methode des Experiments in den Naturwissenschaften. In der Geographie wurde die Methode des Vergleichs insbesondere durch Alexander von Humboldt eingeführt und angewandt.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Humboldt
57) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Establishment
58) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Elite
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Elitesoziologie
59) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberative_Demokratie
60) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Partizipatorische_Demokratie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Partizipation
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Partizipation
61) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberation
62) Siehe: Gary. S. Schaal, Felix Heidenreich: Einführung in die politischen Theorien der Moderne. 2017, Bonn. S. 266.
63) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskurs
64) https://de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Habermas
65) Siehe: Jürgen Habermas: Zur Konsenstheorie der Wahrheit. Wahrheit von Aussagen, Wahrhaftigkeit von Äußerungen, Richtigkeit von Handlungen. S. 137. In: Jürgen Habermas, Niklas Luhmann: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie – Was leistet die Systemforschung? 1971, Frankfurt am Main. S. 123-141.
66) Vgl.: Hubertus Buchstein: Jürgen Habermas. In: Peter Massing, Gotthard Breit (Hg.): Demokratie-Theorien. Von der Antike bis zur Gegenwart. 2005, Bonn. S. 253-260.
67) Vgl.: Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns. 1981, Frankfurt am Main.
68) Siehe: Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. 1990, Frankfurt am Main. S. 41.
69) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilgesellschaft
70) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiendemokratie
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 (1) GG wirken Parteien an der politischen Willensbildung mit. Die etablierten Parteien leiten daraus ein Parteienprivileg ab:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Parteienprivileg
Faktisch haben die Parteien den gesamten Bereich des Politischen okkupiert und monopolisiert, sodaß außerhalb der Parteien nahezu keine Politik möglich ist.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Parteienstaat
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Volkspartei_(Parteityp)
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenpartei
71) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlichkeit
72) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenmedien
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengeschichte
73) Siehe: Friedrich A. Brockhaus (Hg.): Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Erster Band. 19. Auflage, 1986, Mannheim. S. 431.
74) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Soziale_Bewegungen
75) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensreform
76) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Monte_Verità
Sowie: Stefan Bollmann: Monte Verità. 1900. Der Traum vom alternativen Leben beginnt. München, 2017.
77) Vgl.: Walter Hollstein, Boris Penth: Alternativprojekte. Beispiele gegen die Resignation. 1980, Reinbek bei Hamburg.
78) Siehe: Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer: Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten. Bonn, 1980. S. 11.
79) Vgl.: Jürgen Habermas, Ludwig von Friedeburg, Christoph Oeler: Student und Politik. Eine soziologische Untersuchung zum politischen Bewußtsein Frankfurter Studenten. Neuwied am Rhein, 1961.
80) Vgl.: Ludwig von Friedeburg, Jürgen Hörlemann, Peter Hübner, Ulf Kadritzke, Jürgen Ritsert, Wilhelm Schumm: Freie Universität und politisches Potential der Studenten. Über die Entwicklung des Berliner Modells und den Anfang der Studentenbewegung in Deutschland. Neuwied am Rhein, 1968.
81) Siehe: Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer: Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten. Bonn, 1980. S. 12.
82) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/John_Dewey
83) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/John_Dewey#Demokratie_als_Lebensform
84) Siehe: Hauke Brunkhorst: Demokratischer Experimentalismus. S. 7-8. In: Derselbe (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. 1998, Frankfurt am Main. S. 7-12.
85) Siehe: Günter Frankenberg: Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven. 2020, Berlin. S. 235.
86) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Elitentheorie
87) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/John_Dewey#Diskussionen_über_Dewey_in_den_USA
88) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Lippmann
89) Siehe: Matthias Kettner: John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft. S. 62. In: Hauke Brunkhorst (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. 1998, Frankfurt am Main. S. 44-66.
90) Siehe: Ebenda. S. 64.
91) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Projektwerkstatt
Sowie: https://www.tu.berlin/zewk/arbeitsbereiche/kooperations-und-beratungsstelle-fuer-umweltfragen/projektwerkstaetten
92) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenprotest#"UniMut"-Streik_1988/89
Sowie: Nana Badenberg, Alexander Honold, Helmut Müller-Enbergs, Thomas Schwarz: Wehe, wenn sie losgelassen. Analyse der StudentInnenbewegung an der FU Berlin im Wintersemester 1988/89. Berlin, 1989.
93) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Jungk
94) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftswerkstatt
Sowie: Robert Jungk, Norbert R. Müllert: Zukunftswerkstätten. Mit Phantasie gegen Routine und Resignation. München, 1989.
95) Siehe: Robert Jungk: Das Risiko als gesellschaftliche Herausforderung. S. 305 und 308. In: Ulrich Beck: Politik in der Risikogesellschaft. Essays und Analysen. Frankfurt am Main, 1991. S. 302-311.
96) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
97) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenprotest
98) Siehe: Ulrich Beck, Edgar Grande: Das kosmopolitische Europa. Frankfurt am Main, 2004. S. 23.
99) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung
100) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie
101) Bekanntes Beispiel der bisweilen zur Absurdität gesteigerten Regulierungs- und Gleichschaltungswut der Technokraten der EU sind die Bananenkrümmungsverordnung und die Gurkenkrümmungsverordnung:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gurkenkrümmungsverordnung
Mit der Verordnung sollte ein Standard geschaffen werden, der Händlern, Verbrauchern und Verarbeitern europaweit vergleichbare Produkte garantiert. Als Folge der Verordnung glich in fast allen größeren Geschäften Europas eine Gurke der anderen. Gurken, die von den vorgeschriebenen Standards abwichen, durften nicht als Qualitätsprodukte mit Güteklassensiegel verkauft werden. Das gleiche Prinzip der Normung wurde nun im Rahmen der „Bologna-Reform“ auf den gesamten Bildungsbereich in EUropa angewandt und durchgesetzt.
102) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltreich
103) Siehe: Dirk Jörke: Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft und Partizipation. Berlin, 2019. S. 20.
104) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geopolitik
105) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Großmacht
106) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltmacht
107) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Supermacht
108) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Imperialismus
109) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wettlauf_um_Afrika
110) Als charakteristische Elemente, die das 20. Jahrhundert in seiner gesamten historischen Tiefe und geografischen Breite als ein extremes Jahrhundert mit Alleinstellungsmerkmal charakterisieren und prägen können aufgeführt werden: Die Ethnische Säuberung, die Totale Institution des Lagers als die Totale Institution zur zweckrationalen Verwaltung von Menschenmassen in ihren verschiedenen Erscheinungsformen, der Ausnahmezustand, der Doppelstaat, die totale Mobilmachung, der totale industrielle Krieg, und weitere. Als charakteristische und prägende Elemente haben sie den Gehalt von analytischen Kategorien, die deshalb im Zentrum einer jeden Analyse zum extremen 20. Jahrhundert stehen müssen.
111) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_Setting
112) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Johan_Galtung
113) Siehe: Johan Galtung: Geopolitik nach dem Kalten Krieg: ein Essay zur Agendatheorie. S. 143 und 145. In: Derselbe: Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert. Münster, 1998. S. 125-145.
114) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionismus
115) Vgl.: Eric Hobsbawm: Das Zeitalter der Extreme. Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts. München, 1995.
116) Siehe: Armin Grunwald: Der unterlegene Mensch. Die Zukunft der Menschheit im Angesicht von Algorithmen, künstlicher Intelligenz und Robotern. München, 2019. S. 232-233.
117) Siehe: Ebenda. S. 184.
118) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftsforschung
119) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Posthumanismus
120) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Transhumanismus
121) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technologische_Singularität
122) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technischer_Fortschritt
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Technologiepolitik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungspolitik
123) In der Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik setzten sich die Protagonisten und Apologeten des Post- und Transhumanismus und der Technologischen Singularität im Zuge der technokratischen Bologna-Reform endgültig durch. Zweifellos ist der gesamte Bereich der Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik seit mehreren Jahrzehnten fehlgesteuert.
124) Siehe: Sascha Dickel: Der Neue Mensch – ein (technik)utopisches Upgrade. Der Traum vom Human Enhancement. S. 94 und 93. In: Anne Seibring, Miriam Shabafrouz, Benjamin Weiß (Hg.): Der Neue Mensch. Bonn, 2018. S. 85-95.
125) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Soft_Power
126) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Eiserner_Vorhang
127) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kalter_Krieg
Zur Entstehung des neuen Kalten Krieges vgl.: Johan Galtung: Die NATO-Osterweiterung oder: Der Beginn des Zweiten Kalten Krieges. In: Derselbe: Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert. Münster, 1998. S. 68-80.
128) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/KSZE
Der KSZE-Prozeß ist dokumentiert in: Europäische Menschenrechtsdokumente und der KSZE-Prozeß. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Bonn, 1995. S. 219-457. Wenn man heute die Dokumente des gesamten KSZE-Prozesses noch einmal liest, wird deutlich, wie erheblich die heutige Politik in Europa vom KSZE-Prozeß und dessen Intentionen abgewichen ist. Die Beendigung des KSZE-Prozesses Mitte der 90er Jahre korreliert signifikant mit der Zunahme von Krisen, Konflikten und Kriegen in Europa, die wir seither feststellen müssen.
129) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ost-West-Konflikt
Unzulässigerweise wird der Begriff „Ost-West-Konflikt“ und der Begriff „Kalter Krieg“ bei Wikipedia synonym gebraucht. Dies ist Ausdruck eines weitverbreitenen eingeschränkten Geschichtsbewußtseins
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsbewusstsein
und eines eingeschränkten Geschichtsbildes,
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsbild
das insbesondere eine piefige Berliner Mauergesellschaft prägt, bei der der Horizont des Geschichtsraumes
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsraum
und des Weltbildes
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbild
an der Berliner Mauer endet, und der es nicht gelingt, den begrenzten Blick und die beschränkte Perspektive über Berlin im „Kalten Krieg“ hinaus zu erweitern.
Während der Begriff „Kalter Krieg“ auf den historischen Zeitabschnitt der Blockkonfrontation und der Bipolarität des Staatensystems zwischen der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkriegs und den Ereignissen 1989/90 beschränkt und begrenzt ist, ist der Begriff „Ost-West- Konflikt“ hingegen weit umfassender: Der „Ost-West-Konflikt“ ist in Form des „Ost-West-Gegensatzes“ ein Narrativ, das die gesamte europäische Geschichte seit ihren Anfängen bestimmt und gestaltet; dieses Narrativ wird immer wieder neu reproduziert, und es erscheint in immer wieder neuer Gestalt. Schon bei den alten Griechen gab es einen Ost-West-Gegensatz zwischen der Welt des antiken Griechenlands
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Antikes_Griechenland
und dem Persischen Imperium
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Perserreich
als der Orientalischen Despotie. Der Ost-West Gegensatz in Europa fand eine Neuauflage mit der Aufteilung des Imperium Romanum
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsteilung_von_395
in einen lateinischen weströmischen Teil und einen von griechischer Kultur dominierten oströmischen Teil, der in der Aufteilung der christlichen Kirche in einen lateinischen römisch-katholischen und einen griechisch-orthodoxen Teil seine Entsprechung findet:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Morgenländisches_Schisma
Aus diesem Gegensatz wurde der Gegensatz zwischen Abendland
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abendland
und Morgenland. Diese Spaltung wurde durch die Eroberungen der Mongolen und der Osmanen vertieft. Der Historiker Dittmar Dahlmann stellt fest: „Was einst als der Norden Europas verstanden wurde, wandelte sich mit der Aufklärung und verstärkt im Laufe des 19. Jahrhunderts zum Osten Europas, wobei der Osten mit der Barbarei identifiziert wurde, während der Westen sich im Selbstverständnis als Hort der Zivilisation begriff. Die Grundlage dafür ist in einer Verschiebung des europäischen Zentrums vom Süden zum Westen hin zu sehen. Der Osten löste den bis dahin barbarischen Norden ab.“ Siehe: Dittmar Dahlmann: Osteuropäische Geschichte. S. 211. In: Christoph Cornelißen (Hg.): Geschichtswissenschaften. Eine Einführung. Frankfurt am Main, 2000. S. 206-220.
Dieses Narrativ des „Ost-West-Gegensatzes“ ist offensichtlich mittlerweile durch jahrtausendelange Einübung so mächtig geworden, sodaß seine Überwindung und Ablösung nicht gelingt, was am Beispiel der Entwicklungen seit 1989/90 aufgezeigt werden kann, denn entgegen ersten Hoffnungen auf ein endgültiges Ende des Ost-West-Konflikts und ein neues Zeitalter des Friedens und der Kooperation befindet sich Europa heute faktisch wieder in einem neuen „Kalten Krieg“, und die Welt ist von neuen Konflikten und Kriegen geprägt. Die USA und China zeichnen sich als die Hauptakteure eines globalen Ost-West-Konflikts der Zukunft ab.
130) Vgl.: Gottfried Niedhart: Entspannung in Europa. Die Bundesrepublik Deutschland und der Warschauer Pakt 1966 bis 1975. Bonn, 2014.
131) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Paris
132) Siehe: Matthias Platzeck: Wir brauchen eine neue Ostpolitik. Russland als Partner. Berlin, 2020. S. 46-47.
133) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Pakt#Auflösung
134) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthalts-_und_Abzugsvertrag
135) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung#Kontroversen
136) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Erweiterung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung
137) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterung_der_Europäischen_Union
138) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstaat
139) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalismus
140) Vgl. hierzu meinen Text: Der moderne Nationalismus als eine politische Religion – Über die Konstruktion der Nation im Zeitalter des modernen Nationalismus.
141) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Identität
142) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenrechte
143) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
144) Siehe: Dieter Senghaas: Friedensprojekt Europa. Frankfurt am Main, 1992. S. 116. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Blockkonfrontation fragt Senghaas nach einer neuen konstruktiven Politik der aktiven Friedensgestaltung, die die Perspektive einer gesamteuropäischen Friedensordnung entfaltet. Diskutiert werden neue, jetzt erforderliche Instrumentarien der Konfliktregelung und erforderliche Änderungen in der internationalen Politik mit Blick auf die weitere Zivilisierung von Politik.
145) Siehe: Ingrid Oswald: Nationalitätenkonflikte im östlichen Teil Europas. Berlin, 1993. S. 8. Die Autorin stellt die Vielfalt der ethnonationalistischen Konflikte in den einzelnen Ländern des östlichen Europas dar, die infolge der Auflösungsprozesse ab 1990 entstanden sind. Während die Staaten in der westlichen Hälfte Europas zusammenstreben und Souveränitätsrechte abgeben, ist mit der Rückkehr des Nationalismus in der östlichen Hälfte Europas der entgegengesetzte Prozeß in Gang gekommen.
146) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Dreißigjähriger_Krieg#Bewaffnete_Auseinandersetzungen_der_Zwischenkriegszeit
sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenkriegszeit#Bewaffnete_Auseinandersetzungen
147) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Jugoslawienkriege
148) Siehe: Johan Galtung: Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert. Münster, 1998. S. 80.
149) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Apparatschik
150) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nomenklatura
151) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kader
152) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Magnus_Enzensberger
153) Siehe: Hans Magnus Enzensberger: Bewußtseins-Industrie. S. 13-15. In: Einzelheiten I. Bewußtseins-Industrie. 1962, Frankfurt am Main. S. 7-17.
154) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtregierungsorganisation
155) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kampagne
156) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenorganisation
157) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Basisdemokratie
In diesem Wikipedia-Artikel werden wesentliche Aspekte von Basisdemokratie nicht richtig verstanden und wiedergegeben, wenn Basisdemokratie ein totalitäres Politikverständnis und eine Infragestellung von Grundrechten und rechtstaatlichen Prinzipien, wie der Gewaltenteilung, unterstellt wird. Im Gegensatz dazu gründet Basisdemokratie vielmehr auf dem ausführlich vorgestellten Konzept des Demokratischen Experimentalismus. Eine typische Erscheinungsform von Basisdemokratie sind Bürgerinitiativen:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerinitiative
158) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Subkultur
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Subkulturtheorie
159) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Kultur
160) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechts-links-Schema
161) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer
162) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Identitätspolitik
163) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrklausel
164) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentrale_für_politische_Bildung
Sowie: https://www.bpb.de/
165) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl-O-Mat
Sowie: https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/
166) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlgleichheit
167) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit
168) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswirklichkeit
169) Vgl.: Peter Glotz: Beschleunigung und Entschleunigung. In: Derselbe: Die beschleunigte Gesellschaft. Kulturkämpfe im digitalen Kapitalismus. München, 1999. S. 131-139.
170) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftswachstum
171) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgesellschaft
172) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bedürfnishierarchie
173) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Fromm
174) Vgl.: Erich Fromm: Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft. 1979, München. S. 168-169.
175) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumszwang
176) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumskritik
177) Siehe: Wolfgang Wodarg: Falsche Pandemien. Argumente gegen die Herrschaft der Angst. München, 2021: S. 410–411.
178) Siehe: Ulrich Beck: Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit. Bonn, 2007. S. 313.
179) Siehe: Wolfgang Wodarg: Falsche Pandemien. Argumente gegen die Herrschaft der Angst. München, 2021. S. 27–28.
180) Siehe: Dirk Maxeiner, Michael Miersch: Lexikon der Öko-Irrtümer. Fakten statt Umweltmythen. München, 2002. S. 121.
181) Geschützt in der Anonymität der Masse geben Menschen ihre persönliche Verantwortung auf und ergeben sich den ansteckenden Gefühlen der Masse. Die Menschenmasse entwickelt so ein Eigenleben, wühlt die Gefühle auf und verleitet die Personen tendenziell zu irrationalem Handeln. Zur Ansteckungstheorie der Massenpsychologie vgl.: Gustave Le Bon: Psychologie der Massen. Hamburg, 2009. Sowie: Wilhelm Reich: Die Massenpsychologie des Faschismus. Köln, 1986. Und: Elias Canetti: Masse und Macht. Düsseldorf, 1978.
182) Siehe: Alexander Mitscherlich: Massenpsychologie ohne Ressentiment. Frankfurt am Main, 1972. S. 11.
183) Siehe: Ulrich Beck: Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit. Bonn, 2007. S. 316.
184) Siehe: Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt, 1986. S. 103.
185) Siehe: Günter Frankenberg: Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven. Berlin, 2020. S. 119.
186) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_48
187) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
188) Siehe: Giorgio Agamben: Ausnahmezustand. Frankfurt am Main, 2004. S. 23.
189) Siehe: Ulrich K. Preuß: Politisches Ethos und Verfassung. S. 38. In: Heinz Brüggemann u.a.: Über den Mangel an politischer Kultur in Deutschland. Berlin, 1978. S. 26-49.
190) Siehe: Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt, 1986. S. 106.
191) Vgl.: Bernard E. Harcourt: Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger. Frankfurt am Main, 2019. S. 19-20.
192) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Blockpartei
193) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Protest
194) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam
195) Siehe: Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in der Bundesrepublik. S. 32. In: Peter Glotz (Hg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat. Frankfurt am Main, 1983. S. 29-53. Sowie: Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. S. 81. In: Derselbe: Die Neue Unübersichtlichkeit. Frankfurt am Main, 1985. S. 79-99.
196) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Proteste_gegen_Schutzmaßnahmen_zur_COVID-19-Pandemie_in_Deutschland
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Proteste_in_Deutschland_während_der_COVID-19-Pandemie
197) Die Protestbewegung wurde mit einer kaum zu überblickenden Vielzahl von Begriffen diffamiert und diskreditiert: Die Palette der Bezeichnungen reicht von Verschwörungsideologen, Querdenker, Esoterikern, über Rechtspopulisten, Reichsbürger, Volksverhetzer und gewaltbereite Landfriedensbrecher bis hin zu Rechtsextremisten, Holocaustleugnern, Rassisten und Antisemiten. Ausführlich dargestellt ist diese Diffamierung und Diskreditierung in:
Wolfgang Benz (Hg.): Querdenken. Protestbewegung zwischen Demokratieverachtung, Hass und Aufruhr. Berlin, 2021. Sowie:
Heike Kleffner, Matthias Meisner (Hg.): Fehlender Mindestabstand. Die Coronakrise und die Netzwerke der Demokratiefeinde. Freiburg im Breisgau, 2021.
Die Diffamierungen und Diskreditierungen haben den Charakter einer Desinformationskampagne
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Desinformation
Vergleichbaren Diffamierungen und Diskreditierungen waren die Kritiker der regierungsoffiziellen Darstellungen der Ereignisse des 11.09.2001 ausgesetzt, die insbesondere als Verschwörungsideologen bezeichnet wurden:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwörungstheorien_zum_11._September_2001
Ein weiteres Beispiel für eine Desinformationskampagne ist die Tätigkeit der regierungsoffiziellen „Warren-Kommission“
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Attentat_auf_John_F._Kennedy#Warren-Kommission
Die „Warren-Kommission“ hat eine Aufklärung des Hergangs und der Umstände des Mordes an John F. Kennedy wirksam und nachhaltig verhindert.
198) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutsche_Studentenbewegung_der_1960er_Jahre
199) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Soziale_Bewegungen
200) Siehe: Wolfgang Kraushaar (Hg.): Was sollen die Grünen im Parlament? Frankfurt am Main, 1983. S. 7.
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Formaldemokratie und Politikverdrossenheit – Über Politik in modernen Massengesellschaften. Textversion 01 vom 10.02.2024.
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Manfred SUCHAN
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Bild unten: Die Gletscherzunge Nigardsbreen des Plateaugletschers Jostedalsbreen am 17.08.2011 während meiner Fahrradreise im südwestlichen Skandinavien im Sommer 2011. Der Jostedalsbreen ist der größte Gletscher auf dem europäischen Festland. Vom Plateau des Jostedalsbreen fließt das Eis über 28 Auslaßgletscher, darunter der Nigardsbreen, in verschiedene Richtungen ab. Der Jostedalsbreen ist kein Überrest der letzten Eiszeit (Weichsel-Kaltzeit), sondern er entstand erst gegen Ende des mittleren Holozän, als das Klima nach dem postglazialen Klimaoptimum vor ungefähr 5000 Jahren kühler wurde. Zu jener Zeit lag die Firnlinie ungefähr 400 m höher als heute. Erst durch die Abkühlung des Klimas nach dem postglazialen Klimaoptimum konnten sich in Europa wieder Gletscher bilden, wie z.B. im Skandinavischen Gebirge, den Alpen, der Insel Island und weiteren.
Blick über den Hafen der Stadt Hammerfest am 23.09.2017 während meiner Fahrradreise durch das nördliche Europa im Sommer und Herbst 2017.
Die GEZ und die Zukunft des Kulturbereichs
Über Massenmedien in
modernen Massengesellschaften
von Manfred Suchan
Das Fortbestehen der modernen Massengesellschaften wirft nach einem extremen 20. Jahrhundert (1) und beim derzeitigen Beginn des Digitaltechnischen Zeitalters (2) die Frage nach der Zukunft des Mediensystems als Bestandteil eines Kulturbereichs auf, dessen Anspruch Aufklärung sein sollte. Wie im Zeitalter der Aufklärung (3) stellt sich auch heute die Frage: „Wie klärt man Menschen so auf, dass sie aufgeklärt sein wollen?“ (4).
Realitäten der Massenmedien in der modernen Massengesellschaft
Seit einiger Zeit erhalte ich vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (5) sowie vom Rundfunk-Berlin Brandenburg (RBB) (6) unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, obwohl ich diese in mehreren Schreiben wiederholt als unberechtigt und unzulässig zurück gewiesen habe und Widerspruch eingelegt habe. Die Lage ist mittlerweile festgefahren und es droht eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.
Die Lage sieht folgendermaßen aus: Über viele Jahre hinweg erhielt ich in unregelmäßigen Abständen von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Zuschriften, in denen diese mich zur Anmeldung von Rundfunkgeräten aufforderte und auf eine bestehende Rundfunkgebührenpflicht hinwies. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (7) finanzieren sich vor allem durch die Rundfunkabgabe (8), die in Form einer Rundfunkgebühr von der GEZ von angemeldeten Rundfunkteilnehmern eingezogen wurde. Wiederholt hatte ich der GEZ erklärt, daß ich weder ein Rundfunkgerät, noch ein Fernsehgerät betreibe und nutze. Zudem hatte ich mich am 09.04.2013 bei der GEZ als Rundfunkteilnehmer abgemeldet, worauf die GEZ zuerst nicht antwortete, sondern mir weiterhin eine Serie von Zahlungsaufforderungen zusandte. Nach mehreren Wiederholungen meiner Abmeldung hatte mir dann die GEZ mit Schreiben vom 02.05.2014 bestätigt, daß ich „mit Ablauf des Monats 03.2014 abgemeldet“ sei. Tatsächlich erhielt ich über einen Zeitraum von mehreren Jahren von der GEZ keine weiteren Zuschriften. Ohne erkennbaren Anlaß änderte sich dieses jedoch zu Beginn des Jahres 2019. Seither erhalte ich nicht von der GEZ, sondern sowohl von einem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als auch vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Flut von Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, obwohl ich deren Rundfunk-Angebote weiterhin nicht nutze und weder ein Fernsehgerät, noch ein Radio betreibe und nutze. Ich habe keine der angebotenen Rundfunkleistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Anspruch genommen und werde dies auch zukünftig nicht tun.
Absurditäten einer Rundfunkbeitragsgebührenabgabenordnung
Die Zahlungsaufforderungen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice weise ich mit meinem Schreiben vom 12.03.2019 zurück, da ich weder ein Fernsehgerät, noch ein Rundfunkgerät betreibe und nutze. Daraufhin erklärt mir der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in seinem Schreiben vom 16.05.2019: „Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung wohnen.“ Ich erfahre damit erstmals, daß eine Abänderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) (9) zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) (10) mit Wirkung zum 01.01.2013 erfolgt ist und daß jetzt anstatt der bisherigen Rundfunkgebühr ein Rundfunkbeitrag erhoben wird. Der Rundfunkbeitrag ist jedoch faktisch eine Wohnungsabgabe und kein Rundfunkbeitrag, da der neue Rundfunkbeitrag für eine Wohnung zu zahlen ist. Im Folgenden erhalte ich weitere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen sowohl vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als nun auch zusätzlich vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), von dem ich mit Datum vom 11.02.2020 die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung erhalte.
In meinen Schreiben vom 19.02.2020 sowohl an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als auch an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) lege ich Widerspruch ein und weise erneut die Forderungen als unberechtigt und unzulässig zurück, da ich weder ein Fernsehgerät, noch ein Rundfunkgerät betreibe und nutze und somit den Zahlungsaufforderungen bezüglich einer Zahlung einer Rundfunkabgabe eine in der Sache begründete Geschäftsgrundlage (11) fehlt. Zudem ist es zwischen mir und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als auch dem RBB niemals zu einem Vertragsabschluß gekommen, aus dem sich ein beiderseits verpflichtendes legitimes Vertragsverhältnis (12) und entsprechende Zahlungsaufforderungen ableiten und begründen ließen.
Daraufhin wiederholt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in seinem Schreiben vom 21.04.2020 seine Erklärung zum Rundfunkbeitrag: „Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung wohnen. (…) Bei dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um ein Landesgesetz. Der Staatsvertrag bestimmt ausdrücklich, dass für das Innehaben von Wohnungen, Betriebsstätten und nicht privat genutzten Kraftfahrzeugen Rundfunkbeiträge zu zahlen sind. Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags entsteht somit kraft Gesetzes. Daher bedarf es zwischen Ihnen als Inhaber einer Wohnung und der Landesrundfunkanstalt keines Vertrags. Die Beitragspflicht wird nicht durch eine Vertragsunterzeichnung, sondern durch das Innehaben einer Wohnung begründet.“ Im Folgenden erhalte ich weitere Zahlungsaufforderungen und sogenannte „Festsetzungsbescheide“.
Diese Forderungen weise ich in meinen Schreiben vom 12.11.2020 an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie vom 13.11.2020 an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erneut mit dem Argument zurück, daß den Aufforderungen bezüglich der Zahlung einer Rundfunkabgabe eine in der Sache begründete Geschäftsgrundlage fehlt, aus der sich die Forderung einer Abgabe in Form eines Rundfunkbeitrages für angebotene und von mir in Anspruch genommene Leistungen ableiten und begründen ließe. Die Erhebung einer Abgabe setzt die Inanspruchnahme einer angebotenen, individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung (13) voraus, was bei mir nicht der Fall ist, sodaß die Einforderung einer leistungsunabhängigen Abgabe jenseits des Äquivalenzprinzips (14) den Charakter einer Steuer (15) hat, doch die Erhebung einer Steuer steht einer nichtstaatlichen Organisation wie einer Landesrundfunkanstalt nicht zu, und auch zu einer zwangsweisen Erhebung von Beiträgen für eine besondere öffentliche Leistung oder öffentliche Güter sind ausschließlich öffentliche Gebietskörperschaften (16) befugt. Aus diesem Grund ist auch die erfolgte Umbenennung der Rundfunkgebühren in Rundfunkbeiträge, um auf dieser Grundlage fortan Abgaben unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen unter Mißachtung des Äquivalenzprinzips einfordern zu können, unzulässig und unwirksam.
In seinem Schreiben vom 24.11.2020 wiederholt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice seine schon zuvor dargestellte Argumentation: „Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung seit dem 01.01.2013 geändert. Ab diesem Zeitpunkt ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Rundfunkgeräten oder der Anzahl der Bewohner. Die Rundfunkbeitragspflicht wird durch das Innehaben einer Wohnung begründet. Als Inhaberin oder Inhaber werden alle volljährigen Personen vermutet, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter genannt sind. Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne. Anders als der Rundfunkbeitrag sind Steuern Abgaben, die der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden und keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Diese Charakterisierung trifft auf den Rundfunkbeitrag gerade nicht zu. Der Rundfunkbeitrag wird nicht zur Finanzierung des Allgemeinwesens erhoben, sondern ausschließlich für die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots.“
In meinen Antwortschreiben vom 14.12.2020 an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und vom 17.12.2020 an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) weise ich die Forderungen als unberechtigt zurück, wobei die zentralen Punkte meiner Argumentation die Folgenden sind:
- Die Abänderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit Wirkung zum 01.01.2013 ist unzulässig und folglich unwirksam. Da der neue Rundfunkbeitrag voraussetzungslos erhoben wird, hat er den Charakter einer Steuer.
- Die Ableitung einer Pflicht zur Zahlung einer Rundfunkabgabe durch das „Innehaben einer Wohnung“ ist „in der Sache nicht begründet“, denn es ist nun eine Wohnungsabgabe und keine Rundfunkabgabe.
- Ein Staatsvertrag (17) kann kein privat- bzw. zivilrechtliches Vertragsverhältnis begründen. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit wird mißachtet.
- Die Rechtmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) im Sinne von Grundrechtskonformität ist nicht ausreichend geprüft worden. Der primäre Verfassungsauftrag ist es, den Grundrechten Wirksamkeit zu verschaffen.
In seinem Schreiben vom 09.09.2021 weist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice meine Widersprüche zurück. Die bisherigen Argumente, daß Rundfunkbeiträge unabhängig von tatsächlich vorhandenen Rundfunkgeräten zu leisten seien und diese durch das Innehaben einer Wohnung begründet würden, werden ausführlicher dargestellt und abgeleitet. Auch sei die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höchstrichterlich geklärt. Somit sei der Rundfunkbeitragsstaatsertrag geltendes Recht, und bei dessen Umsetzung stehe den Landesrundfunkanstalten kein Ermessensspielraum (18) zu: „Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) - Art. 1 des 15. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.12.2010 – 21.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 8 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 14.04.2020 – 28.04.2020. Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a. bestätigt, dass die Beitragspflicht für Inhaber einer Erstwohnung mit der Verfassung in Einklang steht. Zudem hat es entschieden, dass die Länder für die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz haben, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt. Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist somit geltendes Recht. Bei seiner Umsetzung steht den Landesrundfunkanstalten kein Ermessensspielraum zu. Beitragsschuldner ist der Inhaber einer Wohnung. Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu errichten (§ 2 Abs. 1 RBStV). Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht nicht durch die Leistung einer Unterschrift oder den Abschluss eines Vertrags, sie wird vielmehr kraft Gesetzes durch das Innehaben einer Wohnung begründet. Ob und welche Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist unerheblich.“
Aufgrund weiterer bei mir eingehender Zahlungsaufforderungen und Mahnungen fasse ich in meinen Schreiben vom 26.11.2021 an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und vom 27.11.2021 an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zum Einen die zentralen Punkte meiner Argumentation zusammen, wobei ich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunk-Beitragsordnung im Sinne von Grundrechtskonformität aufwerfe. Zum Anderen zeige ich auf, daß die nun schon über mehrere Jahre bestehende Debatte um die Rundfunkabgabenordnung die Debatte verdeckt und verdrängt, die eigentlich geführt werden müßte: Es geht um die Frage nach der Rolle, die die Medien in der Gesellschaft ausfüllen als einem Bestandteil des Kulturbereichs.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunk-Beitragsordnung
Die Landesrundfunkanstalten und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweisen bei der Begründung ihrer Forderungen auf die Änderung der Grundlagen der Rundfunkfinanzierung durch den am 01.01.2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der den vormaligen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ablöste. Sieht man sich die damit verbundenen Änderungen im Detail an, wird deutlich, daß diese Änderungen unzulässig und folglich unwirksam sind, was im Folgenden an vier Punkten aufgezeigt wird.
1. Sowohl vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als auch von den Landesrundfunkanstalten darf nur eine Abgabe in Form einer Gebühr für von diesen angebotene, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die auch tatsächlich in Anspruch genommen werden, eingefordert werden. Die Einforderung einer leistungsunabhängigen Abgabe in Form eines Beitrags sowohl jenseits des Äquivalenzprinzips, als auch jenseits des Leistungsfähigkeitsprinzips (19), ist für die Rundfunkfinanzierung unzulässig, denn sie hat den Charakter einer Zwecksteuer (20), doch eine Steuerfinanzierung des Rundfunks widerspricht dem Ziel der Rundfunkfreiheit (21) als einem Bestandteil der Kommunikationsfreiheit (22) und der geforderten Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen von staatlichem Einfluß. Die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBstV) mit Wirkung zum 01.01.2013 ist unzulässig und folglich unwirksam. Da der neue Rundfunkbeitrag voraussetzungslos erhoben wird, hat dieser den Charakter einer Steuer.
2. Eine Pflicht zur Zahlung von Rundfunkabgaben kann nicht durch das Innehaben einer Wohnung begründet werden – sonst müßte man von einer Wohnungsabgabe und nicht von einer Rundfunkabgabe sprechen, sondern ausschließlich durch die tatsächliche Inanspruchnahme einer angebotenen, individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung, hier: den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten zum Empfang der Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Somit ist die Ableitung einer Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen durch das „Innehaben einer Wohnung“ in der Sache nicht begründet, denn es ist nun eine Wohnungsabgabe und keine Rundfunkabgabe.
3. Unzulässig und unwirksam ist die Forderung auch aufgrund des Unterschieds zwischen öffentlichem Recht (23) und Privat- bzw. Zivilrecht (24), denn ein Staatsvertrag als einem Bestandteil des öffentlichen Rechts, hier: der am 01.01.2013 in Kraft getretene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), kann kein privatrechtliches Vertragsverhältnis begründen, da ein Staatsvertrag die rechtlichen Beziehungen zwischen staatlichen Organen und Verwaltungsträgern (25) regelt, nicht jedoch die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern. Ein vertragliches Verhältnis zwischen den Bürgern und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als auch den Landesrundfunkanstalten kann daher nur auf privatrechtlicher Grundlage, nicht jedoch auf Grundlage eines Staatsvertrags zustande kommen.
Grundlage des Privatrechts ist die Vertragsfreiheit (26). Die Vertragsfreiheit steht als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG) (27) unter verfassungsrechtlichem Schutz, und sie gewährleistet, daß die Vertragsparteien Abschluß wie auch Inhalt eines Vertrages frei gestalten können. Eine vertragliche Regelung erhält dadurch einen legitimen Geltungsanspruch, indem alle Beteiligten gleichberechtigt an deren Zustandekommen beteiligt sind und aus freier Willensentscheidung (28) und ohne Einwirkung jeglichen Zwangs und ohne irgendeine Form der Nötigung (29) zustimmen. In meinem dargestellten Fall wurde nie ein Vertragsverhältnis aus freier Willensentscheidung begründet, und es kam nie zu einem Vertragsabschluß, aus dem sich ein beiderseits verpflichtendes legitimes Vertragsverhältnis mit Geltungsanspruch und entsprechende Zahlungsforderungen sowohl des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als auch einer Landesrundfunkanstalt ableiten und begründen ließen. Ein Staatsvertrag kann kein privat- bzw. zivilrechtliches Vertragsverhältnis begründen. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit wird mißachtet.
4. In Anbetracht der unter den Punkten 1, 2 und 3 aufgeführten Einwände stellt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Abänderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit Wirkung zum 01.01.2013. Bezüglich dieser Frage wird darauf verwiesen, daß das Bundesverfassungsgericht (30) die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags am 18. Juli 2018 bestätigt hätte (31). Schaut man genauer hin, dann stellt man fest, daß das Bundesverfassungsgericht lediglich untergeordnete Details erörtert hat. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Abänderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit Wirkung zum 01.01.2013 bleibt somit aktuell.
Der primäre Verfassungsauftrag ist es, den Grundrechten (32) Wirksamkeit zu verschaffen. Der Inhalt einer Verfassung (33) kann nicht beliebig sein, denn eine jede Verfassung, die Legitimität (34) und Geltung beanspruchen will, muß Standards erfüllen, und dazu gehört ein Verfassungskern mit unaufhebbaren Grundrechten und Menschenrechten (35). Dieser Verfassungskern mit unaufhebbaren Grundrechten steht in der Normenhierarchie (36) an oberster Stelle und er hat Ewigkeitsgarantie (37). Dies sollte eine zentrale Lehre aus dem extremen 20. Jahrhundert sein, doch tatsächlich sieht auch heute noch in vielen Ländern die real-existierende Verfassungswirklichkeit (38) anders aus. Tatsächlich überwiegt weltweit ein unzulänglicher Verfassungstypus mit eingeschränktem Verfassungskern. Eigentlich müßte die Normenkontrolle (39) durch die Verfassungsgerichtsbarkeit (40) gewährleisten, daß der Verfassungskern mit unaufhebbaren Grundrechten in der Normenhierarchie an oberster Stelle steht, Ewigkeitsgarantie hat, und daß dieser Verfassungskern uneingeschränkt zur Geltung gelangt, um die Verfassungswirklichkeit zu prägen und zu gestalten. Doch in der real-existierenden Verfassungswirklichkeit ist die Verfassungsgerichtsbarkeit oft Spielball der Politik und von Lobbyinteressen. Dennoch muß alles, was dem Verfassungskern widerspricht, als verfassungsinkonform und als verfassungsfeindlich gelten.
Im Sinne dieses Verfassungsauftrags haben alle Akteure, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, die Rechtmäßigkeit der durch sie durchgeführten Politiken, Verfahrensweisen und der veranlaßten Maßnahmen zu verantworten, und Rechtmäßigkeit heißt zuallererst und immer: Grundrechtskonformität.
Betroffen ist hier der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung (41), der durch das Persönlichkeitsrecht (42) geschützt ist, dem aus Artikel 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person) in Verbindung mit Artikel 1 GG (Menschenwürde) abgeleiteten Recht des Einzelnen auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Diese und weitere Grundrechte sind nach Artikel 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes und allgemeinverbindliches Recht, die als leitende Prinzipien die gesamte staatliche und gesellschaftliche Ordnung durchdringen und gestalten und die einen allgemeinverbindlichen Minimalkonsens gesellschaftlicher Werte darstellen. Sie sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, sondern bestimmen als Verfassungsprinzipien und somit ranghöchste Normen die gesamte Rechtsordnung und somit auch die Verhältnisse von Rundfunkanbietern und ihren Kunden. Der Rechtswissenschaftler Hermann Avenarius hebt in seinem Buch: „Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ hervor, daß Grundrechte eine „verfahrensgestaltende Wirkung“ haben, „die es dem Einzelnen ermöglichen, seine Grundrechte (...) tatsächlich in Anspruch zu nehmen“ (43). Rahmenbedingungen, Verfahren und Organisation einschließlich der vertraglichen Beziehungen sollten auch hier so gestaltet sein, daß sie den Grundrechten Wirksamkeit verschaffen.
Somit ist bis heute die Verfassungsmäßigkeit der Abänderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit Wirkung zum 01.01.2013 im Sinne von Grundrechtskonformität nicht ausreichend geprüft worden: Der primäre Verfassungsauftrag ist es, den Grundrechten Wirksamkeit zu verschaffen.
Mit diesen, unter den Punkten 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Argumenten habe ich wiederholt die Zahlungsaufforderungen sowohl des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als auch des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), sowie der von diesen beauftragten Inkasso-Unternehmen zurück gewiesen. Ich habe keine der von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angebotenen Leistungen in Anspruch genommen und werde dies auch zukünftig nicht tun.
Als eine markante und signifikante Ausprägung des in vielerlei Ausprägungen überall feststellbaren Verfalls der gesellschaftlichen Kultur und ihrer Praktiken ist es nicht hinnehmbar und tolerabel, daß sich das Versenden unbegründeter und unberechtigter Zahlungsaufforderungen unter Inaussichtstellung und Androhung von Unannehmlichkeiten als ein allgemein akzeptiertes und praktiziertes Geschäftsmodell etabliert und ausbreitet. Es sind vielmehr Geschäftspraktiken, die etwa in der Schutzgelderpressung (44) oder in der Kaperei (45) ihre Entsprechung finden. Im Jahre 2015 zog der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice von 44,661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro ein. Er tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und rund 720.000 Zwangsvollstreckungen (46).
Zur Frage der Rolle der Medien und der Zukunft des Kulturbereichs
Die Debatte um die Rundfunkabgabenordnung verdeckt und verdrängt die Debatte, die eigentlich geführt werden müßte: Es geht um die Rolle, die die Medien zukünftig in der Gesellschaft ausfüllen werden als einem Bestandteil des Kulturbereichs. Kultur (47) wird in der Brockhaus Enzyklopädie in einem engeren Sinne definiert als „die Handlungsbereiche, in denen der Mensch auf Dauer angelegte und den kollektiven Sinnzusammenhang gestaltende Produkte, Produktionsformen, Lebensstile, Verhaltensweisen und Leitvorstellungen hervorzubringen vermag (Traditionen, Brauchtum), weswegen dieser Kulturbegriff nicht nur das jeweils Gemachte, Hergestellte und Künstliche betont, sondern auch das jeweils moralisch Gute der Kultur anspricht“ (48).
Insbesondere aufgrund der derzeit stattfindenden Digitaltechnischen Revolution ist diese Frage nach der Rolle, die die Medien zukünftig in der Gesellschaft ausfüllen werden als einem Bestandteil des Kulturbereichs hochgradig aktuell. Derzeit besteht noch das Mediensystem des extremen 20. Jahrhundert fort: Es ist der Befund von Massenmedien (49) zum Zweck der Manipulation (50) von Massen (51) als Bestandteil der Massenkultur einer Massengesellschaft. Zweifellos ist dies ein Verfallsstadium des Kulturbereichs. Ablenkungen, Zerstreuungen und seichte Vergnügungen prägen die Angebote der Massenmedien als einem Bestandteil der Konsumkultur (52) der fortgeschrittenen Industriegesellschaft. Die Potentiale und Chancen zu gesellschaftlicher Reflektion (53), Erkenntnis (54) und Aufklärung - den Kernaufgaben des Kulturbereichs - bleiben weitgehend ungenutzt und liegen brach. Der real-existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Ausdruck dieses Zustands.
Es zeigt sich der folgende Befund: Die Landesrundfunkanstalten haben ein parastaatliches Imperium zur Kontrolle und Manipulation der öffentlichen Meinung und des Bewußtseins etabliert, und sie haben mit der GEZ und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein Regime der totalen Erfassung und Kontrolle der gesamten Bevölkerung mit totalitären Zügen errichtet.
Es geht nicht um eine Entscheidung darüber, ob öffentlich-rechtlichen Medien oder privatrechtlichen Medien ein Vorzug gegeben werden soll. Bekannterweise errichten oft große Medienkonzerne (55) Medienimperien, die die öffentliche Meinung (56) beherrschen und manipulieren. Es stellt sich vielmehr die Frage nach einem zukünftigen Mediensystem, in dem die Grenze zwischen wenigen Medienproduzenten und vielen passiven Medienrezipienten (57) aufgehoben wird und wo sich alle gleichberechtigt beteiligen und mitgestalten können und die Medien ins Zentrum gesellschaftlicher Debatten gelangen. Dies bedeutet jedoch nichts weniger als einen grundlegenden Systemwandel. Doch es besteht die Chance, zu einem Kulturbereich zu gelangen, der den Ansprüchen und Anforderungen einer demokratisch (58) und republikanisch (59) verfaßten Gesellschaft genügt. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fortsetzung und Neubegründung des Projekts der Aufklärung nach dessen Unterbrechung durch das extreme 20. Jahrhundert. Ziel ist die Selbststeuerung der Gesellschaft durch Kultur. Es stellt sich Frage, ob, in welchem Umfang, und ob möglicherweise vollständig jegliche Herrschaftspraxis durch Kulturpraxis ersetzt und generell Herrschaft (60) in Kultur aufgelöst werden kann. Damit würde innerhalb der Menschheitsgeschichte (61) die Epoche der Herrschaft von Menschen über Menschen ein Ende finden und durch eine fortschrittlichere Epoche abgelöst werden.
Innerhalb der Menschheitsgeschichte ist die Entstehung von Massengesellschaften ein sehr junges, vollkommen neuartiges und zuvor nie dagewesenes Phänomen, und die Geschichte von Herrschaft von Menschen über Menschen ist mit der Geschichte der Massengesellschaften, die etwa mit der Neolithischen Revolution (62) beginnt, untrennbar verbunden. Die Neolithische Revolution ist innerhalb der Menschheitsgeschichte eine der bedeutendsten und folgenreichsten Entwicklungen. Die Neolithische Revolution erfolgte im Zuge der Einführung des Ackerbaus und der Sesshaftigkeit, und sie begann vor ca. 11.000 Jahren. Die Neolithische Revolution führte zur Entstehung von despotischer Herrschaft und zur Entwicklung cephaler, hierarchischer, arbeitsteiliger, bürokratischer, zentralverwalteter, staatlich organisierter Gesellschaften nach dem Modell der „hydraulischen Gesellschaft“ (63), ein historischer Prozeß, der ausgelöst durch postglazialen Klimawandel insbesondere in großen Flußlandschaften, wie z.B. des Nil, Euphrat und Tigris, Indus, Ganges, Mekong und Huang He in mehreren Regionen der Welt stattfand. In seinem Werk: „Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht“ (64) entwickelt der Soziologe Karl August Wittfogel mit dem Begriff der „Hydraulischen Gesellschaft“ ein Modell der Entstehung von Herrschaft und cephaler, hierarchischer, arbeitsteiliger, bürokratischer, zentralverwalteter, staatlich organisierter Gesellschaften als eine Folge postglazialen Klimawandels. Diese ersten Zivilisationen der frühen Hochkulturen (65) entwickelten ein auf Ritual, Kosmologie und Religion sowie auf Zwang, Furcht und Strafe begründetes Herrschaftsmodell, das die Gesellschaft zum Zweck zentral organisierter Arbeitsleistung gleichschaltete und das mit Kriegen nach außen expandierte. Es stellt sich die Frage, wie man die im historischen Prozeß entstandene und akkumulierte Herrschaft wieder abbaut und überwindet. Eine in ihren inneren und äußeren Verhältnissen friedliche und herrschaftsfreie Gesellschaft ist möglich, ohne Gewalt, Kriege, Herrschaft, Strafe, Totale Institutionen, also ohne Herrschaftstechniken und Machtmittel, und deren Selbststeuerung durch Kultur auf Grundlage der menschlichen Reflektions- und Erkenntnisfähigkeit und der kommunikativen Fähigkeiten erfolgt. Die gegenwärtigen Entwicklungen drängen hingegen mit geballter und entfesselter Macht erneut auf eine Vermehrung und Intensivierung von Herrschaft, die derzeit eine neue globale und totale Qualität erreicht. Mit dem weiteren Voranschreiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nehmen die Möglichkeiten der Überwachung, Kontrolle, Manipulation, Zurichtung und Beherrschung der Menschen weiter zu, und insbesondere die neuen digitalen Technologien eröffnen hierfür nahezu unbegrenzte Möglichkeiten.
Für die Frage nach einem zukünftigen Mediensystem, in dem die Grenze zwischen wenigen Medienproduzenten und vielen passiven Medienrezipienten aufgehoben wird und wo sich alle gleichberechtigt beteiligen und mitgestalten können, bieten die deliberative Demokratietheorie (66) und die partizipatorische Demokratietheorie (67) Konzepte. Deliberation (68) ist nach der Definition der Politikwissenschaftler Gary S. Schaal und Felix Heidenreich in ihrem Buch: „Einführung in die Politischen Theorien der Moderne“ „der auf Argumenten und Begründungen basierende faire und gleichberechtigte kommunikative Austausch von inhaltlichen Positionen von sich wechselseitig als frei und gleich wahrnehmenden Bürgern“ (69). Das Zentrum der Diskurstheorie (70) ist der herrschaftsfreie Diskurs, in dem ausschließlich der zwanglose Zwang des besseren und überzeugenderen Arguments gilt.
Nach Auffassung des Philosophen Jürgen Habermas unterscheidet sich der wahre gesellschaftliche Konsens vom falschen durch die symmetrische Verteilung der Chancen aller möglichen Beteiligten an dessen Teilnahme und das Fehlen jeglicher Art von Zwängen, sodaß „durch eine Gleichverteilung der Chancen, Deutungen, Behauptungen, Erklärungen und Rechtfertigungen aufzustellen und deren Geltungsansprüche zu begründen oder zu widerlegen, die Grundlage dafür geschaffen werden, daß keine Vormeinung auf Dauer der Thematisierung und der Kritik entzogen bleibt“ (71). Gemäß der von Jürgen Habermas vertretenen deliberativen Demokratietheorie sind nur solche gesellschaftlichen Entwicklungen zustimmungsfähig und können Geltung beanspruchen, die das Resultat eines Deliberationsprozesses sind, der den Bedingungen der Gleichheit aller Teilnehmer, der Offenheit der Agenda und der Möglichkeit der Infragestellung geltender Diskursregeln unterliegt (72). Die deliberative Demokratietheorie postuliert, daß die politischen Überzeugungen von Bürgern zugleich aufklärungsbedürftig als auch aufklärungsfähig sind, was durch die politische Kommunikation der Bürger untereinander erfolgt. Damit gründet sie auf dem diskurstheoretischen Grundsatz der „Theorie des kommunikativen Handelns“ (73) von Jürgen Habermas, nach dem genau die Regelungen Legitimität beanspruchen dürfen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen könnten. In seinem Buch: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ zeigt der Philosoph Jürgen Habermas auf, daß der Diskursbegriff der Demokratie die Frage aufwirft, „wie eine diskursive Meinungs- und Willensbildung unter Bedingungen von Massendemokratien eingerichtet werden kann“, wobei die „Kommunikationsvoraussetzungen für faire Verhandlungen und zwanglose Argumentationen“ „die vollständige Inklusion aller möglichen Betroffenen, die Gleichberechtigung der Parteien, Zwanglosigkeit der Interaktion, Offenheit der Themen und Beiträge, Revidierbarkeit der Ergebnisse“ verlangen (74).
Der Zivilgesellschaft (75) kommt hierbei eine besondere Rolle zu, und es stellt sich die Frage, wie diese in einer von Massenmedien beherrschten Öffentlichkeit zur Geltung gelangen kann. Hierzu zählen auch Alternativprojekte als Bestandteil einer Alternativkultur, die einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion leisten. Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert „Alternativkultur“ und „Alternativbewegung“ folgendermaßen: „Die Alternativbewegung, deren primäres Ziel die Durchsetzung der Ziele der Alternativkultur ist, aktualisiert sich in der Entwicklung von neuen Lebensformen und Wertorientierungen oder Wertgewichtungen. Grundanliegen ist, der ‚Kolonisierung der Lebenswelt‘ (Jürgen Habermas), d.h. dem weiteren Übergreifen der technisch-wissenschaftlichen Rationalität auf alle nur denkbaren Lebensbereiche, entgegenzuwirken. Zentrale Bedeutung wird den kleinen sozialen Einheiten beigemessen“ (76). Alternativprojekte stellen eine Form von versuchter Utopie neuer Gesellschaftlichkeit dar, und ihre gesellschaftliche Relevanz bemißt sich in der kreativen Fähigkeit der Projekte, transformativ in die Gesellschaft zu wirken, sodaß wir von ihnen lernen können (77). Dabei stellt sich die Frage, was die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur begründet.
Nach dem Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ des Philosophen und Pädagogen John Dewey (1859-1952) hat die moderne Demokratie experimentellen Charakter. Demokratie ist keine Frage der Regierungsform, sondern als gelebte Demokratie eine selbstbestimmte Lebensform. Dieses Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ von John Dewey erklärt der Erziehungswissenschaftler und Soziologe Hauke Brunkhorst in seinem Buch: „Demokratischer Experimentalismus“: „Unter radikaler Demokratie verstand er kein bloß politisches Herrschaftsprinzip, sondern die Idee umfassender gesellschaftlicher Selbstorganisation – Demokratie nicht nur ‚for‘, sondern ‚by the people‘. (…) Sie erschöpft sich nicht in der Selbstorganisation freier und gleicher Bürger im politischen Diskurs, sondern zielt gleichermaßen auf die Selbstorganisation aller jeweils Betroffenen (…). Der normative Sinn Deweyscher radikaler Demokratie geht deshalb weit über die republikanische Kritik an der Herrschaft von Bürgern über Bürger hinaus und impliziert eine emanzipatorische Kritik aller Herrschaft von Menschen über Menschen“ (78). Das Modell einer gelebten Demokratie als Lebensform „sprengt das Paradigma des liberalen Konstitutionalismus. Sie betont mit der aktivbürgerlichen Komponente von Politik zugleich das Engagement der Einzelnen oder auch von Gruppen“, worauf der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg in seinem Buch: „Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven“ hinweist (79).
Das Konzept des Demokratischen Experimentalismus ist eine Antwort auf das Paradox der Steuerung moderner, komplexer Gesellschaften, das in der Debatte um Unregierbarkeit zum Ausdruck gelangt. Regieren verkommt zur Krisenbewältigung, denn die Politik kann den Zusammenhang nicht herstellen, weil ihr die Expertise für die Steuerung und die Mittel für die Implementation ihrer Programme fehlen, sodaß die Gesellschaft ihre Kohärenz verliert. In Reaktion auf die Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems (80) und die Enttäuschungen der Massendemokratie (81) und der Massengesellschaften sieht Dewey in Abgrenzung zur demokratieskeptischen Elitentheorie (82) von Walter Lippmann (1889-1974) eine Alternative im behutsamen Experimentieren mit immer wieder neuen Modellen gesellschaftlicher Partizipation, und der Philosoph Matthias Kettner erklärt dazu in seinem Text „John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft“: „Die demokratische Experimentiergemeinschaft experimentiert im allgemeinen Interesse mit dem Reichtum ihrer latenten und manifesten, unterschiedlichen und gegensätzlichen Perspektiven“ (83). Dies macht die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur aus.
Bewußtseins-Industrie, Gleichschaltung und Elimination von Alternativen
Einer solchen potentiellen Entwicklung steht die fortschreitende Industrialisierung des Bewußtseins in der fortgeschrittenen Industriegesellschaft durch die „Bewußtseins-Industrie“ (Hans-Magnus Enzensberger) entgegen. In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft werden immer mehr gesellschaftliche Bereiche ökonomischem Kalkül unterworfen, zweckrational zugerichtet, gemäß technischer Rationalität und „instrumenteller Vernunft“ (84) (Max Horkheimer) gleichgeschaltet und industrialisiert. Mit der technokratischen Bologna-Reform (85) erlangt die Bewußtseins-Industrie ihre volle Entfaltung, denn sie bemächtigt sich ihres Kernstücks, dem gesamten Bildungsbereich, der geradezu gleichgeschaltet (86) wird. Nach Hans Magnus Enzensberger ist das gesellschaftliche Ziel der Bewußtseins-Industrie überall dasselbe, „die existierenden Herrschaftsverhältnisse, gleich welcher Art sie sind, zu verewigen. Sie soll Bewußtsein nur induzieren, um es auszubeuten“, und sie beginnt mit der „Elimination von Alternativen (...). Daß dieser Zustand von der Majorität hingenommen und freiwillig ertragen wird, ist heute die wichtigste Leistung der Bewußtsteins-Industrie“ (87). Damit ist die Bewußtseins-Industrie die Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts.
Mit der technokratischen Bologna-Reform wurde der gesamt Bildungs- und Wissenschaftsbereich im gesamten EUropa ein gleichgeschaltetes Anhängsel des Wirtschaftsprozesses im europäischen Großwirtschaftsraum, der von der Europäischen Union verwaltet wird, und diese technokratische Bologna-Reform ist mit Abstand das herausragendste Beispiel der Regulierungs- und Gleichschaltungswut, von der die Technokraten (88) der Europäischen Union angetrieben werden. Die technokratische Bologna-Reform wurde durchgesetzt, ohne daß es irgendwelche Proteste (89) gegeben hat. So hat sich die EU zu einem technokratischen Imperium (90) entwickelt, in dem es an innovativen und zukunftsweisenden Konzepten sowie an Partizipation und Demokratie mangelt. Innovative und zukunftsweisende Konzepte sowie Partizipation und Demokratie sind heute in EUropa kein relevantes Thema mehr, denn die EU will sich heute als handlungs-, leistungs- und interventionsfähiger sowie durchsetzungsstarker globaler Akteur im Rahmen der erwarteten zukünftigen geopolitischen (91) Krisen und Konflikte im Weltsystem präsentieren, um erfolgreich mit anderen Welt- und Supermächten geopolitisch konkurrieren zu können, und diese neuen Krisen und Konflikte im Weltsystem haben schon begonnen, wie wir in mehrfacher Weise feststellen müssen. Im Zuge der seit 1989/90 erfolgenden Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen erweitert sich die EU als imperialer Akteur immer weiter, der Nationalstaat (92) gilt weiterhin als das anzustrebende Ideal der Politik, und immer weniger werden Rücksichten auf Minderheitenrechte (93) und Menschenrechte genommen.
Mit den dargestellten Entwicklungen verbunden ist ein Wandel der Zivilgesellschaft, und dieser Wandel ist insbesondere auch eine Folge der technokratischen Bologna-Reform. Heute prägen große, kampagnenfähige Nichtregierungsorganisationen (NGO) (94) das Erscheinungsbild der Zivilgesellschaft, die in der Lage sind, im Zusammenwirken mit Massenmedien und etablierten politischen Parteien große öffentlichkeitswirksame Kampagnen (95) zu organisieren und durchzuführen, um mit diesen die öffentliche Meinung und die Politik zu beeinflussen und zu prägen. Diese großen Kampagnen erinnern etwas an die inszenierten Kampagnen der in Gestalt von Massenorganisationen (96) gleichgeschalteten und staatlich organisierten „Zivilgesellschaft“ in der östlichen Hälfte Europas vor 1989/90. Nahezu verschwunden ist heute jedoch die große Vielfalt der zahlreichen kleinen Basisinitiativen (97), Projekte und selbstorganisierten Arbeitsgruppen, die insbesondere in den 70er, 80er und 90er Jahren das Erscheinungsbild der Zivilgesellschaft bestimmten. Hier ging es weniger um öffentlichkeitswirksame Kampagnen in den modernen Massengesellschaften, sondern um die Eröffnung von Möglichkeitsräumen für innovative und zukunftsweisende Projekte im Rahmen des Konzepts des „Demokratischen Experimentalismus“.
Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Menschen immer weniger Akteure von Politik, und sie werden vielmehr zu Objekten von Politik. Die Folge ist Politikverdrossenheit (98), die u.a. in sinkender Wahlbeteiligung (99) ihren Ausdruck findet, und diese Politikverdrossenheit ist ein Symptom der Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems und der Enttäuschungen der Massendemokratie und der Massengesellschaften. Bei Wahlen fördert die Sperrklausel der 5-Prozent-Hürde (100) die etablierten und privilegierten Parteien, und sie bewirkt, daß die Mehrheit der Parteien, die zur Wahl antreten, keine Chance haben. Mit der Sperrklausel der 5-Prozent-Hürde werden selbst die Standards des insgesamt wenig demokratischen repräsentativen Demokratiemodells mißachtet, dessen zentraler Grundsatz ist, daß jede Person eine gleichberechtigte und gleich zu achtende Stimme hat. Damit wird zudem Artikel 38 Abs. 1 GG mißachtet, der eine Wahlgleichheit (101) vorschreibt, und es wäre eine Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit, diese Wahlgleichheit durchzusetzen, sodaß diese zur Geltung gelangt und die Verfassungswirklichkeit prägt und gestaltet. Ergebnis des real-existierenden Wahlsystems der real-existierenden Formaldemokratie ist ein Politikbereich, der die alternativlose Affirmation des Bestehenden betreibt.
Die gegenwärtigen Entwicklungen sind allgemein und weltweit, und insbesondere auch in Europa von totalitären Tendenzen, zunehmender Repression und der Elimination von Alternativen geprägt. Immer weiter wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit (102) unter dem Vorwand sogenannter „Fake News“ (103) und sogenannter „Hate Speech“ (104) eingeschränkt, und die Zensur im Internet (105) wird immer weiter ausgeweitet. Mit dem Begriff einer sogenannten „Haßkriminalität“ (106) wird ein neues strafrechtliches Delikt konstruiert, unter dessen Vorwand, wie bei Wikipedia zu lesen ist, sogar Bürgerrechtsbewegungen eine Ausweitung des staatlichen Repressions-, Bestrafungs- und Gefängnissystems fordern (107). Mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz (108), dem Zugangserschwerungsgesetz (109), sogenannter Content-Moderationen (110) und der Ausweitung von Sperrungen von Internetinhalten (111) werden Strukturen geschaffen, die an das „Wahrheitsministeriums“ in George Orwells Roman 1984 (112) erinnern. Überprüft wird die Gesinnung (113), und es wird ein Gesinnungsstrafrecht (114) geschaffen. Diese Maßnahmen werden in ihrer Mehrheit nach reiner Willkür praktiziert, wobei eine Beschwerde- und Widerspruchsmöglichkeit und der Rechtsweg (115) ausgeschlossen sind. Die Gewaltenteilung (116) und die Rechtsweggarantie (117) als grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats (118) werden ausgehöhlt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (119), das Fernmeldegeheimnis (120) und die Rezipientenfreiheit (121) (Artikel 5, Abs. 1 GG), die mit Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 garantiert wird und damit Bestandteil des Völkerrechts ist, werden mißachtet. Hier muß noch einmal hervorgehoben werden, daß Rechtmäßigkeit zuallererst und immer Grundrechtskonformität heißt.
Mit dem Projekt „Clean IT“ (122) passt sich die Europäische Union dem Modell der Internetzensur in der Volksrepublik China (123) an, deren autoritäres Maßnahmenregime in der sogenannten „Corona-Krise“ zum globalen Modell avancierte. Die radikalen Maßnahmen, die in China unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ verfügt und umgesetzt wurden, wurden weltweit gelobt und sie wurden überall als Vorbild genommen. Aufgrund dieser Entwicklungen ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in der EU das Sozialkredit-System (124) der VR China übernommen wird.
Am Beispiel der sogenannten „Corona-Krise“ haben wir gesehen, wie die etablierten Parteien allesamt zu Blockparteien (125) eines Corona-Maßnahmenregimes mit totalitären Zügen geworden sind. Vom diesem Corona-Maßnahmenregime und dessen gleichgeschalteten Medien wurden Kritiker pausenlos diffamiert und diskreditiert. Mittlerweile ist deutlich geworden, daß die sogenannte „Corona-Krise“ erst durch die verfügten Maßnahmen sichtbar wurde und in Erscheinung trat, und sie würde ansonsten nicht wahrgenommen und nicht existieren, wenn es nicht eine Medienkampagne geben würde, die diese Krise erfindet, konstruiert und propagiert. Am Beispiel der sogenannten „Corona-Krise“ zeigt sich, daß uns jegliche Möglichkeiten fehlen, die herausgegebenen Informationen und die kursierenden Gerüchte auf ihren Wahrheitsgehalt, und die verfügten Maßnahmen auf ihre Begründung in der Sache und ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Ebenso zeigt die sogenannte „Corona-Krise“, wie schnell der Zustand, den wir als gesellschaftliche Normalität verstehen, mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die wir als selbstverständlich ansehen, quasi über Nacht suspendiert werden kann, und wie im Zuge eines Ausnahmezustands (126) ein autoritäres Notstandsregime mit totalitären Zügen errichtet wird.
Anmerkungen:
1) Vgl.:https://de.wikipedia.org/wiki/20._Jahrhundert
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Kurzes_20._Jahrhundert
Als charakteristische Elemente, die das 20. Jahrhundert in seiner gesamten historischen Tiefe und geografischen Breite als ein extremes Jahrhundert charakterisieren und prägen können aufgeführt werden: Die Ethnische Säuberung, die Totale Institution des Lagers in ihren verschiedenen Erscheinungsformen, der Ausnahmezustand, der Doppelstaat, der totale industrielle Krieg, und weitere. Als charakteristische und prägende Elemente haben sie den Gehalt von analytischen Kategorien, die deshalb im Zentrum einer jeden Analyse zum extremen 20. Jahrhundert stehen müssen.
2) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Revolution
3) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufklärung
4) Auf diese Leitfrage einer Aufklärung verweist der Literaturwissenschaftler Steffen Martus in seinem Buch: „Aufklärung. Das deutsche 18. Jahrhundert – ein Epochenbild“: „In den aktuellen Kulturkonflikten stellt sich das Problem mehr denn je. Wir sehen tagtäglich, dass Argumente, die uns triftig erscheinen, anderen Menschen gar nicht einleuchten. Wir stellen fest, dass unser Lebens- und Denkstil, unsere Lebens- und Denkhaltung nicht per Anweisung, Belehrung oder Gesetz übertragen werden können. Wir verstehen, dass wir für unsere grundlegenden Einstellungen werben müssen und dass wir dafür viel Zeit, Geduld und nicht allein gute, sondern auch attraktive und interessante Ideen benötigen.“ Siehe: Steffen Martus: Aufklärung. Das deutsche 18. Jahrhundert – ein Epochenbild. 2018, Reinbek bei Hamburg. S. 16-17.
5) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
6) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunk_Berlin-Brandenburg
7) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkanstalt
8) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkabgabe
9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgebührenstaatsvertrag
10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
11) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsgrundlage
12) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrecht
13) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Individuell_zurechenbare_öffentliche_Leistung
14) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Äquivalenzprinzip_(Steuer)
15) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer
16) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gebietskörperschaft
17) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag
18) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
19) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsfähigkeitsprinzip
20) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwecksteuer
21) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit
22) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunikationsfreiheit
23) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliches_Recht
24) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht
25) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsträger
26) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
27) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit
28) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Wille
29) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung_(Deutschland)
30) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
31) Vgl.: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
32) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
33) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung
34) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimität
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie
37) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
38) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswirklichkeit
39) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle
40) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit
41) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernbereich_privater_Lebensgestaltung
42) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht_(Deutschland)
43) Siehe: Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 2002. S. 27.
44) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgelderpressung
45) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaperei
46) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
47) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kultur
48) Siehe: Friedrich A. Brockhaus (Hg.): Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Zwölfter Band. 19. Auflage, 1989, Mannheim. S. 580.
49) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenmedien
50) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Manipulation
51) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Masse_(Sozialwissenschaften)
52) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgesellschaft
53) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Reflexion_(Philosophie)
54) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnis
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnistheorie
55) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Medienkonzern
Sowie: Lutz Hachmeister, Günther Rager: Wer beherrscht die Medien? Die 50 größten Medienkonzerne der Welt. Jahrbuch 2003. 2002, München.
56) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Meinung
57) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rezipient
58) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratietheorie
59) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Republik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Republikanismus
60) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Herrschaftsformen
61) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschheitsgeschichte
Als Menschheitsgeschichte kann die Geschichte der Ausbreitung und Ausdifferenzierung des anatomisch modernen Menschen vor ca. 70.000 Jahren von seinem Ursprung im östlichen Afrika über den gesamten Planeten Erde bis zur Gegenwart aufgefaßt werden. Hierbei hatten mehrere technologische Revolutionen weitreichende gesellschaftliche Folgewirkungen, insbesondere die Promethische Revolution, die Neolithische Revolution, die Industrielle Revolution und aktuell die Digitaltechnische Revolution.
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_der_Menschheit
62) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neolithische_Revolution
63) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hydraulische_Gesellschaft
64) Vgl.: Karl August Wittfogel: Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht. 1981, Frankfurt am Main.
65) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Frühe_Hochkulturen
66) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberative_Demokratie
67) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Partizipatorische_Demokratie
68) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberation
69) Siehe: Gary. S. Schaal, Felix Heidenreich: Einführung in die politischen Theorien der Moderne. 2017, Bonn. S. 266.
70) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskurs
71) Siehe: Jürgen Habermas: Zur Konsenstheorie der Wahrheit. Wahrheit von Aussagen, Wahrhaftigkeit von Äußerungen, Richtigkeit von Handlungen. S. 137. In: Jürgen Habermas, Niklas Luhmann: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie – Was leistet die Systemforschung? 1971, Frankfurt am Main. S. 123-141.
72) Vgl.: Hubertus Buchstein: Jürgen Habermas. In: Peter Massing, Gotthard Breit (Hg.): Demokratie-Theorien. Von der Antike bis zur Gegenwart. 2005, Bonn. S. 253-260.
73) Vgl.: Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns. 1981, Frankfurt am Main.
74) Siehe: Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. 1990, Frankfurt am Main. S. 41.
75) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilgesellschaft
76) Siehe: Friedrich A. Brockhaus (Hg.): Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Erster Band. 19. Auflage, 1986, Mannheim. S. 431.
77) Vgl.: Walter Hollstein, Boris Penth: Alternativprojekte. Beispiele gegen die Resignation. 1980, Reinbek bei Hamburg.
78) Siehe: Hauke Brunkhorst: Demokratischer Experimentalismus. S. 7-8. In: Derselbe (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. 1998, Frankfurt am Main. S. 7-12.
79) Siehe: Günter Frankenberg: Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven. 2020, Berlin. S. 235.
80) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentative_Demokratie
81) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massendemokratie
82) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Elitentheorie
83) Siehe: Matthias Kettner: John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft. S. 62. In: Hauke Brunkhorst (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. 1998, Frankfurt am Main. S. 44-66.
84) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Instrumentelle_Vernunft
Sowie: Max Horkheimer: Zur Kritik der instrumentellen Vernunft. 1974, Frankfurt am Main. Die instrumentelle Vernunft und ihre Kritik bildet die analytische Schlüsselkategorie der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule, die auf Grundlage interdisziplinärer geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Analysen eine Synthese von Gesellschafts- und Kulturkritik leistet.
85) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
86) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung
87) Siehe: Hans Magnus Enzensberger: Bewußtseins-Industrie. S. 13-15. In: Einzelheiten I. Bewußtseins-Industrie. 1962, Frankfurt am Main. S. 7-17.
88) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie
89) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenprotest
90) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltreich
91) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geopolitik
92) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstaat
93) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenschutz
94) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtregierungsorganisation
95) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kampagne
96) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenorganisation
97) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Basisdemokratie
In diesem Wikipedia-Artikel werden wesentliche Aspekte von Basisdemokratie nicht richtig verstanden und wiedergegeben, wenn Basisdemokratie ein totalitäres Politikverständnis und eine Infragestellung von Grundrechten und rechtstaatlichen Prinzipien, wie der Gewaltenteilung, unterstellt wird. Im Gegensatz dazu gründet Basisdemokratie vielmehr auf dem Konzept des Demokratischen Experimentalismus. Eine typische Erscheinungsform von Basisdemokratie sind Bürgerinitiativen:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerinitiative
98) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Politikverdrossenheit
99) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlbeteiligung
100) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrklausel
101) Vgl.: Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlgleichheit
102) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
103) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fake_News
104) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hate_Speech
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskommentar
105) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_im_Internet
106) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität
107) Diese Entwicklungen konterkarieren Sinn und Zweck von Bürgerrechtsbewegungen, deren Aufgabe es hingegen sein müßte, im Zuge einer Politik eines Abolitionismus
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abolitionismus
die Ideologie des Bestrafens, das Strafrecht und Totale Institutionen, wie insbesondere das Gefängnis, abzuschaffen.
108) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz
109) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
110) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Content-Moderation
111) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrungen_von_Internetinhalten_in_Deutschland
112) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)
113) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesinnung
114) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesinnungsstrafrecht
115) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweg
116) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
117) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweggarantie
118) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
119) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
120) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
121) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
122) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT
123) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internetzensur_in_der_Volksrepublik_China
124) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialkredit-System
125) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Blockpartei
126) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
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Die GEZ und die Zukunft des Kulturbereichs – Über Massenmedien in modernen Massengesellschaften. Textversion 03 vom 20.02.2023.
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Manfred SUCHAN
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Bild unten: Das Gletschertor der Gletscherzunge Nigardsbreen des Plateaugletschers Jostedalsbreen am 17.08.2011 während meiner Fahrradreise im südwestlichen Skandinavien im Sommer 2011. Der Jostedalsbreen ist der größte Gletscher auf dem europäischen Festland. Vom Plateau des Jostedalsbreen fließt das Eis über 28 Auslaßgletscher, darunter der Nigardsbreen, in verschiedene Richtungen ab. Der Jostedalsbreen ist kein Überrest der letzten Eiszeit (Weichsel-Kaltzeit), sondern er entstand erst gegen Ende des mittleren Holozän, als das Klima nach dem postglazialen Klimaoptimum vor ungefähr 5000 Jahren kühler wurde. Zu jener Zeit lag die Firnlinie ungefähr 400 m höher als heute. Erst durch die Abkühlung des Klimas nach dem postglazialen Klimaoptimum konnten sich in Europa wieder Gletscher bilden, wie z.B. im Skandinavischen Gebirge, den Alpen, der Insel Island und weiteren.
Am Nordkap (71°10'21'') am 18.09.2017. Das Nordkap erreichte ich während meiner Fahrradreise durch das nördliche Europoa im Sommer und Herbst 2017.
Feinderklärungen im
rechtsfreien Raum?
Über rätselhafte und unerklärliche Vorfälle
und Vorgänge in Kreuzberg
Ein Erlebnisbericht von Manfred Suchan
Obwohl sich aufgrund jahrzehntelanger Modernisierungsmaßnahmen das städtebauliche (1) Ortsbild (2) im Westteil und im Ostteil von Berlin seit der Epochenwende 1989/90 mittlerweile weitgehend angeglichen hat, sind auch heute noch die gesellschaftlichen Unterschiede im Westteil und im Ostteil von Berlin erheblich. Der Niedergang der Alternativkultur und der Alternativbewegung hat zur Folge, daß sich die Bereiche der Kultur und der Politik wieder zunehmend auf eine alternativlose Affirmation des Bestehenden ausrichten.
Wohnen im Ostteil und im Westteil Berlins im Vergleich
Seit mehreren Jahren wohne ich im Berliner Stadtteil Kreuzberg im Hinterhaus-Seitenflügel des Gebäudekomplexes Mehringdamm 25 in 10961 Berlin. Zuvor hatte ich in den Berliner Stadtteilen Schöneweide, Adlershof, und Lichtenberg gewohnt. In den 90er Jahren waren viele Studenten aus dem Westteil Berlins in den Ostteil von Berlin umgezogen, da damals die Mieten im Ostteil Berlins noch erheblich preisgünstiger waren als im Westteil Berlins. Aufgrund der preisgünstigen Mieten im Ostteil Berlins in den 90er Jahren waren auch ich und weitere Kommilitonen von mir, mit denen ich gemeinsam an der Freien Universität Berlin (3) studiert habe, in den Ostteil von Berlin umgezogen. Im Westteil Berlins hatte ich seit Beginn meines Studiums im Wintersemester 1985/86 im Fach Geographie (4) an der Freien Universität Berlin im Studentendorf Schlachtensee (5) gewohnt. In den 80er Jahren war die Freie Universität Berlin noch in erheblichem Maße durch die Studentenbewegung (6) geprägt. Dies war ab den 90er Jahren immer weniger der Fall, und seit der technokratischen Bologna-Reform (7) ist die Freie Universität Berlin heute die „profitorientierte Leistungsuniversität“ (8), die Rudi Dutschke verhindern wollte. Die Wohnverhältnisse im Ostteil Berlins mit den preisgünstigen Mieten blieben jedoch nicht lange bestehen, denn nach und nach wurden große Areale im Ostteil Berlins zu Sanierungsgebieten erklärt, und nach den erfolgten Baumaßnahmen wurden die Mieten erheblich teurer. Mittlerweile hat sich das Mietpreisniveau im Ostteil Berlins dem Mietpreisniveau im Westteil Berlins angeglichen, und das Wohnen im gesamten Berlin ist heute annähernd so teuer wie in anderen Großstädten in Deutschland. Jedes Mal, wenn in Berlin große Areale zu Sanierungsgebieten erklärt worden waren, wurde ein Wohnungswechsel erforderlich.
In diesen Sanierungsgebieten in Berlin wurde ein großer Teil des bestehenden Gebäudebestands abgerissen, und bei einem weiteren Teil des Gebäudebestands fand eine sogenannte „Entkernung“ (9) statt, der einem Gebäudeabriß nahekommt, da lediglich die Grundmauern erhalten bleiben. Die Mieter aus diesen zu Sanierungsgebieten erklärten Arealen wurden vertrieben. Auch im Falle meiner Wohnung im Stadtteil Lichtenberg, die ich seit Juni 1995 bewohnt hatte, wurden die Mieter vertrieben. Das Haus, in dem sich meine Wohnung befand, wurde zuerst von der Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg mbH verwaltet. Anfang des Jahres 2001 ging die Hausverwaltung an die BauBeCon Wohnen GmbH, Schützallee 3 in 30519 Hannover über. Im Stadtteil Lichtenberg hatte diese Firma Baubecon aus Hannover große Areale des Gebäudebestandes übernommen, der überwiegend in den 20er Jahren errichtet worden war, und an diesem Gebäudebestand führte die Firma Baubecon nun sogenannte „Entkernungen“ durch, womit sie große Teile von Lichtenberg in eine Großbaustelle verwandelte. Die Folge war, daß ich monatelang inmitten einer Großbaustelle leben mußte, die von dem Lärm schwerer Baumaschinen und Presslufthämmern geprägt war. Dabei fanden Bauarbeiten auch immer wieder in meiner Wohnung statt, wobei ich dazu genötigt wurde, wiederholt mein Wohnungsinventar gemäß den Erfordernissen der Bauarbeiten innerhalb meiner Wohnung zu verlagern, und alles war von einer dicken Staub- und Bauschuttschicht bedeckt. Da ich in diesem Zeitraum der Bauarbeiten gerade mit meinem Studienabschluß im Diplomstudiengang Geographie befaßt war, was aufgrund der angelaufenen Umstrukturierungen der Studienordnungen im Zuge der Umsetzung der technokratischen Bologna-Reformen nur über einen kurzen Übergangszeitraum noch möglich war, habe ich aufgrund der unzumutbaren Verhältnisse diese Wohnung im August 2004 verlassen. Eine solche „Entkernung“ gleicht fast einem Gebäudeabriß, denn es bleiben nur die Grundmauern übrig, und alles andere wird herausgerissen: Installationen, Türen, Fenster, Böden, Decken, u.a.m.. Eingebaut wurde dann ein minderwertiger Ersatz überwiegend aus billigem Kunststoff und standardisierten Industrie-Fertigprodukten. Das Resultat dieser Baumaßnahmen war, daß sich die Mieten annähernd verdoppelten, und offensichtlich sind die Baumaßnahmen überwiegend zu dem Zweck erfolgt, die Mieten verdoppeln zu können, denn das von den Baumaßnahmen erzielte bauliche Ergebnis war minderwertiger als der Zustand davor.
Seither wohne ich in meiner jetzigen Wohnung im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Ich wohne in Kreuzberg nur durch Zufall, da ich meine vorherige Wohnung im Stadtteil Lichtenberg aufgrund der dargestellten Entwicklungen aufgeben mußte. Ursprünglich sollte meine jetzige Wohnung in Kreuzberg nur ein kurzfristiges Provisorium sein. Doch mittlerweile ist insbesondere infolge der jahrzehntelangen großflächigen Modernisierungsprogramme in ganz Berlin das Mietpreisniveau stark angestiegen, und es ist nicht mehr möglich, eine kostengünstige Wohnung in Berlin zu finden, wie dies noch in den 90er Jahren möglich gewesen ist.
Seitdem ich im Stadtteil Kreuzberg im Westteil von Berlin wohne, muß ich feststellen, daß sich das Wohnen im Westteil von Berlin erheblich vom Wohnen im Ostteil von Berlin unterscheidet, auch wenn sich mittlerweile aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen das städtebauliche Ortsbild im Westteil und im Ostteil Berlins kaum noch voneinander unterscheidet, wie es vor 1989/90 noch der Fall gewesen war. Doch die gesellschaftlichen Verhältnisse sind auch heute noch im Westteil Berlins und im Ostteil Berlins sehr unterschiedlich, wie anhand zahlreicher Aspekte feststellen läßt. Insbesondere Kreuzberg ist, wie ich feststellen muß, von endemischen Konflikt- und Gewaltstrukturen bestimmt, die die Geschichte von Kreuzberg seit mehreren Jahrzehnten prägen. Vergleichbares ist im gesamten Ostteil Berlins nicht auffindbar und anzutreffen, sodaß die endemische Konflikt- und Gewaltstruktur in Kreuzberg ein spezifisches Phänomen des Westteils von Berlin ist, und sie ist zweifellos Ausdruck der Aggressivität, die die Konkurrenzkultur (10) der westlichen Industriegesellschaften prägt. Diese endemische Konflikt- und Gewaltstruktur in Kreuzberg hat unverändert über den Epochenwechsel von 1989/90 hinaus Bestand. Somit ist diese endemische Konflikt- und Gewaltstruktur ein unbeeinflußbares und unveränderliches endogenes Faktum der gesellschaftlichen Verhältnisse und der sozialen Struktur in Kreuzberg, sodaß diese offensichtlich unabhängig von den exogenen Entwicklungen der Weltlage Bestand hat und fortexistiert.
Mythos Kreuzberg, Alternativkultur und Alternativbewegung
Gemäß dem „Mythos Kreuzberg“ ist Kreuzberg ein Stadtteil, der angeblich durch Alternativkultur, durch eine Alternativbewegung und Alternativprojekte geprägt sei. Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert „Alternativkultur“ und „Alternativbewegung“ folgendermaßen: „Die Alternativbewegung, deren primäres Ziel die Durchsetzung der Ziele der Alternativkultur ist, aktualisiert sich in der Entwicklung von neuen Lebensformen und Wertorientierungen oder Wertgewichtungen. Grundanliegen ist, der ‚Kolonisierung der Lebenswelt‘ (Jürgen Habermas), d.h. dem weiteren Übergreifen der technisch-wissenschaftlichen Rationalität auf alle nur denkbaren Lebensbereiche, entgegenzuwirken. Zentrale Bedeutung wird den kleinen sozialen Einheiten beigemessen“ (11). Als Bestandteil der Alternativbewegung werden die neuen sozialen Bewegungen (12) angesehen. Die Begriffe Alternativbewegung und Alternativkultur sind jedoch weiter, so umfassen sie z.B. auch die Lebensreformbewegung (13), die im Zeitraum um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert bestand, wobei eins der bekanntesten Projekte im Rahmen der Lebensreformbewegung das Projekt „Monte Verità“ (14) bei Ascona im Tessin gewesen ist. Bestandteile von Alternativkultur und Alternativbewegung sind Alternativprojekte. Alternativprojekte stellen eine Form von versuchter Utopie neuer Gesellschaftlichkeit dar, und ihre gesellschaftliche Relevanz bemißt sich in der kreativen Fähigkeit der Projekte, transformativ in die Gesellschaft zu wirken, sodaß wir von ihnen lernen können (15).
Da Alternativprojekte vom Mainstream abweichen, werden sie kontrovers diskutiert, und die Meinungen zu Alternativprojekten und zu Alternativkultur gehen weit auseinander. Eine Studie zur Alternativkultur aus dem Jahre 1980 der Autoren Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer mit dem Titel: „Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten“ stellt fest: „Je nach dem Standpunkt des Betrachters werden höchst gegensätzliche Urteile über entstehende Ansätze alternativer Lebenspraxis und Politikformen geäußert; sie reichen von der feindseligen Behauptung, dort bilde sich ein umfangreiches Potential militanter Systemgegner heraus, bis hin zu der euphorischen These, es handle sich um Keimformen eines historisch richtungsweisenden Zivilisationsentwurfes einer humanen und solidarischen Gesellschaft“ (16). Diese Studie zur Alternativkultur hat als Vorbilder zum Einen die berühmt gewordene Studie „Student und Politik“ (17) der Autoren Jürgen Habermas, Ludwig von Friedeburg, Christoph Oehler und Friedrich Weltz aus dem Jahre 1961, und zum Anderen die Studie „Freie Universität und politisches Potential der Studenten“ (18) der Autoren Ludwig von Friedeburg, Jürgen Hörlemann, Peter Hübner, Ulf Kadritzke, Jürgen Ritsert und Wilhelm Schumm aus dem Jahre 1968. Die Autoren dieser Studie zur Alternativkultur aus dem Jahre 1980 mit dem Titel: „Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten“ führen weiter auf: „Eine wichtige Tendenz bei den aktiven Gruppen einer neuen Studentengeneration ist deren Integration in außeruniversitäre politische Initiativen“, (…) doch „finden die von den Werten und der Realität unserer Gesellschaft enttäuschten Studenten keinen Rückhalt in den dominierenden Denktraditionen an unseren Hochschulen und versuchen sich so eigene Räume zu schaffen, in denen sie mit neuen Lebensformen experimentieren können. Häufigste Reaktion der Öffentlichkeit und der staatlichen Institutionen darauf war ein von Verständnislosigkeit geprägtes Abwehren dieser Experimente und der Versuch, die Studenten in unserer Gesellschaft zu marginalisieren“ (19).
Daher stellt sich die Frage, was die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur begründet. Nach dem Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ des Philosophen und Pädagogen John Dewey (1859-1952) hat die moderne Demokratie experimentellen Charakter. Demokratie ist keine Frage der Regierungsform, sondern als gelebte Demokratie eine selbstbestimmte Lebensform. Dieses Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ von John Dewey erklärt der Erziehungswissenschaftler und Soziologe Hauke Brunkhorst in seinem Buch: „Demokratischer Experimentalismus“: „Unter radikaler Demokratie verstand er kein bloß politisches Herrschaftsprinzip, sondern die Idee umfassender gesellschaftlicher Selbstorganisation – Demokratie nicht nur ‚for‘, sondern ‚by the people‘. (…) Sie erschöpft sich nicht in der Selbstorganisation freier und gleicher Bürger im politischen Diskurs, sondern zielt gleichermaßen auf die Selbstorganisation aller jeweils Betroffenen (…). Der normative Sinn Deweyscher radikaler Demokratie geht deshalb weit über die republikanische Kritik an der Herrschaft von Bürgern über Bürger hinaus und impliziert eine emanzipatorische Kritik aller Herrschaft von Menschen über Menschen“ (20). Das Modell einer gelebten Demokratie als Lebensform „sprengt das Paradigma des liberalen Konstitutionalismus. Sie betont mit der aktivbürgerlichen Komponente von Politik zugleich das Engagement der Einzelnen oder auch von Gruppen“, worauf der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg in seinem Buch: „Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven“ hinweist (21).
Das Konzept des Demokratischen Experimentalismus ist eine Antwort auf das Paradox der Steuerung moderner, komplexer Gesellschaften, das in der Debatte um Unregierbarkeit zum Ausdruck gelangt. Regieren verkommt zur Krisenbewältigung, denn die Politik kann den Zusammenhang nicht herstellen, weil ihr die Expertise für die Steuerung und die Mittel für die Implementation ihrer Programme fehlen, sodaß die Gesellschaft ihre Kohärenz verliert. In Reaktion auf die Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems (22) und die Enttäuschungen der Massendemokratie (23) und der Massengesellschaften sieht Dewey in Abgrenzung zur demokratieskeptischen Elitentheorie (24) des Journalisten und Publizisten Walter Lippmann (1889-1974) eine Alternative im behutsamen Experimentieren mit immer wieder neuen Modellen gesellschaftlicher Partizipation, und der Philosoph Matthias Kettner erklärt dazu in seinem Text „John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft“: „Die demokratische Experimentiergemeinschaft experimentiert im allgemeinen Interesse mit dem Reichtum ihrer latenten und manifesten, unterschiedlichen und gegensätzlichen Perspektiven“ (25). Dies macht die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur aus. Zudem entwirft Dewey das Konzept eines zivilgesellschaftlichen Umbaus der Wissenschaft in Abgrenzung zur Sozialtechnologie, bei der die Verwendung wissenschaftlich erzeugten Wissens in einem zweckrationalen Kontext auf das soziale Leben erfolgt, sodaß weder die Ziele, noch die Mittel von denjenigen mitbestimmt werden, für die diese Verwendung wissenschaftlich erzeugten Wissens beträchtliche Folgen birgt. Der Anwendungskontext von ziviler Forschung hingegen wird durch verständigungsorientiertes Handeln hergestellt, worauf der Philosoph Matthias Kettner hinweist: „Ihr Experimentalcharakter bezieht sich vielmehr auf die aktive, gesuchte und gewollte produktive Erweiterung der gemachten Erfahrung sowie auf einen gewaltlosen und undogmatischen Umgang mit Meinungsverschiedenheiten über die Dinge, die man untersucht“ (26).
Eine besondere Form von Alternativprojekten sind die Projektwerkstätten (27), die an der Technischen Universität Berlin seit 1985 bestehen, und die Projekttutorien, die aus dem UNiMUT-Studentenprotest des Wintersemesters 1988/89 (28) hervorgegangen sind. Diese Projekttutorien bestanden an der Freien Universität Berlin bis zum Jahre 2002, und sie bestehen noch heute an der Humboldt Universität Berlin. Projektwerkstätten und Projekttutorien beruhen u.a. auf dem Konzept der Zukunftswerkstatt (29). Über diese Projektwerkstätten und Projekttutorien erfährt die Alternativkultur und die Alternativbewegung eine Einbindung in einen alternativen Wissenschaftsbereich, und dieser wirkt auf die Alternativkultur und Alternativprojekte zurück. Während meines Studiums an der Freien Universität Berlin waren über mehrere Jahre die dortigen Projekttutorien mein Arbeitsschwerpunkt gewesen.
Im Zuge der Umsetzung der technokratischen Bologna-Reform (30) wurde jedoch an der Freien Universität Berlin das Projekttutorienprogramm eingestellt. Mit der technokratischen Bologna-Reform wurde der gesamt Bildungs- und Wissenschaftsbereich im gesamten EUropa ein gleichgeschaltetes (31) Anhängsel des Wirtschaftsprozesses im europäischen Großwirtschaftsraum, der von der EU verwaltet wird, und diese technokratische Bologna-Reform ist mit Abstand das herausragendste Beispiel der Regulierungs- und Gleichschaltungswut, von der die Technokraten (32) der Europäischen Union angetrieben werden. Die technokratische Bologna-Reform wurde durchgesetzt, ohne daß es irgendwelche Proteste (33) gegeben hat. So hat sich die EU zu einem technokratischen Imperium (33) entwickelt, in dem es an innovativen und zukunftsweisenden Konzepten sowie an Partizipation und Demokratie mangelt. Innovative und zukunftsweisende Konzepte sowie Partizipation und Demokratie sind heute in EUropa kein relevantes Thema mehr, denn die EU will sich heute als handlungs-, leistungs- und interventionsfähiger sowie durchsetzungsstarker globaler Akteur im Rahmen der erwarteten zukünftigen geopolitischen (34) Krisen und Konflikte im Weltsystem präsentieren, um erfolgreich mit anderen Welt- und Supermächten geopolitisch konkurrieren zu können, und diese neuen Krisen und Konflikte im Weltsystem haben schon begonnen, wie wir in mehrfacher Weise feststellen müssen.
Im Zuge der seit 1989/90 erfolgenden Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen erweitert sich die EU (35) parallel und nahezu zeitgleich mit der NATO (35) als imperialer Akteur immer weiter. Zwar hatte die KSZE (10) in ihrer Charta von Paris (11) im November 1990 den Ost-West-Konflikt für beendet erklärt, am 1. Juli 1991 wurde der Warschauer Pakt aufgelöst (12) und das sowjetische Militär wurde aus der östlichen Hälfte Europas abgezogen. Auch aus Deutschland wurde das sowjetische Militärim Jahre 1994 vollständig abgezogen. Dieser Abzug des sowjetischen Militärs war im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrages (9) bis zum 31. Dezember 1994 vereinbart worden. Jedoch wurde die Zusage, die Nato nicht nach Osten auszuweiten, nicht eingehalten (13).In Europa gilt der Nationalstaat (35) weiterhin als das anzustrebende Ideal der Politik, und immer weniger werden Rücksichten auf Minderheitenrechte (36) und Menschenrechte (37) genommen.
Nicht zufällig erfolgte die Gleichschaltung des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches im gesamten EU-Europa im Zuge der technokratischen Bologna-Reform kurz vor der großen EU-Erweiterung der Jahre 2004 und 2007. Sämtliche Kontinuitäten wurden abgeschnitten, und im gleichgeschalteten Bildungssystem wird eine neue konforme Bildungselite des EU-Imperiums produziert werden, analog zu den Apparatschiks und der Nomenklatura der ehemaligen Sowjetunion. In Brüssel verkündet die EU-Kommission das Programm „Next Generation“.
Hans Magnus Enzensberger prägte den Begriff der „Bewußtseins-Industrie“, und die Industrialisierung des Bewußtseins schreitet weiter voran, wie auch immer weitere Bereiche der Gesellschaft einer Industrialisierung unterworfen werden. Mit der technokratischen Bologna-Reform erlangt die Bewußtseins-Industrie ihre volle Entfaltung, denn sie bemächtigt sich ihres Kernstücks, dem gesamten Bildungsbereich, der geradezu gleichgeschaltet wird. Nach Hans Magnus Enzensberger ist das gesellschaftliche Ziel der Bewußtseins-Industrie überall dasselbe, „die existierenden Herrschaftsverhältnisse, gleich welcher Art sie sind, zu verewigen. Sie soll Bewußtsein nur induzieren, um es auszubeuten“, und sie beginnt mit der „Elimination von Alternativen (...). Daß dieser Zustand von der Majorität hingenommen und freiwillig ertragen wird, ist heute die wichtigste Leistung der Bewußtsteins-Industrie“ (38). Damit ist die Bewußtseins-Industrie die Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts.
Der „Mythos Kreuzberg“ eines Stadtteils Kreuzberg, der angeblich durch Alternativkultur, durch eine Alternativbewegung und Alternativprojekte geprägt sei, wird weiterhin propagiert, um diesen Mythos im Rahmen des Berlin-Tourismus vermarkten zu können, doch tatsächlich haben Kreuzberg und angrenzende Stadtteile zum Einen den Charakter eines Abschieberaumes oder Ghettos, in dem Perspektivlosigkeit verwaltet wird, und zum Anderen den Charakter eines inoffiziellen und außerordentlichen Manövergebietes, in dem offensichtlich diverse Akteure aus dem In- und Ausland fragwürdige Strategien im Freilandversuch mit der Bevölkerung als unfreiwilligen Statisten und zu denen Schaden testen, und anstatt einer Alternativkultur gibt es Subkulturen (39), die gemäß kriminalsoziologischer Definition durch abweichendes Verhalten und Kriminalität geprägt sind.
Rätselhafte und unerklärliche Vorgänge und Vorfälle in Kreuzberg
Seitdem ich in Kreuzberg wohne, ereignen sich unerwartet und in dichter Folge eigenartige rätselhafte und unerklärliche Vorgänge und Vorfälle, die ich zuvor in keiner Weise in Berlin und anderswo erlebt habe. So ereignete sich über mehrere Jahre hinweg eine rätselhafte Einbruchserie in meine Wohnung verbunden mit wiederholten Diebstählen und Sachbeschädigungen. Hierbei wurden unter bis heute ungeklärten Umständen wiederholt persönliche Unterlagen, Notiz- und Tagebücher, gesammelte Schriften und Zeitschriften sowie Aktenordner und Bücher entwendet. Es gibt keinerlei Erkenntnisse über die Täter und deren Motive. Des Weiteren ereigneten sich über einen mittlerweile langjährigen Zeitraum eine Vielzahl unterschiedlicher Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei verschiedenen Telefonanbietern. Nahezu sämtliche meiner Internet-Accounts sind seit vielen Jahren von permanenten Hackerangriffen betroffen, und wiederholt sind aus meinen Email-Accounts unter bis heute ungeklärten Umständen Email-Bestände verschwunden. Meine Computer- und Internetnutzung wird permanent durch Hacker beeinträchtigt, manipuliert und blockiert, sodaß viele Computer- und Internetnutzungen nicht möglich sind, mit der Folge, daß ich von vielen Informationen abgeschnitten bin. In Internet-Suchmaschinen erhalte ich meistens manipulierte oder keine Suchergebnisse. Meine Anfrage vom 17.09.2013 bezüglich dieser verschiedenen Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei der Bundesnetzagentur, Bereich Telekommunikation mit der Bitte um einen Beitrag zur Aufklärung und Behebung der Ursachen blieb ergebnislos. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Kommunikationsnetze und einen diskriminierungsfreien Netzzugang im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten. Mittlerweile sind nahezu sämtliche meiner Kontakte verloren gegangen und ich erreiche fast niemanden mehr, darunter auch Personen, mit denen ich über viele Jahre zusammen gearbeitet habe. Diese Vorgänge und Vorfälle sind bis heute rätselhaft und unerklärlich, und es gibt nach wie vor keinerlei Erkenntnisse über die Täter und deren Motive. Bestandteil dieser eigenartigen rätselhaften und unerklärlichen Vorgänge und Vorfälle sind permanente erhebliche Lärmbeeinträchtigungen, die das Wohnen in Kreuzberg prägen, und was im Folgenden näher dargestellt wird.
In den Jahren 2019 und 2020 fanden im gesamten Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 umfangreiche Umbau- und Modernisierungsarbeiten statt. Von diesen Umbau- und Modernisierungsarbeiten war auch meine Wohnung im Hinterhaus-Seitenflügel 1. OG rechts des Gebäudekomplexes Mehringdamm 25 betroffen. Mit den Umbau- und Modernisierungsarbeiten hatte ich die Hoffnung verbunden, daß die jahrelang bestehenden Problemlagen im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und 27, Baruther Straße 1 und 2, sowie in dem umgebenden Stadtgebiet im Bezirk Kreuzberg behoben würden und somit ein Ende fänden. Doch ich mußte nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten feststellen, daß die beanstandeten Lärmprobleme fortbestehen und seither sogar noch zugenommen haben.
Für die Gebäude Mehringdamm 25 und 27 sowie Baruther Straße 1 und 2 ist als Vermieter die Hausverwaltung Fengler zuständig. Bei einem Gesprächstermin war mir von der zuständigen Hausverwaltung Fengler am 05.12.2017 erstmalig das beabsichtigte Umbau- und Modernisierungsvorhaben im Gebäudekomplex Mehringdamm 25, 10961 Berlin mitgeteilt worden. Am 12.03.2019 erhielt ich daraufhin die offizielle Modernisierungsankündigung, in der mir Art und Umfang der im Zuge der beabsichtigten Umbau- und Modernisierungsvorhaben geplanten Baumaßnahmen vorgestellt wurden. Für der Zeitraum der Baumaßnahmen wurde mir vom 16.05.2019 bis zum 30.06.2020 von der Hausverwaltung Fengler eine Umsetzwohnung im Erdgeschoß des benachbarten Hauses Baruther Straße 2 zur Verfügung gestellt, das ebenfalls von der Hausverwaltung Fengler verwaltet wird. Am 11.06.2020 wurde mir von der Hausverwaltung Fengler die nun umgebaute und modernisierte Wohnung im Hinterhaus-Seitenflügel 1. OG rechts, Mehringdamm 25, 10961 Berlin wieder zurück übergeben, sodaß nun mein Rückumzug bis zum 30.06.2020 erfolgen konnte.
Seit vielen Jahren ist die Wohnsituation im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und 27, Baruther Straße 1 und 2, sowie das umgebende Stadtgebiet des Bezirks Kreuzberg durch permanente erhebliche Lärmbeeinträchtigungen geprägt. Diese Lärmbeeinträchtigungen haben unterschiedliche Quellen und Ursachen, doch ihre Gemeinsamkeit ist, daß dieser gesamte Lärm größtenteils vermeidbar wäre und von unterschiedlichen Akteuren offensichtlich und unüberhörbar absichtlich und mit Vorsatz sowohl ordnungs- als auch rechtswidrig erzeugt wird. Offensichtlich bilden die unterschiedlichen einzelnen Lärmphänomene einen Gesamtzusammenhang, der rätselhaft erscheint, der sich aber möglicherweise über eine Analyse der jüngeren Geschichte von Berlin und insbesondere von Kreuzberg erhellen läßt. Aufgrund des permanenten Lärms sind intellektuelle Tätigkeiten, die konzentriertes Arbeiten erfordern, kaum möglich.
Eine bedeutende Lärmquelle sind die Müllcontainer und Mülltonnen im Innenhof des Gebäudekomplexes, die immer wieder gerne lärmintensiv befüllt werden, und es bereitet offensichtlich zahlreichen Personen ein großes Vergnügen, die Deckel der Mülltonnen mit Wucht zuzuwerfen, sodaß jedesmal ein Knall von der Quantität eines Paukenschlages durch den Innenhof, der die akustischen Qualitäten eines Amphietheaters hat, und von dort in die entferntesten Wohnungen hallt. Immerhin hat der durch die Mülltonnen erzeugte Lärm im Innenhof etwas abgenommen, seitdem sich dort nicht mehr die Altglascontainer befinden. Unübersehbar geht dieser Lärm von Mietern der an den Innenhof angrenzenden Gebäude aus, doch meine zahlreichen Hinweise und Aufforderungen zu einem lärmvermeidenden Befüllen der Mülltonnen blieben bislang weitgehend wirkungs- und ergebnislos.
Wie sich feststellen läßt, sind es insbesondere Bewohner der an die Baruther Straße angrenzenden Gebäude, von denen das lautstarke Randalieren mit den zahlreichem Mülltonnen und Müllcontainern überwiegend ausgeht. Ebenso drangen von dort vor den Umbau- und Modernisierungsarbeiten immer wieder Personen in den Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 ein, insbesondere, um dort in der bis dahin im Erdgeschoß des Treppenhauses gelegenen Außentoilette zu randalieren, sodaß dort infolge dessen größere Beschädigen sichtbar waren.
Langjährige Lärmproblematik im Gebäudekomplex Mehringdamm 27
Doch die Lärmerzeugung ist nicht auf den Außenbereich beschränkt, sondern sie setzt sich innerhalb der Gebäude fort und entstammt dort aus verschiedenen Quellen mit unterscheidbaren Verursachern.
Zum Einen ist meine Wohnung im Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 durch lautstarke polternde und klopfende Geräusche geprägt, die ihren Ursprung in den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 haben. Diese Lärm verursachenden Geräusche treten seit mehreren Jahren auf, und man hat hierbei den Eindruck, daß schwere Gegenstände auf den Boden geworfen werden und mit diesen auch gegen Wände geschlagen wird. Zudem gibt es von dort klopfende und weitere Geräusche von geringerer Intensität und Lautstärke. Das Auftreten dieser Geräusche ist weitgehend zeit- und ortsungebunden, doch es ist deren eigentümliche Besonderheit, daß das Hypozentrum dieser Lärmquelle jenseits der die Gebäude trennenden Wand meinem jeweiligen momentanen Aufenthalt in meiner Wohnung nachfolgt. Halte ich mich z.B. im ersten Raum auf, poltert es dort, und begebe ich mich dann in den zweiten Raum, verlagert sich das Poltern im angrenzenden Gebäudeteil auch dorthin.
Eine weitere eigentümliche Besonderheit ist es, daß die Lärm erzeugenden Geräusche meine Aktivitäten in meiner Wohnung geradezu „kommentieren“, ähnlich, wie Filmmusik in einem Spielfilm auf die Handlung im Film abgestimmt ist. Die Lärmphänomene aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 haben die eigentümliche Eigenschaft und Besonderheit, sich an den Stellen zu konzentrieren, an denen ich mich in meiner Wohnung gerade aufhalte, und die Lärmphänomene sind zudem mit einer hochgradigen Präzision, die in kleinste Details geht, mit ihren lärmenden Störangriffen auf sämtliche meiner Aktivitäten in meiner Wohnung abgestimmt. Insbesondere folgen die Lärmphänomene mit ihrem Rhythmus und ihrer Intensität dem semantischen Bedeutungsinhalt von mir gerade gelesener oder geschriebener Texte, und die lärmenden Störangriffe sind in ihrer Wirkung auf diesen semantischen Bedeutungsinhalt abgestimmt.
Zwecks Klärung und Abstellung der Ursachen dieser Lärmphänomene sprach ich am 18.01.2018, am 07.04.2018 und am 21.02.2019 mit zahlreichen Mietern der angrenzenden Gebäude im Gebäudekomplex Mehringdamm 27 in 10961 Berlin. Zu meinem vorgetragenen Anliegen erhielt ich zum Einen widersprüchliche Aussagen, zum Anderen stellte sich die exakte Zuordnung der jeweiligen Gebäudeverhältnisse in den Gebäudekomplexen Mehringdamm 25 und 27 als schwierig dar. So sprach ich u.a. am 21.02.2019 um 14:15 Uhr mit einer langjährigen Mitarbeiterin des Ladengeschäfts John Glet im Erdgeschoß des Hauses Mehringdamm 27, die sich mir als Frau Pfeiffer vorstellte, doch sie schloß aus, daß die Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH (40) als Verursacher der von mir dargestellten Lärmproblematik in Frage kommt, zumal sich sämtliche von der Firma John Glet genutzten Gebäudeteile ausschließlich im Erdgeschoß befinden würden. Wer als möglicher Verursacher in Frage kommt, oder von wo der Lärm im Gebäude ausgehen könnte, dazu kann Frau Pfeiffer keine Auskunft geben, denn ihr selbst ist bislang kein von mir beschriebener Lärm aufgefallen.
Von einem anderen Mieter im Hinterhaus-Seitenflügel des Gebäudes Mehringdamm 27 erfahre ich allerdings, daß die Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH auch Räume in dem über dem Erdgeschoß liegenden 1. Obergeschoß nutzt. Es handelt sich um die Räume im 1. OG des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 27, 10961 Berlin, die sich unterhalb des Architekturbüros „FAR frohn & rojas Architekten“ befinden, das Räume im 2. OG nutzt. Neben diesen von der Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH im 1. OG genutzten Räumen befindet sich zum Mehringdamm hin eine im Jahre 2019 leerstehende Wohnung, die zuvor von einer Wohngemeinschaft bewohnt war. Als dort diese Wohngemeinschaft noch bestand, sprach ich dort am 07.04.2018 in der Angelegenheit der von mir beanstandeten langjährigen Lärmproblematik mit einem der Mieter der WG, Herrn Steward, der mir erklärte, daß seine WG als Lärmquelle nicht in Frage kommt und er bislang auch keine derartigen Geräusche wahrgenommen hat. Da diese Wohnung seither jedoch leer steht, die beanstandeten Lärmphänomene jedoch bis heute unvermindert anhalten, kommt als Ausgangsort der von mir beanstandeten Lärmphänomene also die nebenliegenden, von der Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH genutzten Räume im 1. OG des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 27 in Frage.
Diese Räume grenzen offensichtlich an meine Wohnung im 1. OG rechts des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 25 an. Zwar konnte mir Frau Jennifer Fengler, Mitarbeiterin der Hausverwaltung Fengler, die für die beiden Gebäude Mehringdamm 25 und 27 zuständig ist, bei einem Vor-Ort-Termin am 01.04.2019 nicht mit Genauigkeit das exakte Niveau der Gebäudeverhältnisse bestimmen, doch am 12.04.2019 ergibt ein Vergleich der Gebäudeniveaus der Hinterhofgebäude Mehringdamm 25 und 27 auf Grundlage von Luftbildansichten gemeinsam mit meinem Bruder Rainald Suchen, daß sich meine Wohnung im 1. OG des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 25 in etwa mit dem 1. OG im Hinterhaus-Seitenflügel des 1. Hinterhofs Mehringdamm 27 auf einem Niveau befindet, sodaß die dort von der Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH genutzten Räume an meine Wohnung angrenzen und somit als Quelle, Ausgangsort und Hypozentrum des von mir dargestellten und beanstandeten Lärms in Frage kommen.
Da die von mir beanstandete, mittlerweile langjährige Lärmproblematik aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 auch nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten der Jahre 2019 und 2020 weiterhin unverändert anhielt, wandte ich mich mit meinem Schreiben vom 17.06.2021 an die John Glet Arbeitschutz GmbH, da diese nach meiner Ursachenanalyse die Räume nutzt, die an meine Wohnung angrenzen, sodaß die von der John Glet Arbeitschutz GmbH genutzten Räume somit als Quelle, Ausgangsort und Hypozentrum des von mir dargestellten und beanstandeten Lärms in Frage kommen. In meinem Schreiben vom 17.06.2021 stelle ich ausführlich die von mir beanstandete Lärmproblemlage sowie weitere Vorgänge und Vorfälle dar, und ich fordere die John Glet Arbeitschutz GmbH zu einer Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Zuständen auf. Des weiteren forderte ich die John Glet Arbeitschutz GmbH dazu auf, die im Zusammenhang mit den von mir dargestellten und beanstandeten Lärmphänomenen zweifellos betriebenen technischen Überwachungsanlagen unverzüglich und dauerhaft zu beenden und einzustellen, da dies einen in keiner Weise hinnehmbaren Angriff auf Grundrechte (41) und Menschenrechte sowie Persönlichkeitsrechte (42) darstellt.
Es änderte sich jedoch nichts, das von mir dargestellte und beanstandete Lärmproblem hielt unvermindert weiter an, und ich erhielt auch nicht die von mir in meinem Schreiben vom 17.06.2021 von der John Glet Arbeitschutz GmbH eingeforderte Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Zuständen, sodaß ich mich mit meinem Schreiben vom 01.12.2021 erneut an die John Glet Arbeitschutz GmbH wandte, nun an den Geschäftsführer Herrn Paolo Reupke. In diesem Schreiben vom 01.12.2021 forderte ich ihn zur Unterlassung des von mir beanstandeten, zweifellos absichtlich erzeugten und daher vermeidbaren Lärms auf, der von Räumen ausgeht, die von seinem Unternehmen, der John Glet Arbeitsschutz GmbH, genutzt werden. Ebenso forderte ich ihn erneut zu einer schriftlichen Stellungnahme und Erklärung zu den von mir in meinen Schreiben dargestellten Vorkommnissen und Zuständen auf. Ich machte ihn in meinem Schreiben für den Fortbestand der dargestellten Gesamtproblemlage mitverantwortlich und ich legte ihm zur Last, daß er, oder Mitarbeiter seines Unternehmens, sich an einer widerwärtigen und schändlichen, gegen meine Person gerichteten Kampagne beteiligen. Da ich bislang keine Antwort auf mein Schreiben vom 17.06.2021 erhalten hatte, sandte ich, um die Chance zu erhöhen, bei der John Glet Arbeitsschutz GmbH einen zuständigen und kompetenten Ansprechpartner zu finden, dieses Schreiben vom 01.12.2021 sowohl an die Postadresse der John Glet Arbeitsschutz GmbH in Berlin, als auch an die Postadresse dieses Unternehmens in Langenhagen in der Nähe von Hannover.
Doch im Folgenden hält die vom mir beanstandete Lärmproblemlage unvermindert weiter an, und auch eine von mir eingeforderte schriftliche Stellungnahme und Erklärung der John Glet Arbeitsschutz GmbH zu den von mir dargestellten und beanstandeten Vorfällen und Vorgängen bleibt weiterhin aus. Daher forderte ich die John Glet Arbeitsschutz GmbH in einem weiteren Schreiben vom 10.01.2022, das ich per Email versende, erneut sowohl zur Unterlassung des von mir beanstandeten Lärms aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplex Mehringdamm 27, die von der John Glet Arbeitsschutz GmbH genutzt werden, als auch zu einer Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Vorfällen auf. Darüber hinaus hebe ich hervor, daß ich von der John Glet Arbeitsschutz GmbH einen Beitrag zur Behebung der dargestellten komplexen Problemlage im Gebäudekomplex Mehringdamm 27 und 25 und Umgebung erwarte, denn wie ich es in nunmehr drei Schreiben ausführlich und unmißverständlich dargestellt habe, ist diese Problemlage in keiner Weise hinnehmbar.
Auf dieses Schreiben vom 10.01.2022 hin erhalte ich am 01.02.2022 eine äußerst kurz gefaßte Antwort des Geschäftsführers Herrn Paolo Reupke per Email, in dem er mir mitteilt, „bezugnehmend auf Ihre Mail vom 10.01.22 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir nicht der Lärmverursacher sind, wie Sie ja auch schon bei einem Besuch in unserem Hause festgestellt haben.“ Auf die von mir dargestellte Problemlage wird in keiner Weise eingegangen, und die Antwort ist unverständlich. Die von mir beanstandeten Lärmproblemen bestehen unverändert und unvermindert bis heute weiter fort.
Langjährige Lärmproblematik im Gebäudekomplex Mehringdamm 25
Des Weiteren bin ich einem sehr ähnlichen Lärmproblem ausgesetzt, das seinen Ursprung und sein Hypozentrum in der überliegenden Wohnung im 2. Obergeschoß des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 25 hat. Vor den Umbau- und Modernisierungsarbeiten wohnte dort eine Frau Eilers, die eine erbarmungslos lärmintensive Lebensweise pflegte, die durch permanentes lautstarkes Trampeln und Poltern geprägt war, und immer wieder wurden dort schwere Möbelstücke durch die Wohnung geschoben, und zweifellos wurden dort erhebliche Bemühungen und Anstrengungen unternommen, um den von mir beanstandeten Lärm zu erzeugen. Später ist diese Frau Eilers weggezogen, und diese Wohnung stand bis zu den Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 und 2020 leer, sodaß in diesem Zeitraum von mehreren Jahren dort kein weiterer Lärm entstanden ist.
Nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 und 2020 wurde diese überliegende Wohnung von der Hausverwaltung Fengler neu vermietet, und die jetzt dort wohnende Frau Cordes pflegt nun gleichfalls einen erbarmungslos lärmintensiven Lebensstil. Über einen Zeitraum von mehreren Wochen steigerte sich dieser polternde und trampelnde Lärm aus der überliegenden Wohnung sowohl in seiner Intensität, als auch in seiner Dauer, sodaß mich dieser Lärm zunehmend von Schreibtischarbeiten abhielt, die eine konzentrierte Ruhe erfordern.
Ähnlich wie die Lärmphänomene aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplex Mehringdamm 27 hat der trampelnde und polternde Lärm aus der von Frau Cordes bewohnten Wohnung die eigentümliche Eigenschaft und Besonderheit, sich an den Stellen zu konzentrieren, an denen ich mich in meiner Wohnung gerade aufhalte, und die Lärmphänomene sind zudem mit einer hochgradigen Präzision, die in kleinste Details geht, mit ihren lärmenden Störangriffen auf sämtliche meiner Aktivitäten in meiner Wohnung abgestimmt. Insbesondere folgen die Lärmphänomene mit ihrem Rhythmus und ihrer Intensität dem semantischen Bedeutungsinhalt von mir gerade gelesener oder geschriebener Texte, und die lärmenden Störangriffe sind in ihrer Wirkung auf diesen semantischen Bedeutungsinhalt abgestimmt.
Nachdem mehrere Anfragen von mir bei Frau Cordes bezüglich der Ursachen des Lärms und Möglichkeiten, diese zu beheben, erfolglos blieben, und der Lärm trotz der Zusage von Frau Cordes, sich um Lärmvermeidung bemühen zu wollen, sogar noch zunahm, forderte ich Frau Cordes mit meinem Schreiben vom 09.03.2021 zur Unterlassung des offensichtlich absichtlich erzeugten und daher vermeidbaren Lärms auf, der zweifelsfrei und unbestreitbar von ihrer Wohnung ausgeht. In diesem Schreiben vom 09.03.2021 stellte ich ausführlich auf insgesamt 16 Seiten Frau Cordes die von mir beanstandete Lärmproblemlage sowie weitere Vorgänge und Vorfälle dar. Des Weiteren forderte ich Frau Cordes dazu auf, die im Zusammenhang mit den von mir dargestellten und beanstandeten Lärmphänomenen zweifellos betriebenen technischen Überwachungsanlagen unverzüglich und dauerhaft zu beenden und einzustellen, da dies einen in keiner Weise hinnehmbaren Angriff auf Grund- und Menschenrechte sowie Persönlichkeitsrechte darstellt.
Es änderte sich jedoch nichts, und das dargestellte Lärmproblem hielt unvermindert weiter an, sodaß ich mit meinem Schreiben vom 30.11.2021 Frau Cordes erneut zur Unterlassung des offensichtlich absichtlich erzeugten und daher vermeidbaren Lärms aufforderte, der zweifelsfrei und unabstreitbar von ihrer Wohnung ausgeht. In diesem Schreiben mache ich Frau Cordes persönlich für den Fortbestand der dargestellten Gesamtproblemlage mitverantwortlich und ich machte ihr persönlich zum Vorwurf, daß sie sich an einer widerwärtigen und schändlichen, gegen meine Person gerichteten Kampagne beteiligt. Ich forderte von Frau Cordes eine persönliche schriftliche Stellungnahme und Erklärung zu den von mir dargestellten Vorfällen und Vorgängen.
Doch im Folgenden hält die vom mir beanstandete Lärmproblemlage unvermindert weiter an, und auch eine von mir eingeforderte schriftliche Stellungnahme und Erklärung von Frau Cordes zu den dargestellten Vorfällen und Vorgängen bleibt weiterhin aus. Daher forderte ich Frau Cordes in einem weiteren Schreiben vom 24.01.2022, das ich per Email versende, erneut sowohl zur Unterlassung des von mir beanstandeten Lärms aus der von ihr bewohnten Wohnung, als auch zu einer Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Vorfällen auf. Darüber hinaus hebe ich hervor, daß ich von ihr einen Beitrag zur Behebung der dargestellten komplexen Problemlage im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung erwarte, denn wie ich es ihr in nunmehr drei Schreiben ausführlich und unmißverständlich dargestellt habe, ist diese Problemlage in keiner Weise hinnehmbar.
Im Rahmen einer Darstellung der unterschiedlichen Lärmphänomene, die die Wohnsituation im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung prägen, soll ein weiteres akustisches Phänomen nicht unerwähnt bleiben, das sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2018 feststellen ließ. Es ist ein anhaltendes technisches Summen, Brummen und Rauschen, eine oszillierende Mischung verschiedener Schwingungsfrequenzen unterschiedlicher Tonhöhe, Tonlage und Lautstärke, in der mal infraschallartiges Dröhnen überwiegt, dann aber auch klingelnde und pfeifende Töne hervortreten. Eine exakte Verortung der Geräuschquelle ist nicht möglich, das technische Geräuschphänomen schwebt geradezu wie eine diffuse Wolke im Raum, vergleichbar einem Insektenschwarm. Als Ursachen kommen elektroakustische Rückkopplungen in Frage, die durch den Betrieb elektroakustischer Anlagen entstehen, wenn z.B. der Schall eines Lautsprechers auf ein Mikrofon zurück wirkt. Dieser Befund bestätigt die Vermutung, daß im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung elektroakustische Überwachungs- und Abhöranlagen betrieben werden, was als ein Eingriff in Grundrechte und als eine Mißachtung von Persönlichkeitsrechten und somit als ein kriminelles Delikt anzusehen ist, ohne daß jedoch irgendwelche Anhaltspunkte zu den in Frage kommenden Tätern und ihren Motiven erkennbar sind.
Lärmproblematik im Gebäudekomplex Bruther Straße 2 und 3
Auch in der mir für den Zeitraum der Umbau- und Modernisierungsarbeiten vom 16.05.2019 bis zum 30.06.2020 von der Hausverwaltung Fengler zur Verfügung gestellten Umsetzwohnung im Erdgeschoß des Hauses Baruther Straße 2 traf ich auf eine vergleichbare Lärmproblemlage mit den gleichen Eigentümlichkeiten und Besonderheiten. Ebenso war dort die Wohnsituation durch anhaltendes Trampeln und Poltern aus der überliegenden Wohnung im 1. Obergeschoß geprägt, sodaß ich mehrmals die Mieter dieser Wohnung, Frau Tanja Bergmann und Herrn Karl Bühring auf das Lärmproblem hin ansprach. Da sich daraufhin nichts nennenswert änderte, stellte ich diesen Mietern die von mir beanstandete Lärmproblemlage und weitere Vorfälle und Vorgänge mit meinem Schreiben vom 15.07.2020 dar. Ich hob hervor, daß ich von ihnen Beiträge zur Veränderung und Verbesserung der dargestellten Problemlage erwarte. Bislang hatte ich feststellen müssen, daß von den Mietern der Gebäude Baruther Straße 1 und 2 insbesondere der von mir beanstandete Lärm im Innenhof ausgeht, und bis heute hat sich daran nicht viel geändert.
Ebenso gab es dort in der Umsetzwohnung im Erdgeschoß des Hauses Baruther Straße 2 permanenten klopfenden und polternden Lärm, der durch die Außenwand vom Nachbargrundstück Baruther Straße 3, wo eine Autoreparaturwerkstatt betrieben wird, in meine Umsetzwohnung drang. In vergleichbarer Weise, wie der dargestellte Lärm aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27, hat dieser Lärm, der vom Grundstück Baruther Straße 3 ausgeht, die eigentümliche Besonderheit, auf meine Aktivitäten in meiner Wohnung abgestimmt zu sein und diese geradezu zu „kommentieren“. Weitere Geräusche vermitteln den Eindruck, als sei dort eine Guillotine im Dauerbetrieb, etwa eine solche, wie es sie früher am Ort der heutigen Gedenkstätte Plötzensee (43) gegeben hat. Aufgrund dieser anhaltenden Lärm- und Geräuschproblematik mit ihren eigentümlichen Besonderheiten ausgehend vom Grundstück Baruther Straße 3 sprach ich dort am 08.11.2019 sowie am 12.02.2020 mit dem Inhaber der Autoreparaturwerkstatt, Herrn Sertac Solmaz. Er versicherte mir, daß in seiner Autoreparaturwerkstatt nur Geräusche entstehen, die durch den normalen Reparaturbetrieb bedingt seien, und es gäbe dort niemanden, auch keiner seiner Mitarbeiter, der absichtlich gegen die gemeinsame, die beiden Grundstücke Baruther Straße 2 und 3 trennende Hauswand klopfen, schlagen oder anderweitig unnötige und überflüssige Geräusche verursachen würde, und er kann sich auch nicht vorstellen, wo die von mir beanstandeten Geräusch- und Lärmphänomene ihren Ursprung haben könnten und wer als Verursacher in Frage käme.
Autogerechte Stadt und Beschleunigte Gesellschaft
Des Weiteren läßt sich feststellen, daß in der Umgebung in Kreuzberg der Verkehrslärm (44) erheblich zugenommen hat. Seit der Öffnung der Berliner Mauer (45) im Jahre 1989, die zuvor den Durchgangsverkehr wirksam unterbunden hatte, wälzen sich immense KFZ-Verkehrsströme durch die Innenstadtbezirke von Berlin und auch von Kreuzberg. In der gesamten östlichen Hälfte Europas gilt seit 1989/90 das unbegrenzte und grenzenlose Herumhasten mit großen und schnellen West-Autos als die Verwirklichung des Freiheits- und Glücksversprechens der Epochenwende von 1989/90. Wie die meisten Städte ist auch Berlin von städtebaulichen Planungsleitbild der „autogerechten Stadt“ (46) geprägt, das die permanente Mobilisierung, Mobilmachung und Beschleunigung aller Bereiche der Gesellschaft zum Ziel hat, um permanentes Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Hierbei wird die Gesellschaft als eine große, zweckrational zu optimierende Maschine verstanden, einem Anspruch, dem auch die Stadt-, Verkehrs- und Bauplanung zu genügen hat. In idealtypischer Weise sind derartige Konzepte theoretisch ausgearbeitet und praktisch umgesetzt worden insbesondere von Le Corbusier (1887-1965), Oscar Niemeyer (1907-2012) und Vertretern der „Charta von Athen“ (47). Gemäß der Planungsphilosophie des Architekten und Stadtplaners Le Corbusier ist das Haus eine „Maschine zum Wohnen“. Individuelle Lebensäußerungen, die nicht den funktionalen Vorgaben dieser am Modell einer Maschine orientierten Planungskonzepte entsprechen, müssen als eine zu behebende Störgröße und als zu sanktionierende Ordnungswidrigkeit erscheinen. Die Stadt-, Verkehrs- und Bauplanung sowohl der westlichen, als auch der östlichen, real-sozialistischen Variante der industriellen Moderne hatten gleichermaßen alternativlos das Planungsleitbild der „autogerechten Stadt“ zur Grundlage, und dies ist eins von vielen Beispielen der alternativlosen Konvergenz der westlichen und der östlichen, „real-sozialistischen“ Variante der industriellen Moderne. Die Alternativkultur und die Alternativbewegung war und ist das historische Subjekt, um diese alternativlose Konvergenz der westlichen und der östlichen, „real-sozialistischen“ Variante der industriellen Moderne aufzuheben und um Möglichkeitsräume für die Entwicklung von Alternativen zu eröffnen. Deshalb sind Alternativkultur und Alternativbewegung ein Phänomen sowohl der westlichen, als auch der östlichen Hälfte Europas.
In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft stellt die Individualität, Kreativität und Autonomie der Menschen eine Gefahr für das reibungslose und effiziente Funktionieren des technischen und bürokratischen Gesamtsystems dar, das nach dem Modell einer großen, permanent zu optimierenden und zu beschleunigenden Maschine funktioniert, mit dem Ziel, permanentes Wirtschaftswachstum zu erzwingen, und es ist eine Aufgabe der Psychologie und der Gesellschaftswissenschaften und ihrer Experimente, Möglichkeiten der Konditionierung und Manipulation der Menschen zu erforschen zum Zweck einer Effizienzmaximierung und eines störungsfreien Funktionierens des gesellschaftlichen Gesamtsystems, wofür sämtliche Bereiche der Gesellschaft zugerichtet und gleichgeschaltet werden. Die ökonomische Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems der fortgeschrittenen Industriegesellschaft bemißt sich in dessen Fähigkeit, durch permanente Mobilisierung und Mobilmachung aller Bereiche der Gesellschaft diese zum Zweck permanenten Wirtschaftswachstums permanent zu beschleunigen, und der Kommunikationswissenschaftler und ehemalige Berliner Wissenschaftssenator Peter Glotz hat mit seinem Buch: „Die beschleunigte Gesellschaft“ eine Theorie dieser permanent beschleunigten Gesellschaft vorgelegt (48). Zum Zweck permanenter Beschleunigung muß die Gesellschaft in einem Zustand dauerhafter Besinnungs- und Reflektionslosigkeit gehalten werden, damit die destruktive Absurdität der permanent beschleunigten fortgeschrittenen Industriegesellschaft und ihrer Konsumkultur, die zugleich eine Wegwerfkultur ist, nicht zu Bewußtsein gelangt. In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft wird permanentes Wirtschaftswachstum durch die permanente Vermehrung und Ausweitung des Konsums, durch die Verkürzung der Nutzungszeit von Produkten und durch die Entwicklung und den Unterhalt hocheffizienter und hochleistungsfähiger Müllentsorgungssysteme gewährleistet. Mit der permanenten Ausweitung des Konsums verbunden ist ein permanent wachsender Verbrauch und wachsende Verschwendung von Energieressourcen und Rohstoffen mit der Folge sich ausweitender Naturzerstörungen. Ebenso wird im auf Hochtouren laufenden industriellen Produktionsprozeß die menschliche Arbeits- und Lebenszeit verschwendet. Immer weitere gesellschaftliche Bereiche werden ökonomischem Kalkül unterworfen, zweckrational zugerichtet, gemäß instrumenteller Vernunft gleichgeschaltet und industrialisiert. Mit der technokratischen Bologna-Reform hat dieser Trend auch den gesamten Bildungsbereich erfaßt, dem Kernstück der Bewußtseins-Industrie, dem sich diese jetzt bemächtigt. Die Affirmation des Bestehenden und dessen Alternativlosigkeit ist damit zur herrschenden und nicht mehr hinterfragbaren Doktrin geworden. Mittlerweile ist der Zustand einer „abgesicherten Alternativlosigkeit“ erreicht, denn wo Alternativen nicht mehr sichtbar und präsent sind, können diese auch nicht mehr das Wahrnehmen und Denken der Menschen erreichen, affizieren und beeinflussen, und damit sind Alternativen auch nicht mehr im gesellschaftlichen Diskurs präsent.
Die alternativlose Notwenigkeit permanenten Wirtschaftswachstums ist nicht nur Produkt einer Medienkampagne, es ist vielmehr die Grundlage nahezu jeglicher wirtschaftlicher und politischer Theorie und Praxis (49). Nur durch permanentes Wirtschaftswachstum, das im Allgemeinen in Form des Bruttosozialprodukts (BSP) gemessen wird, entsteht nach allgemeiner Auffassung Wohlstand und Lebensqualität, und diese messen sich in der Menge der konsumierbaren Industrie-Produkte und Waren. In der Konsumgesellschaft (50) werden die Menschen auf die Rolle und Funktion von Konsumenten standardisierter Industriefertigprodukte reduziert und es verkümmert ihre Kreativität und Initiative. Folge ist eine Konsumkultur, die durch Passivität und Bequemlichkeit, durch Ablenkungen, Zerstreuungen und seichte Vergnügungen, durch Besinnungs- und Reflektionslosigkeit geprägt ist. Die Konsumkultur verhindert, daß die Menschen nach dem Modell der Maslowschen Bedürfnishierarchie (51) die Ebene der Transzendenz erreichen. In der Konsumkultur bleiben sie Gefangene nicht reflektierter Leidenschaften und manipulierter Wünsche. Die Konsumkultur ist nach der Analyse von Erich Fromm in seinem Werk: „Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft“ vom Haben und nicht vom Sein bestimmt. In dieser Analyse der Konsumgesellschaft, die zu einem Klassiker der Konsumkritik geworden ist, entwirft Erich Fromm das Modell einer neuen Gesellschaft, die auf die Erfordernisse des nicht-entfremdeten, am Sein orientierten Individuums ausgerichtet ist: „Wenn die Menschen jemals freiwerden, das heißt dem Zwang entrinnen sollen, die Industrie durch pathologisch übersteigerten Konsum auf Touren zu halten, dann ist eine radikale Änderung des Wirtschaftssystems vonnöten“ (52). Es besteht ein Wachstumszwang (53), da sich scheinbar sämtliche wirtschaftlichen, politischen und sozialen Probleme durch permanentes Wirtschaftswachstum lösen lassen. Die ökologische Krise bildet hingegen eine Ausnahme, da diese einen Problemkomplex bildet, der sich nicht durch permanentes Wirtschaftswachstum lösen läßt, sondern der im Gegenteil gerade durch das Dogma eines permanenten Wirtschaftswachstums verstärkt wird, sodaß es seit Anfang der 70er Jahre eine Wachstumskritik (54) gibt. In diesem Rahmen wurde eine Vielfalt an Alternativen diskutiert, und hier hat ein bedeutender Teil der Alternativbewegungen bzw. der neuen sozialen Bewegungen ihren Ursprung, doch heute ist dieses alles nicht mehr aktuell, sondern es ist mittlerweile ein Bestandteil der Zeitgeschichte, und die alternativlose Affirmation des Bestehenden prägt heute wieder die Politik und den Kulturbereich. Dabei ist das Konzept eines sogenannten „Grünen Wachstums“ (55) der Versuch, der Wachstumskritik auszuweichen und das Dogma des Wirtschaftswachstums zu retten. Erforderlich ist eine stationäre Wirtschaft (56) im Sinne von Subsistenzwirtschaft (57).
Vom permanenten Lärm der technischen Zivilisation der fortgeschrittenen Industriegesellschaft, die die pausenlose Mobilisierung, Mobilmachung und Beschleunigung aller Bereiche der Gesellschaft zum Zweck der Gewährleistung permanenten Wirtschaftswachstums betreibt, sind nicht nur die Städte geprägt, dieser permanente Lärm durchdringt die gesamte Landschaft bis in die entlegendsten Periferien. Auf meinen Fahrradreisen habe ich in Europa nur in wenigen abgelegenen Naturarealen nördlich des Polarkreises Stellen finden können, an denen ausschließlich Naturgeräusche dominieren und Stille herrscht und kein technischer Lärm unserer technischen Zivilisation der fortgeschrittenen Industriegesellschaft mit ihrer pausenlosen Mobilisierung, Mobilmachung und Beschleunigung zu vernehmen ist. Lärm ist die einfachste, aber eine wirkungsvolle Form der Propaganda, die an Gehirnwäsche und Folter grenzt, den die technische Zivilisation der fortgeschrittenen Industriegesellschaft pausenlos produziert und dem man sich kaum entziehen kann, und der die Menschen in einem Zustand permanenter Besinnungslosigkeit hält, der jegliches Nachdenken wirkungsvoll verhindert.
Der von mir beanstandete zugenommene Verkehrslärm insbesondere in Kreuzberg wird vor allem von Kraftfahrzeugen verursacht, insbesondere durch verbreitetes Fahren in hohen Drehzahlbereichen mit jaulenden Motoren, rasantes Anfahren mit viel Krawall und oft quietschenden Reifen, dröhnende Bordlautsprecher, die oftmals aus geöffneten Autofenstern die Motorgeräusche nicht nur des eigen Automobils übertönen, die offensichtliche Verwendung von sogenannten Klappen-Auspuffanlagen, und knallend zugeworfene Autotüren. Kein KFZ-Hersteller bietet Automodelle an, deren Türen zum Verschließen nicht knallend zugeworfen werden müssen, und dennoch erhalten diese unverständlicherweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Doch die bedeutendste Lärmzunahme geht nicht von Verkehrsteilnehmern aus, deren Fahrstil sich offensichtlich am Lebensgefühl eines James Dean (1931-1955) orientiert, sondern die bedeutendste Lärmzunahme geht vom Lärm durch Einsatzfahrzeuge (58) unterschiedlichster Betreiber aus, der mittlerweile einen permanenten Gesamteindruck eines Notstandsgebietes während eines Ausnahmezustands (59) anläßlich eines Großschadensereignisses im Katastrophenfall (60) vermittelt, ohne daß jedoch in irgend einer Form objektive Anlässe und sachliche Grundlagen dafür erkennbar wären. Als besonders prägnante Beispiele lassen sich der Donnerstag, 18.04.2019 und der Donnerstag, 25.06.2020 aufführen.
Der Ausnahmezustand als Ermessensfehler in der imaginierten Krise
Daher hatte ich mich, auch im Interesse der betroffenen Anwohner, an die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 10.09.2019 mit einer Lärmbeschwerde gewandt. In meiner Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 stelle ich dar, daß seit nun schon mehreren Jahren in größeren Teilen des Berliner Stadtgebietes der Lärm durch Einsatzfahrzeuge unterschiedlicher Betreiber erheblich zugenommen hat. In besonderem Maße ist der Mehringdamm, wo ich wohne, und angrenzende Straßen von der Lärmzunahme betroffen. Ich führe auf, daß bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der Dimension des dargestellten Sachverhalts voraussichtlich schon eine Vielzahl von Lärmbeschwerden in dieser Angelegenheit eingegangen seien müßten, sodaß der Behörde die Problemlage umfassend bekannt sein müßte. Ich stelle dar, daß die zahlreichen, täglich zu allen Tageszeiten mit Fanfarengehäul herumhastenden Einsatzfahrzeuge den Eindruck eines Notstandsgebietes während eines Großschadensereignisses im Katastrophenfall vermitteln, jedoch ohne daß irgendwo auch nur in Ansätzen irgendeine objektive Grundlage dafür erkennbar wäre. Als ein besonders prägnantes Beispiel führe ich den 18.04.2019 auf, an dem tagfüllend in der gesamten Umgebung Scharen von Einsatzfahrzeugen mit Fanfarengehäul herumhasteten und den Eindruck eines Ausnahmezustands in Kreuzberg vermittelten, wobei auch hier keinerlei Anlaß erkennbar war. Ganze Stadtteile von Berlin haben zeitweise den Charakter von inoffiziellen Manövergebieten, in denen zu Lasten der Anwohner und ohne deren Einwilligung der Ausnahmezustand geprobt wird.
In meiner Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 verweise ich darauf, daß der permanente, die Schmerzgrenze überschreitende Fanfarenlärm, dem die Bevölkerung schutzlos ausgesetzt wird, und der selbst in entfernten Hinterhofwohnungen präsent ist, aufgrund seiner Intensität den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. § 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) (61), hier: die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmverordnung – 16. BimSchG) (62) vom 12. Juni 1990 legt fest, daß die Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm in Wohngebieten am Tage 59 Dezibel (A) und in der Nacht 49 Dezibel (A) nicht überschreiten dürfen. Ganz offensichtlich werden diese Grenzwerte permanent mißachtet. Da keine dem feststellbaren Umfang und der Intensität des Lärms entsprechenden Anlässe vorhanden sind, liegt zudem gemäß § 117 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWG) unzulässiger Lärm vor (63). Ich hebe hervor, daß der Umstand, daß die dargestellten Mißstände über Jahre hinweg Bestand haben und in Intensität und Umfang sogar noch zunehmen, zumindest eine Untätigkeit (64) und Duldung (65), oder sogar deren aktive Begünstigung durch Behörden voraussetzt. In meiner Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 fordere ich die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, mich über die Gründe zu informieren, warum in Berlin die Lärmbelastung durch Einsatzfahrzeuge derart erheblich zugenommen hat, obwohl dafür keinerlei objektive Grundlagen erkennbar sind, sowie mich über die Maßnahmen zu informieren, die diese Behörde ergreifen wird, um diesem offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten.
Doch offensichtlich fehlen dieser Behörde sowohl die Möglichkeiten, als auch die Bereitschaft, sich wirksam für diese im allgemeinen Interesse wichtigen Aufgaben einzusetzen, und es fehlt offensichtlich der Wille, auf Grundlage meiner Lärmbeschwerde wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dem von mir dargestellten, offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten. So verweist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Antwort vom 08.10.2019 auf meine Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 lediglich darauf, daß bei Einsatzfahrzeugen beim Betrieb von Martinshörnern ein Mindestschalldruckpegel von 110 dB(A) vorgeschrieben sei und keine Vorgaben hinsichtlich maximal zulässiger Geräuschimmissionen von Martinshörnern existieren: „Die Vorschriften zu Geräuschpegel und Toneigenschaften von Martinshörnern sind bundesweit einheitlich vorgegeben. Dabei ist ein Mindestschalldruckpegel von 110 dB(A) vorgeschrieben. Es existieren leider keine Vorgaben hinsichtlich maximal zulässiger Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft infolge von Martinshörnern.“ Der Einsatz von Martinshörnern läge im Ermessensspielraum (66) der Fahrzeugführer der Einsatzfahrzeuge, und die Geräusche der Martinshörner seien hinzunehmen: „Martinshörner an Rettungs- und Einsatzfahrzeugen dienen einer eindringlichen akustischen Warnung vor einer Gefahrensituation und sollen daher absichtlich durchdringend sein. Dabei gilt aber die Einschränkung, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden darf, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Nachtzeit. Ebenfalls sind Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge nach § 35 Abs. 1 StVO nur unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn von den Vorschriften der StVO befreit und wenn dies zur Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten dringend geboten ist. Nach § 35 Abs. 8 StVO dürfen diese Sonderrechte nur unter größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Dabei liegt der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn im Ermessensspielraum der Fahrzeugführer der Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge. Zusammenfassend sind die Geräusche der Martinshörner hinzunehmen.“
Da die von mir dargestellte und beanstandete Lärmproblemlage unvermindert weiter anhielt, wandte ich mich in der Angelegenheit meiner Lärmbeschwerde erneut mit meinem Schreiben vom 09.09.2020 an die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. In diesem Schreiben vom 09.09.2020 verweise ich unter Bezugnahme auf das Antwortschreiben dieser Behörde vom vom 08.10.2019 darauf, daß die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (67) Lärmimmissionen in Wohngebieten auf tagsüber 50 dB(A) und nachts auf 35 dB(A) begrenzt, wobei einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen diese Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Ich kann nicht erkennen, daß beim Betrieb von Martinshörnern auch nur annähernd die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Da, wie ich darstelle, offensichtlich keine dem feststellbaren Umfang und der Intensität des Lärms entsprechenden Anlässe bestehen, liegt zudem unzulässiger Lärm gemäß § 117 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWG) vor.
Bezüglich des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Antwort vom 08.10.2019 auf meine Lärmbeschwerde aufgeführten Ermessensspielraums der Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen hebe ich in meinem Schreiben vom 09.09.2020 hervor, daß auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (68) zu beachten und zu wahren ist, wobei Maßnahmen, die den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht entsprechen, rechtswidrig sind. Gleiches gilt für das Übermaßverbot als Maß für die Angemessenheit einer Handlung. Wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit ist das Übermaßverbot ein rechtsstaatliches Grundprinzip. Ein Eingriff bzw. eine Maßnahme und der Nutzen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, wobei das geringste und schonendste Mittel zum Erreichen des Zwecks bzw. Ziels gewählt werden muß. Es ist unübersehbar, daß bei dem beanstandeten Lärm durch Einsatzfahrzeuge sowohl die Verhältnismäßigkeit, als auch das Übermaßverbot permanent mißachtet werden.
Auch der von der Behörde in ihrer Antwort vom 08.10.2019 aufgeführte Ermessensspielraum der Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen unterliegt Schranken, wobei der Entscheidungstreffende vom Sinn und der Intention der Gesetze leiten lassen muß. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese Ermessensfreiheit zwar ein „legitimer Bestandteil der Rechtsordnung und verfassungsmäßigen Ordnung“, die es ermöglichen soll, Entscheidungen so zu treffen, daß sie den besonderen Umständen des Einzelfalls am besten Rechnung trägt. Doch die gesetzlichen Grenzen des Ermessens müssen eingehalten werden, denn ansonsten liegt ein Ermessensfehler vor. Im Zweifelsfall können Gerichte überprüfen, ob Behörden, oder wie im vorliegenden Fall, Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen, gemäß Ermessensspielraum und Beurteilungsspielraum korrekt entschieden haben. Dies wird dadurch erleichtert, da von sämtlichen Einsatzfahrten von Einsatzfahrzeugen Protokolle angelegt werden, die auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde hilfreich sein werden und zu diesem Zweck angefordert werden sollten.
Aufgrund der grund- und anlaßlosen Zunahme von Lärm durch Einsatzfahrzeuge müssen Ermessensfehler vorliegen. Ermessensfehler, auch von Fahrzeugführern von Einsatzfahrzeugen, können in unterschiedlichen Bereichen auftreten. Ermessensfehler sind z.B. zweck- oder sachfremde Erwägungen, wenn eine Entscheidung ohne Bezug zum Ermessenstatbestand zustande kommt, ungeeignet ist oder logische Fehler enthält. Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn eine Ermessensentscheidung aufgrund fehlerhafter Überlegungen erfolgte, wenn z.B. Sinn und Zweck eines Gesetzes nicht richtig erkannt wurde. Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der gesetzliche Rahmen nicht eingehalten wird, denn es gilt der Vorrang des Gesetzes, sodaß es unter der Geltung des Grundgesetzes als ranghöchste Norm kein freies, sondern nur gebundenes Ermessen gibt, da jegliche Ermessensentscheidung an die Grundrechte (Artikel 1 Abs. 3 GG) gebunden ist. Durch betroffene Grundrechte wird somit das Ermessen eingeschränkt und begrenzt. Darüber hinaus verfügt der Vorbehalt des Gesetzes (69), daß eine Behörde oder andere Institution nur tätig werden dürfen, wenn ihnen eine gesetzliche Grundlage zur Verfügung steht und die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Bei Vorliegen eines Ermessensfehlers ist die jeweilige Entscheidung grundsätzlich rechtswidrig mit der Folge, daß die auf Grundlage eines Ermessensfehlers getroffene Entscheidung aufgehoben werden muß. Zusammenfassend hebe ich in meinem Schreiben vom 09.09.2020 hervor, daß somit durchaus Möglichkeiten bestehen, der Intention meiner Lärmbeschwerde Wirksamkeit zu verschaffen.
Da vorerst ein Antwortschreiben der für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu meinem Schreiben vom 09.09.2020 ausblieb, wandte ich mich mit einem weiteren Schreiben vom 23.11.2020 erneut an diese Behörde. Ich stelle in diesem Schreiben vom 23.11.2020 die Gesamtproblematik des zugenommenen Verkehrslärms ausführlich dar, deren Bestandteil der zugenommene Lärm durch Einsatzfahrzeuge ist. Ich fasse zusammen, daß durch den permanenten Lärm insbesondere durch Einsatzfahrzeuge permanent Immissionsgrenzwerte und Immissionsrichtwerte überschritten werden, und daß dieser permanente Lärm unzweifelhaft zu Gesundheitsschäden führt. Es ist unübersehbar, daß bei dem Lärm durch Einsatzfahrzeuge sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, als auch das Übermaßverbot permanent mißachtet werden und zweifellos Ermessensfehler der Fahrzeugführer vorliegen. Ermessen wird insbesondere durch betroffene Grundrechte eingeschränkt und begrenzt (Artikel 1 Abs. 3 GG). Bei Vorliegen eines Ermessensfehlers ist die jeweilige Entscheidung grundsätzlich rechtswidrig mit der Folge, daß die auf Grundlage eines Ermessensfehlers getroffene Entscheidung aufgehoben werden muß, wobei Rechtsmäßigkeit zuallererst und immer Grundrechtskonformität bedeutet. Ich hebe hervor, daß von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Zweck der Aufklärung der Vorgänge und der Bearbeitung meinen Lärmbeschwerde die Protokolle angefordert und geprüft werden sollten, die von sämtlichen Einsatzfahrten von Einsatzfahrzeugen der unterschiedlichen Betreiber angelegt werden müssen. Eine solche Prüfung ergibt sich aus dem Gebot der Sorgfaltspflicht (70) bei der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde und der dafür erforderlichen Aufklärung der von mir beanstandeten Vorgänge, andernfalls kann sich die Behörde dem Vorwurf der Fahrlässigkeit (71) aussetzen, wenn die objektiv erforderliche, zumutbare und mögliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird, hier: bei der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde und der dafür erforderlichen Aufklärung der von mir beanstandeten Vorgänge und ihrer Ursachen. In meinem Schreiben vom 23.11.2020 ersuche ich die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mich über die Maßnahmen zu informieren, die diese Behörde auf Grundlage meiner Lärmbeschwerde ergreifen wird, um dem dargestellten, offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten. Eine Behörde, die ihren Aufgaben, hier: der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde, nicht nachkommt, kann sich dem Vorwurf der Untätigkeit und Unterlassung (s.l.) aussetzen.
In ihrem Antwortschreiben vom 04.01.2021 stellt die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fest, daß in meinen Schreiben weder neue Sachverhalte erkennbar seien, noch habe sich die Rechtslage bezüglich des Einsatzes von Signalanlagen von Einsatzfahrzeugen geändert, sodaß man mir diesbezüglich keine anderen Antworten liefern könne. Ich werde darüber informiert, „dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gilt und daher hier nicht zur Anwendung kommen kann. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm wiederum gelten für anlagenbezogenen Lärm. Explizit dürfen nach 7.1 der TA Lärm‚ … soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung … erforderlich ist, … die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 überschritten werden.‘ Auch hier finden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm keine Anwendung.“
Offensichtlich fehlen dieser Behörde sowohl die Möglichkeiten, als auch die Bereitschaft, sich wirksam für diese im allgemeinen Interesse wichtigen Aufgaben einzusetzen, und es fehlt offensichtlich der Wille, auf Grundlage meiner Lärmbeschwerde wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dem von mir dargestellten, offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten. Es verbleibt der Eindruck, daß sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kaum für eine wirksame Wahrung der Rechte einfacher Bürger einsetzt, und wohl erst aktiv wird, wenn Behörden, Ministerien und große Konzerne anfragen und ihre Anliegen und Wünsche vortragen.
Fortbestehende Problemlagen
Obwohl ich die Hausverwaltung Fengler wiederholt auf die unterschiedlichen Lärmprobleme und ihre Zuständigkeit in dieser Angelegenheit als Vermieter hingewiesen habe, zeigt sich diese bislang an dem Themenkomplex desinteressiert und untätig. Ich habe darauf hingewiesen, daß die in § 19 aller Mietverträge aufgeführte Hausgemeinschafttsordnung die Hausbewohner zu Rücksicht aufeinander und insbesondere zur Vermeidung störender Geräusche auffordert. Zudem untersagt § 117 des Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OwiG) die Erzeugung unzulässigen und vermeidbaren Lärms. Das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) verordnet in seinem zweiten Abschnitt den Schutz vor Geräuschen und fordert in § 2 Abs. 1 jeden dazu auf, „sich so zu verhalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen“ – also auch Lärm – „vermieden werden“.
Meine Hoffnung, daß sich durch die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 die dargestellten und bislang die Wohnsituation prägenden Lärmverhältnisse ändern und verbessern würden, erwies sich jedoch schnell als unzutreffend. Vielmehr muß ich seit der Übergabe der umgebauten Wohnung durch die Hausverwaltung Fengler am 11.06.2020 feststellen, daß die im Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 vor den Umbau- und Modernisierungsarbeiten bestehenden Lärmverhältnisse nahezu unverändert fortbestehen. So halten die dargestellten Lärm- und Geräuschphänomene aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 samt ihrer eigentümlichen Besonderheiten unvermindert an. In der überliegenden, jetzt von einer Frau Cordes bewohnten Wohnung ist wie dargestellt eine Quelle permanenter Lärmerzeugung neu hinzugekommen. Auch im Innenhof wird weiterhin mit den Mülltonnen randaliert, und es wird zunehmend beliebter, bei jeder sich bietenden Gelegenheit Türen und Fenster ohne Rücksichten auf das Material zuzuwerfen.
Es ist jedoch nicht nur der Lärm, den ich beanstande, denn zugleich ereignete sich über mehrere Jahre hinweg eine rätselhafte Einbruchserie in meine Wohnung verbunden mit wiederholten Diebstählen und Sachbeschädigungen. Hierbei wurden unter bis heute ungeklärten Umständen wiederholt persönliche Unterlagen, Notiz- und Tagebücher, gesammelte Schriften und Zeitschriften sowie Aktenordner und Bücher entwendet. Nach wie vor gibt es auch hier keinerlei Erkenntnisse über die Täter und deren Motive. Ebenso wie auch bei den Verursachern der dargestellten Lärmphänomene ist es auch bei dieser Einbruchserie nicht auszuschließen, daß als Täter Mieter der angrenzenden Gebäude Mehringdamm 25 und 27 sowie Baruther Straße 1 und 2 in Frage kommen.
Des Weiteren ereigneten sich wie dargestellt über einen mittlerweile langjährigen Zeitraum eine Vielzahl unterschiedlicher Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei verschiedenen Telefonanbietern. Zudem sind nahezu sämtliche meiner Internet-Accounts seit vielen Jahren von permanenten Hackerangriffen betroffen, und wiederholt sind aus meinen Email-Accounts unter bis heute ungeklärten Umständen Email-Bestände verschwunden.
Offensichtlich werden die über mich auf diesen Wegen gewonnenen Informationen von den mir unbekannten Tätern dazu genutzt, um von mir Persönlichkeitsprofile, Bewegungsprofile u.a.m. zu erstellen, um auf dieser Grundlage mich systematisch angreifen zu können, denn seit Jahren bin ich einer ununterbrochenen, und sowohl in ihrer Intensität, als auch in ihrem Umfang zunehmenden Serie von Angriffen auf meine Person in allen nur denkbaren Bereichen ausgesetzt. Diese Angriffe setzen sich auch während meiner Reisen im Ausland fort. Es entsteht der Eindruck, daß ein im Geheimen operierendes Machtzentrum, das über schier unbegrenzte personelle, technische und logistische Ressourcen verfügt, auf Grundlage einer „Feinderklärung“ gegen meine Person, deren Zustandekommen unerklärlich und rätselhaft bleibt, in Permanenz Maßnahmen in Gestalt subtiler Formen von „Sonderbehandlung“ produziert und anwendet.
Die wissenschaftlich-technologische Modernisierung des Totalitären
Es drängt sich die Annahme auf, daß es sich bei den verschiedenen Lärmphänomenen in den verschiedenen Gebäuden und in Zusammenhang mit den weiteren Vorfällen und Vorgängen um einen abgestimmten, einheitlichen Tatzusammenhang handelt. Man kann den Eindruck gewinnen, unfreiwilliger Proband in einem Menschenversuchsexperiment (72) zu sein, in dem neue Methoden der Konditionierung, Manipulation, Überwachung (73) und Kontrolle von Menschen entwickelt werden gemäß dem neuesten Erkenntnissen des wissenschaftlich-technologischen Fortschritts unter dem Postulat der Wertfreiheit (74), wie es z.B. im Rahmen des „Milgram-Experiments“ (75) erfolgt ist.
Tatsächlich ist die Existenz von Forschungsprogrammen bekannt geworden, wie z.B. unter dem Begriff „MK ULTRA“ (76), die Strategien einer Zersetzung der Persönlichkeit, der Bewußtseinskontrolle und Gehirnwäsche (77) entwickeln und optimieren auf Grundlage des neuesten Standes der wissenschaftlich-technologischen Forschungen und Erkenntnisse unter dem Postulat der Wertfreiheit, und es muß davon ausgegangen werden, daß es auch gegenwärtig weltweit eine Vielzahl vergleichbarer Forschungsprogramme und Menschenversuche mit unfreiwilligen Probanden gibt, insbesondere mit Personen, die einem „Besonderen Gewaltverhältnis“ in Totalen Institutionen (78) unterworfen sind, wofür es weltweit zahlreiche historische Beispiele gibt. Bei der Recherche trifft man auf eine bis in die Gegenwart reichende Tradition wissenschaftlicher Experimente und medizinischer Menschenversuche, wie Nicolas Pethes und weitere Autoren in ihrem Buch: „Menschenversuche. Eine Anthologie 1750-2000“ (79) an zahlreichen Beispielen aufzeigen. Menschenversuche werden insbesondere an Personen durchgeführt, die einem „Besonderen Gewaltverhältnis“ in Totalen Institutionen unterliegen, und diese Menschenversuche werden meistens unter Zwang oder ohne Kenntnis der Betroffenen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Experimente mit Soldaten im Rahmen von Militärforschung, z.B. im Rahmen von Atomwaffentests (80), sowie Menschenversuche im Rahmen von Militärforschung mit unfreiwilligen Probanden, wie diese z.B. vom japanischen Militär während des Zweiten Weltkriegs durchgeführt worden sind (81), des weiteren Menschenversuche mit Insassen von Konzentrationslagern (82), Krankenanstalten und Gefängnissen, sowie mit Personen, die absichtlich falsch informiert wurden (83).
Überall ist die Welt am wissenschaftlich-technologischen Fortschritt interessiert, nicht um die Natur- und Welterkenntnis zu fördern, was die Aufgabe der Wissenschaft sein sollte, sondern um als Technikwissenschaft unter dem Postulat der Wertfreiheit die Herrschaft über Individuen, Gesellschaft und Natur auszuweiten und durch die Erweiterung technischer Möglichkeiten zu intensivieren, wobei die Geltung von Grund- und Menschenrechten sowie Persönlichkeitsrechten als Hindernis angesehen wird. Noch mehr als im extremen 20. Jahrhundert werden derartige Forschungsprogramme mit Menschenversuchen, ebenso wie Geheimgefängnisse (84) (Black Sites) (85) heute vor der öffentlichen Wahrnehmung wirksam verborgen, und deren Existenz wird voraussichtlich erst dann die Grundlagen entzogen werden können, wenn es im Zuge einer Politik eines Abolitionismus (86) weltweit gelingt, Totale Institutionen, das Militär und sämtliche Geheimdienste, deren unheimliche Ausweitung ein Bestandteil und Produkt des extremen 20. Jahrhunderts ist, und ihre verbrecherischen Methoden, wie insbesondere der Folter (87), des Verschwindenlassens (88) sowie der Zersetzung (89) abzuschaffen. Die wissenschaftlich-technologischen Möglichkeiten des angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalters werden die Entwicklung des perfekten Verbrechens zur Folge haben, und diese perfekten Verbrechen werden die Verbrechen des extremen 20. Jahrhunderts als rückständige, technologisch unausgereifte Frühformen des Verbrechens erscheinen lassen.
Zweifelsfrei läßt sich feststellen, daß im Zuge der dargestellten Vorgänge und Vorfälle im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung über Jahre hinweg Methoden angewandt werden und hierbei technische Anlagen betrieben werden, wobei unübersehbar permanent Grundrechte, Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte mißachtet werden, einschließlich des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung (90). Der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung wird insbesondere durch das aus der Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 GG) und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG) abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, sowie durch die Wesensgehaltsgarantie nach Artikel 19 Abs. 2 GG. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1957, daß mit dem Kernbereich privater Lebensgestaltung „ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist. Ein Gesetz, das in ihn eingreifen würde, könne nie Bestandteil der ‚verfassungsmäßigen Ordnung‘ sein, es müßte durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.“
Diese und weitere Grundrechte sind nach Artikel 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes und allgemeinverbindliches Recht, die als leitende Prinzipien die gesamte staatliche und gesellschaftliche Ordnung durchdringen und gestalten und die einen allgemeinverbindlichen Minimalkonsens gesellschaftlicher Werte darstellen. Sie sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, sondern bestimmen als Verfassungsprinzipien und somit ranghöchste Normen die gesamte Rechtsordnung und somit auch die Verhältnisse der Bürger zueinander. Grundrechte haben eine verfahrensgestaltende Wirkung, die es dem Einzelnen ermöglicht, seine Grundrechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen (91). Rahmenbedingungen, Verfahren und Organisation einschließlich der vertraglichen Beziehungen sollten auch hier so gestaltet sein, daß sie den Grundrechten Wirksamkeit verschaffen.
Anmerkungen:
1) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Städtebau
2) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ortsbild
3) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Universität_Berlin
4) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geographie
5) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentendorf_Schlachtensee
6) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutsche_Studentenbewegung_der_1960er_Jahre
7) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
8) Mit der technokratischen Bologna-Reform wurde die „profitorientierte Leistungsuniversität“ durchgesetzt, die Rudi Dutschke verhindern wollte: „Wir befinden uns in der Auseinandersetzung an der Freien Universität an einem Prozeßpunkt, wo für die nächste Zeit eine (…) Situation zu erwarten ist, (…) in der (…) die allgemeine Tendenz der profitorientierten Leistungsuniversität (…) durchzusetzen versucht wird. (…) Wir führen die Auseinandersetzung (…) permanent (…). Wofür? Für die Aufrechterhaltung des Beispielcharakters der an der FU geführten Auseinandersetzungen für die anderen westdeutschen Universitäten, für die Erweiterung des Bündnisses mit den wenigen antiautoritären Gruppen in der Gesellschaft, last not least in eigener Sache, ist doch die Herausbildung antiautoritärer Charakterstrukturen ein Wert an sich, ein elementar wichtiger Schritt auf dem Wege zur menschlichen Emanzipation“. Rudi Dutschke hatte die Absicht, die Grenze zwischen Universität und Gesellschaft zu öffnen und die gesamte Gesellschaft, ganz Berlin zu einer großen Universität zu machen. Siehe: Rudi Dutschke: Demokratie, Universität und Gesellschaft. S. 73-74. In: Derselbe: Geschichte ist machbar. Texte über das herrschende Falsche und die Radikalität des Friedens. Berlin, 1991. S. 61-75.
9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Entkernung
10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrenzgesellschaft
11) Siehe: Friedrich A. Brockhaus (Hg.): Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Erster Band. 19. Auflage, 1986, Mannheim. S. 431.
12) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Soziale_Bewegungen
13) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensreform
14) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Monte_Verità
Sowie: Stefan Bollmann: Monte Verità. 1900. Der Traum vom alternativen Leben beginnt. München, 2017.
15) Vgl.: Walter Hollstein, Boris Penth: Alternativprojekte. Beispiele gegen die Resignation. Reinbek bei Hamburg, 1980.
16) Siehe: Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer: Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten. Bonn, 1980. S. 11.
17) Vgl.: Jürgen Habermas, Ludwig von Friedeburg, Christoph Oeler: Student und Politik. Eine soziologische Untersuchung zum politischen Bewußtsein Frankfurter Studenten. Neuwied am Rhein, 1961.
18) Vgl.: Ludwig von Friedeburg, Jürgen Hörlemann, Peter Hübner, Ulf Kadritzke, Jürgen Ritsert, Wilhelm Schumm: Freie Universität und politisches Potential der Studenten. Über die Entwicklung des Berliner Modells und den Anfang der Studentenbewegung in Deutschland. Neuwied am Rhein, 1968.
19) Siehe: Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer: Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten. Bonn, 1980. S. 12.
20) Siehe: Hauke Brunkhorst: Demokratischer Experimentalismus. S. 7-8. In: Derselbe (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. Frankfurt am Main, 1998. S. 7-12.
21) Siehe: Günter Frankenberg: Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven. Berlin, 2020. S. 235.
22) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentative_Demokratie
23) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massendemokratie
24) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Elitentheorie
25) Siehe: Matthias Kettner: John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft. S. 62. In: Hauke Brunkhorst (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. Frankfurt am Main, 1998. S. 44-66.
26) Siehe: Ebenda. S. 64.
27) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Projektwerkstatt
Sowie: https://www.tu.berlin/zewk/arbeitsbereiche/kooperations-und-beratungsstelle-fuer-umweltfragen/projektwerkstaetten
28) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenprotest#"UniMut"-Streik_1988/89
29) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftswerkstatt
30) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
31) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung
32) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie
36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenprotest
33) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltreich
34) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geopolitik
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterung_der_Europäischen_Union
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Erweiterung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung
10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/KSZE
11) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Paris
12) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Pakt#Auflösung
9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthalts-_und_Abzugsvertrag
13) vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung#Kontroversen
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstaat
36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenschutz
37) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
38) Siehe: Hans Magnus Enzensberger: Bewußtseins-Industrie. S. 13-15. In: Derselbe: Einzelheiten I. Bewußtseins-Industrie. Frankfurt am Main, 1962. S. 7 – 17.
39) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Subkultur
40) Vgl.: https://www.john-glet.de
41) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
42) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht
43) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gedenkstätte_Plötzensee
44) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrslärm
45) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer
46) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Autogerechte_Stadt
47) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Athen_(CIAM)
48) Vgl.: Peter Glotz: Beschleunigung und Entschleunigung. In: Derselbe: Die beschleunigte Gesellschaft. Kulturkämpfe im digitalen Kapitalismus. München, 1999. S. 131-139.
49) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftswachstum
50) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgesellschaft
51) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bedürfnishierarchie
52) Vgl.: Erich Fromm: Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft. 1979, München. S. 168-169.
53) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumszwang
54) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumskritik
55) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Grünes_Wachstum
56) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Stationäre_Wirtschaft
57) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsistenzwirtschaft
58) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzfahrzeug
59) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
60) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe
61) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sowie: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/index.html
62) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrslärmschutzverordnung
Sowie: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/index.html
63) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_über_Ordnungswidrigkeiten
Sowie: https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=116-123
64) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage
65) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Recht)
66) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
67) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm
68) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verhältnismäßigkeitsprinzip_(Deutschland)
69) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehalt_des_Gesetzes
70) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sorgfaltspflicht
71) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit
72) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuch
73) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Überwachung
74) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertfreiheit
75) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment
Sowie: Erich Fromm: Anatomie der menschlichen Destruktivität. Frankfurt am Main, 1974. Dort zum Milgram-Experiment: S. 67-72, zum Stanford-Prison-Experiment: S. 73-88. Und: Stanley Milgram: Das Milgram-Experiment. Zur Gehorsamsbereitschaft gegenüber Autorität. Reinbeck bei Hamburg, 1974. Des Weiteren: Stanley Milgram: Eine verhaltenspsychologische Untersuchung des Gehorsams. In: Nicolas Pethes u.a. (Hg.): Menschenversuche. Eine Anthologie 1750-2000. Frankfurt am Main, 2008. S. 739-749.
76) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA
Sowie: Egmont R. Koch, Michael Wech: Deckname Artischocke. Die geheimen Menschenversuche der CIA. München, 2004. Und: Alfred W. McCoy: Foltern und Foltern lassen. 50 Jahre Folterforschung und -praxis von CIA und US-Militär. Frankfurt am Main, 2005. S. 36-40.
77) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gehirnwäsche
78) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Totale_Institution
Der Begriff der „Totalen Institution“ wurde insbesondere vom Soziologen Erving Goffmann (1922-1982) geprägt, der in seiner Studie: „Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen“ Menkmale totaler Institutionen aufführt. Vgl.: Erving Goffmann: Über die Merkmale totaler Institutionen. In: Derselbe: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main, 1972. S. 13-23.
Beispiele Totaler Institutionen sind: das Gefängnis, das Lager in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen, die Kaserne, die Wehrpflicht, die Fabrik, die Krankenanstalt, die Schule. Totale Institutionen schaffen einen Raum der Inklusion und der Exklusuion und sie sind sind insbesondere charakterisiert durch die in ihnen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen. Totale Institutionen werden auch heute noch als selbstverständlich, als erforderlich und alternativlos für den „Normalbetrieb“ der Industriegesellschaft angesehen, aber tatsächlich sind sie Formen von organisiertem Verbrechen. Daß sich bestehende gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse auch verändern und humanisieren lassen, zeigt das Beispiel der Ächtung und Abschaffung der Sklaverei, und mit einer entsprechenden Politik eines Abolitionismus lassen sich auch Totale Institutionen, insbesondere Gefängnisse und das Bestrafen abschaffen.
79) Vgl.: Nicolas Pethes u.a. (Hg.): Menschenversuche. Eine Anthologie 1750-2000. Frankfurt am Main, 2008.
80) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernwaffentest
81) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_731
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Japanische_Kriegsverbrechen_im_Zweiten_Weltkrieg#Menschenversuche
82) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuche_in_nationalsozialistischen_Konzentrationslagern
83) Als Beispiele aufgeführt werden können die Tuskegee-Syphilis-Studie von 1932 bis 1972:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Tuskegee-Syphilis-Studie
sowie die Syphilis-Menschenversuche in Guatemala in den Jahren 1946 bis 1948:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Syphilis-Menschenversuche_in_Guatemala
84) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimgefängnis
85) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Black_Site
86) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abolitionismus
87) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Folter
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Weiße_Folter
88) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwindenlassen
89) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zersetzung_(Ministerium_für_Staatssicherheit)
90) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernbereich_privater_Lebensgestaltung
91) Vgl.: Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 2002. S. 27.
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Feinderklärungen im rechtsfreien Raum? - Über rätselhafte und unerklärliche Vorfälle und Vorgänge in Kreuzberg. Textversion 02.
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Manfred SUCHAN
Geograf
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Unterwegs auf dem Vildemarksvägen über das Norra Borgafjällen auf einer Höhe von 876 Metern am 21.05.2015 während meiner Fahrradreise durch Skandinavien im Frühjahr 2015.
Unterwegs über das schneebedeckte Spjetfjell am 21.05.2015 während meiner Fahrradreise durch Skandinavien im Frühjahr 2015.
Berichte, Dokumentationen, Analysen
In der modernen Massengesellschaft bestimmen die Massenmedien die öffentliche Meinung und das, was wir als unhinterfragte Tatsachen akzeptieren und hinnehmen sollen und das, was wir als Wahrheit glauben sollen. In allen Bereichen werden wir heute durch Spezialisten und Experten entmündigt, und eigene Forschungen und Recherchen sind unerläßlich, um sich selbstständig ohne Anleitung durch Andere eine unabhängige und kompetente eigene, fundierte und begründete Meinung bilden zu können. Wir sind aufgefordert, uns selbst darüber zu informieren, was in der Welt der Fall ist, und selbst herauszufinden, wie die Welt beschaffen ist.
Lavawüste im Hochland der Insel Island in der Nähe des Ortes Mödrudalur am 18.07.2012 während meiner Fahrradreise im Sommer 2012.
Grenzen überschreiten, Horizinte erweitern.
Selbst sehen, was in der Welt der Fall ist.
Selbst herausfinden, wie die Welt beschaffen ist.
Denke selbst, glaube nichts, überprüfe alles.
In einer Schutzhütte am See Toneträsk in Lappland am 16.06.2015 während meiner Fahrradreise durch Skandinavien im Frühjahr 2015.
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Unterwegs im Tal des Flusses Eger in Böhmen am 25.09.2014 während einer Fahrradreise.